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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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October 1603.

habe, und wenn man deren Einschmelzen in andern Ländern wirksam vorbeugen wolle; er dürfe behaupte»,daß von der jüngst ausgetheilten Million? kaum noch 20,000 Kronen im Curse sich befinden, und daß ander!Fürsten sie aufgekauft, eiugcschmolzen und mit Gewinn andere Münzen daraus geschlagen haben; alte Schulde»und Anleihen müssen allerdings gemäß der Verträge bezahlt werden, die übrigen Zahlungen aber werde e»nicht anders als in dem Curse, den die Münzen in Frankreich haben, leisten, weil sie größtentheils des Königsfreie Gaben seien; durch die Bosheit der Einen und die Treulosigkeit der Andern seien die Schulden Frank'rcichs in kurzer Zeit so angewachsen, daß man, bei dem guten Willen des Königs, Alles zu bezahlen, auchzur Billigkeit sich verstehen müsse; der ganze Anstand beruhe einzig noch auf dem Wollen, daher stelle er d>tBitte, man möchte sich dazu verstehen. Durch einen Ausschuß aufgefordert sich zu erklären, ob er im Nantt»des Königs Willens sei, die schuldigen Summen gemäß Verträgen und geschehenen Verabredungen zu bezahle»und ob er die Geldsorten im bisherigen Werths berechnen werde, ertheilt der Ambassador folgenden schriftliche»Bescheid: 1. Er wünsche, alle Ansprachen für Anleihen, Zinsen, Friedgelder, Pensionen und rükständigen Soldden Verträgen gemäß zu bezahlen; da es sich aber gegenwärtig um Vertheilung der 400,000 Kronen handle,so erbiete er sich, diesem Genüge zu leisten und die andern Orte in der Weise zu bezahlen, wie er bereit»fünf Orte und drei zugewandte Orte bezahlt habe. 2. Die Anleihen, Zinsen, Friedgelder und die General'Pensionen werde er, wie bereits erklärt, in dem Geldwerthe, wie es von Alters her geschehen, bezahlen, d>>übrigen Zahlungen aber und die Particularpensionen, welche freiwillige Gaben des Königs seien, in dem C»»s'ausrichten, welchen die Münzen kraft des von den Parlamenten verificirten Edicts gegenwärtig in Frankreichhaben; wollen die betreffenden Ansprecher diese Gutthaten nicht so annehmen, so bleibe es ihnen freigestellt,man werde sie auch deßwegen weder nöthigen noch incommodiren, sondern diese Andern zuwenden, die sie n»tgroßem Dank annehmen werden. Diese Antwort wird in den Abschied genommen. Da endlich überall groß^Mißtrauen herrscht, daß leztes Jahr die Million? nicht ganz ansbezahlt worden sei, so soll jede Obrigk^Informationen einziehen, wie viel sie und ihre Angehörigen erhalten haben, damit man bei Gelegenheit d>'Summen zusammenstellen kann, auch wird vorgeschlagen, eine Gesandtschaft an den König abzuordnen,über diese Unbilligkeiten Klage zu führen. (S. u. bern-freibnrg. Vogt, überh.). k. Die Gesandten ^katholischen Orte eröffnen das, was sie auf der Conferenz zu Lncern vom 30. September in Betreff dergelegenheiten im Wallis vorzutragen beschlossen, und bemerken weiter, wie man seit der Glaubensspaltnng »»'allen Tagsazungen mit Religionsangelegenheiten zu schaffen habe. Würde man die von den Vorfahren aVschlossenen Verträge, Verkommnisse und Landfrieden pünktlicher halten und die Fehlbaren strafen, würd»»namentlich die Geistlichen *) ihrem Berufe leben, Trozen und Schmähen unterlassen und sich nicht in PolitikSachen mischen, so würde dieses Alles vermieden. Nur die Geistlichen seien schuldig an den in Bünden a»»'gebrochenen Unruhen. Wenn die frommen Altvordern, welche mit blutigem Schweiß der Eidgenössensch^Wohlstand gegründet haben, jezt wieder kommen und die gegenwärtige Zwietracht zwischen den Eidgenossesehen könnten, so würden ihnen vor Schmerz die Augen übergehen. Wenn die Eidgenossenschaft unter s^einig ist, kann kein fremder Fürst ihr etwas anhaben, ist sie aber uneinig, so hat sie ihre Auflösung zuwärtigen. Die katholischen Orte werden übrigens Alles thnn, was die Bünde enthalten, bis ans den lezt^Tropfen Blut. Vor einiger Zeit habe Fridolin Grüter, Bnchdruker in Zürich, eine Schmähschrift gedr»^'

») Cysat glossirt hiezu:Nota, diß wort (Geistliche) jol sich nit vss die katholischen Geistlichen oder Priester, sonder vsssectischen predicanten verstan."