Druckschrift 
5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
Seite
627
Einzelbild herunterladen
 

Februar lK03.

«27

Ort der Eidgenossenschaft und daher stehe es de» beiden Bischöfe» von Basel und Constanz nicht zu, i» dieserwichtigen Sache zu urtheilen; wenn man hierin nachgeben würde, möchte cS dem Haus Österreich einfallen,alles Land der Eidgenossen anzusprechen. Sie bitten die katholischen Orte, zu bedenken, wie wichtig die StadtMühlhausen als Vorwehr, Brodkasten und Weinkeller für die Eidgenossenschaft sei, und ihr zu verzeihen undsie wieder in den Bund aufzunehmen. Lueern erwidert im Namen der katholischen Orte, sie seien über diesen^"zug ohne Instructionen, wollen ihn aber in den Abschied nehmen; sie hoffen zuversichtlich, daß ihre Oberneinen Bescheid geben werde», mit dem man sich zufrieden stellen könne; sie werden übrigens Alles thun undhalten, was die Bünde vorschreiben und guten Eidgenossen gebühre, l Auf lezter Jahrrcchnnng war be-schlossen worden, die eidgenössischen Kaufleute, welche von Hall, Rüti oder Lindau Salz in die Eidgenossenschaftführen, sollen von jedem Faß l! Kreuzer und von jedem Faß zurük 2 Kreuzer bezahlen, bis die Kosten derGesandtschaft getilgt seien. Zürich begehrt nun, daß jede Obrigkeit von ihren Kaufleuten ihr Bctreffniß ein-ziehe und Zürich abgebe, damit es für fragliche Auslagen bezahlt werde, »x. Das Gesuch Frcibnrgs umFenster mit den Ortswappen in das neue Zoll- und Wirthshaus an der Sense wird in den Abschied ge-kommen. I». Über den Vorschlag, den Fürkauf deS Viehs streng zu verbieten, damit das Geld im Landebleibe, soll jedes Ort seinen Gesandten aus künftige Jahrrechnung Instructionen mitgeben. I. Es wird dieAnzeige gemacht, daß eine vor zwei oder drei Jahren verloreneBulge" mit über 2000 Kronen gefundenWorden sei; der rechtmäßige Eigenthümer möge sich unter Angabe der Geldsorten in den III Bünden oder in6hur melden. I«. u. I. (S. n. Baden). in (S. n. Thurgau). »i Im Namen der VI katholischen Ortesoll Lucern an den Gubernator von Moyland und an den Herzog von Savoyen die Mahnung erlassen, fürBezahlung der ausstehenden Pensionen zu sorgen; ferner soll es dem spanischen Ambassador anzeigen, daß man,wenn die Pensionen nicht bezahlt würden, die Sache vor die Großen Räthe und Landsgemeinden bringen würde,ludeni man nach dem Wortlaut der Vereinung diese zu halten nicht mehr schuldig sei, wenn zwei oder dreiPensionen ausstehen; würde es aber so weit komme», so wäre zu besorgen, daß die Vereinnng aufgetündctwürde. Bei diesem Anlaß beschwert sich Lucern über die Saumseligkeit bei Zuschikung der OrtSstimmcn, undbegehrt, daß jedes Ort so bald möglich ihm seinen Entschluß mittheile, damit eS die Briefe ausfertigen könne." Beim Beschluß der Tagsazung langt die Nachricht ein, daß ein Gras aus Moyland in die zwanzig Fähn-chen im Land Lüzelbnrg zu errichten vorhabe und in den Orten und gemeinen Herrschaften Leute anzuwerbenbeabsichtige. Weil das aber wider die Bünde ist, so werden die früher» Beschlüsse gegen Errichtung vonWinkelregimentern, und die Verordnung, daß jeder Fürst, der Truppen wünscht, um die Bewilligung bei denObrigkeiten einkommen soll, bestätigt; zugleich wird beschlossen, ein Verbot gegen alles nnbewilligte Neislaufenden Orten und gemeinen Vogteien bekannt zu machen. Wird in den Abschied genommen, damit jedesDtt seinen Entschluß beförderlichst nach Zürich sende.

Man sche auch im Abschnitte Hcrrfchastsangclcgcnhcitcn:i». Art. 342. Kirchliches u. GlaubenSsachcn.

It. Art. 102. Wildbann. I. Art. 9. Beamte.

I

^»»dgrasschast Thnrga».Grafschaft Bade».