Februar 1003.
Stadt Genf bei Nacht unversehens habe überfallen wallen, obschon Genf im Frieden zu Vervins und Lyonzwischen Frankreich und Savoyen begriffen sei, und wie sie ihr auf Ansuchen »in Hülfe 1000 Mann zurUnterstüznng geschikt haben. Sie legen eine umständliche Darstellung der Ereignisse vor und begründen, daß esdringend nothwendig gewesen sei, die 1000 Mann als Besaznng nach Genf zu legen, damit diese Stadt, einSchlüssel der Eidgenossenschaft, nicht in fremde Gewalt komme. Sie bitten, diese Verhältnisse gehörig zuwürdigen und wie die frommen Altvordern ein getreues Aufsehen auf die Stadt Genf zu haben und sich nunfrei zu erklären, wessen sich Zürich und Bern gegen die andern Orte zu versehen haben. Es liege klar amTage, daß die Feinde der Eidgenossen, deren „Frystand" viele Fürsten ungern sehen, dahin trachten, die Eid-genossenschaft nach und nach unter ihre Gewalt zu bringen; sie halten sich daher verpflichtet, ans dieses auf-merksam zu machen und zu ermahnen, diese drohenden Gefahren nicht z» »nterschäzen und Frieden und Einigkeitim Vaterland zu erhalten zu suchen; daher finden sie auch zwekmäßig, daß die eidgenössischen Blinde wiedereinmal beschworen werden, indem dieses auf die Feinde vorteilhaft wirken müßte. Zürich meldet schließlich,was der Burgermeister von Ulm in Betreff eines den Schweizern bevorstehenden Blutbades geäußert habe,und beinerkt, daß die Vorgänge mit Genf, in Bünden, in.Mühlhausc» und der Aufruhr im Bisthum Straß-burg auf Dinge schließen lassen, die gegen die Eidgenossenschaft im Werke seien; es möchte» sich daher dieübrigen Orte erklären, welche Hülfe die Stadt Genf, wenn sie nochmals angegriffen würde, zu erwarten habe.Lucern und die übrigen katholischen Orte antworten, sie haben von einem Überfall Genfs noch nichts vernommen;wenn sie auch mit dem Herzog in einem Bündniß stehe», so haben sie doch von diesem Anschlag nichts gewußt,daher man sie für entschuldigt halten möchte. Ob Genf im Frieden zwischen Frankreich und Savoyen einge-schlossen sei, wissen sse nicht; in ihrem Bündniß mit Savoyen haben sie sich verpflichtet, des Herzogs Land,Rechte und Gerechtigkeiten zu beschirmen und sich der Stadt Genf nichts anzunehmen, weil er eine billigeAnsprache an selbe habe; sie haben keine Vollmacht, die gewünschte Erklärung über ihr künftiges Verhaltengegen Genf abzugeben, weil gegenwärtige Tagsaznng wegen der Unruhen in den III Blinden ausgeschriebenworden, ebenso auch nicht über Erneuerung der Bünde, aber die Versicherung geben sie, daß sie Bünde undVerträge treulich halten und mit Gut und Blut dafür einstchen wollen, wie eS guten Eidgenossen gebühre,e. Auf den Anzug, daß wohl die Obrigkeiten mit einander einig seien, daß aber die Geistlichen beider Re-ligionen die Kanzel dazu mißbrauchen, den gemeinen Mann aufzureizen und Zwietracht zu pflanzen, wirdbeschlossen, jede Obrigkeit soll ihre Geistlichen dazu anhalten, sich alles Anfreizens und Scheltens zu müßigenund nichts Anderes, als das Wort Gottes zu predigen und christliche Zucht zu lehren; die Fehlbaren soll mannach Verdienen bestrafen. «I. Die Gesandten von Glarus, Basel, Solothnrn, Schasfhauscn und Appenzelleröffnen, man habe bisher nur von der Einigkeit gesprochen, nicht aber davon, was es für eine Bewandtnis;mit dem Kriegsvolk in Genf habe, und ob man dieses beiderseits zurllkziehen wolle oder nicht; sie, als un-parteiische, weil mit beide» Parteien verbündete Orte erbieten sich, die Sache zu vermitteln, weßwegen sie dasdoppelte Ansuchen stellen, an die beiden Städte Zürich und Bern, daß sie Genf dazu vermögen, keine Streifzügeauf das savoyische Gebiet zu machen, an die VI mit Savoyen verbündeten katholischen Orte, daß sie denHerzog von seinem Vorhaben abmahnen, damit Friede, Ruhe und Einigkeit an den Gränzen der Eidgenossen-schaft erhalten werden. Wird unter geziemender Verdanknng in de» Abschied genommen, v. Die GesandtenZürichs melde», daß der Kaiser gegen die von Mühlhausen das Recht begehre und gemäß Erbeinnng bereitsden Bischof von Basel als Richter in diesem Handel ernannt habe; Mühlhausen sei jedoch ein zugewandtes