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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Jalinar 1003.

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werden sich Zürich und Bern zu verständigen wissen. I». Der wegen der Miihlhauser Angelegenheit auf den6- Februar nach Aarau angesezte Tag wird ans verschiedenen Gründen auf Mittwoch den 2. März (alt. Kal.)verschoben. Hievon soll Glarns und Mühlhansen Kenntniß gegeben werden.

Tagsaztlng der XIII Orte.

Akaden. IKOtt, IK. Acvruar (Sonntag Jnvocavit).

T»aat»arcl>tv Lucer». Allg. Abschiede 0.1>. 4M.

Gesandte: Zürich. Konrad Großinann, Bürgermeister; Hans Eschcr, Sekelineistcr und deS Raths.Bern. HanS Rudolf Sager, Schultheiß; David Tscharncr, des Raths. Lucern. Jost Pfhffer, Ritter,Schultheiß; Hauptmann Wilhelm Balthasar, des Raths. Uri. Hans Jakob Troger, Ritter, Landammann.Schwyz. Jost Schilter, Landamman». Unterwalde». Konrad Wirz, Landammann, von Obwalden; UlrichMettler, Ritter, Landamman», von Nidwalden. Zug. Kaspar Heinrich; Leonhard Bossart, beide des Raths.Glarns. Melchior Hässi; Jost Pfändler, beide alt-Landamma»n. Basel. Jakob Götz; Sebastian Beck,beide des Raths. Frcibnrg. Hans Meyer, Schultheiß; Hans Python, Sekelineistcr und deS Raths. Solo-ihurn. Petermann Sury, Venner und des Raths; Hans Georg Wagner, Stadtschreibcr. Schaffhausen,^eorg Mäder, Bürgermeister; Heinrich Schwarz, Statthalter und des Raths. Appenzell. Johann vonHeimen, Landammann, von Jnner Nhoden; Paulus Gartenhäuser, Landammann, von Außer-Rhoden.

«. Die Gesandten Zürichs berichten über die Unruhen, welche in den III Bünden zwischen den Obrig-ü'iten »nd dem Volk ausgebrochen seien, und wie Zürich sowohl als GlarnS durch Abgeordnete sich bemühthaben, das versammelte Volk (von jedem der 20 Hochgerichte 25 Mann) zur Heimkehr zu bewegen und dieAufstellung des Strafgerichts zu verschieben, bis die Sache den XIII Orten vorgebracht worden sei, und dieGemeinden dahin zu vermögen, daß sie bei dem Dreisicgler-Vrief (vom 0. Februar 1574) bleiben, die Straf-baren gemäß desselben bestrafen und nicht weiter schreiten. Nach Verlesung nun des'Dreisiegler-Briefs undeines aus Bünden inzwischen eingetroffenen Schreibens, in welchem gemeldet wird, daß die III Bünde beschlossenhaben, das Strafgericht seinen Fortgang nehmen zu lassen, um alle jene zur Rechenschaft zu ziehen, welche seit1585 öffentliche Ämter bekleidet haben, daß aber die Anzahl der Richter nicht über sechs und dreißig sich be-rufen werde und zu hoffen sei, es werde die Sache etwas gemäßigter vor sich gehen, als eS im Anfang denwuschen, gehabt, wird, um dem weiter» Umsichgreifen der Unordnung zuvorzukommen beschlossen, es soll jedesbrr Orte Zürich, Bern, Lucern, Uri, Schwyz, GlarnS und Schaffhausen einen Gesandten auf den 20. Februar(2- März n. Kal.) nach Chnr abordnen, um die Bündner zu ermahnen, von der Aufstellung deS Strafgerichtsabzustehen und sich mit dem Dreisiegler-Brief zu bchelfen, auf daß Friede, Rnhe und Einigkeit erhalten bleiben.Au die III Bünde wird mit allem Ernst geschrieben, sie möchten in Berüksichtigung ihrer Bünde mit den Eid-genossen und der Wohlfahrt des Vaterlandes mit dein Strafgericht bis zur Ankunft der eidgenössischen Gesandten'"nchalten »ud keine Tätlichkeiten gegen Jemanden vornehme»; wenn sie dem Begehre» der Eidgenossen will-snhrennd nicht selber Anlaß zu Unruhen geben, so werde man auch in Bezug auf die von ihnen besorgtenAnschläge in Moyland alles thun, was die Bünde vorschreiben; sie sollen beförderlich (by tag vnd nacht")über ihre» Entschluß »ach Zürich berichten. I». Zürich und Bern tragen vor, wie der Herzog von Savoyen die

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