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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Januar 1603.

kommene zuerst fortgeschikt werde, wird Zürich beauftragt, in diesem Sinne Weisungen zu ertheilen. 7. Wennden Schiffmeistern in Zürich die Frucht eingezählt, verumgeldet und die Fracht bis Walenstadt bezahlt wordenist, wegen des Eises aber ausgeladen werden muß, so sind die Schiffmeister verpflichtet, den Kauflcnten daszu viel Bezahlte nach Marchzahl zurükzuerstatten. 8. Die Beschwerden des Schiffmeistcrs von Schwyz undMithaften gegen das in Zürich ergangene Urthcil, gemäß welchem sie ein verlorenes halbes Röhrli Korn ver-güten müssen, sodann der beiden Schiffmeister von Schwyz nnd Glarus gegen das Urtheil, das des Wirthcnshalber ihrer Schiffsknechte in Zürich erlassen worden ist, endlich des Schiffmeisters und derer in Bünden überden Einzähler in Zürich, der ihnen nicht die vorgeschriebenen Rödel über das, was in jedes Schiff verladenworden sei, zustelle, weßhalb sie nochmals um die Bewilligung einkommen müssen, einen ihnen beliebigen Ein-zähler zu halten, werden in den Abschied genommen; dabei wird den Schiffmeistern eröffnet, daß sie ihreKlagen über die Urtheile und über den Einzähler löri in Zürich vorbringen sollen, wo ihnen gutes Recht ge-halten werde. Den Antrag, es möchte jedes Ort seine Schiffmcistcr und Knechte den lezthin zu Rappcrswylfestgesezten Eid schwören lassen, soll man an die Obern bringen. Seine Entschließungen über diese Verhand-lungen soll jedes Ort mit Beförderung nach Zürich schiken, damit die nöthigen Weisungen ertheilt werde»können.

Conferenz der IV evangelischen Städte.

Aarau. 1603. »0. Aanuar (20. alt. Kal.).

Staatsarchiv Ber»! Evangtl, Mich, v, iS2.

Gesandte: Nicht genannt.

». Da die Nothwendigkeit durchaus erfordert, daß die Stadt Genf einmal vor einem Überfall oder einerEroberung von Seite ihres Feindes, des Herzogs von Savoyen, geschüzt und gesichert werde, so haben Zürichund Bern auf dringendes Bitten Genfs, und in Würdigung der drohenden Gefahr sich entschlossen, eine Be-sazung von 1000 Mann dahin zu schiken. Dazu stellt Zürich 400 Mann und bestreitet wegen der gegenwär-tigen Unvermögenheit Genfs einstweilen die Kosten der Besoldung, mit dem Vorbehalt jedoch, die Hälfte dieserKosten gemäß des Bündnisses später, wofern der König von Frankreich nicht kraft des Tractats dieselben be-zahlen sollte, von Genf zurükzufordern. Bern stellt 600 Mann, wovon 400 unter gleichem Vorbehalt und 200nach Laut der Abrede und unter den von Basel und Schaffhausen schriftlich gegebenen Versprechungen. DieMannschaft von Zürich soll am Samstag den 29. dieses Monats in Bern eintreffen und von hier mit den600 Mann von Bern sofort nach Genf aufbrechen. Man hofft, mit dieser Mannschaft die Stadt Genf fürdermalen genügend zu versehen. Bis zur Ankunft der 1000 Mann sollen die in Genf liegenden 500 Mannaus der Waadt dort verbleiben. Zugleich wird beschlossen, dein König von Frankreich hicvon Mittheilung zumachen und ihn zu ermahnen, seinem Anerbieten gemäß die Beschirmung Genfs an die Hand zu nehmen.Zürich soll im Namen der IV Städte dieses Schreiben ausfertigen und zur Weiterbeförderung nach Bernschiken. Wie man dann nach dem Abzug dieser Mannschaft den übrigen Orten schriftlich oder auf einerallgemeinen Tagleistung davon Kenntniß geben solle mit der Erklärung, daß man dazu veranlaßt worden sei,um diesen Landesschlüssel zu schirmen und Genf in keines fremden Fürsten Hand kommen zu lassen, darüber