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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
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660
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August 1303.

von Neuenbürg das Nöthige verhandeln und dem Herrn von Vic fiir seinen Eifer in der Walliser Angelegen-heit danken und ihn um schleunige Bezahlung bitten.

Die Gesandten von Freiburg und Solothurn aus dem Freiburger Exemplar.

SRI

Conferenz der VII katholischen Orte.

Lucern. 1K0Z, I September.

TtaatSarchiv Lucern. Sammlung der nicht gebundenen Algchted«.

Gesandte: Lucern. Jost Pfyffer, Ritter, Schultheiß; Ludwig Schürpf, Ritter, alt-Schultheiß undStadtfähnrich; Christof Kloos, Statthalter; Kaspar Pfyffer,des Raths. Uri. Walther Jmhof, Ritter, Land-ammann; Peter Gisler, Ritter, alt-Landammann. Schwyz. Balthasar Kyd, Ritter, Sekelmeister und desRaths. Unterwalde n. Wolfgang Schönenbühl, Landammann, von Obwalden; Johann Waser, Ritter, alt-Landammann und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Hauptmann Hans Jakob Stocker, alt-Ammann; Land-vogt Rudolf Kreuwel, des Raths. Freiburg. Heinrich Lamberger, alt-Burgermeister und des Raths-Solothurn. Hans Jakob vom Staat, Ritter, Sekelmeister und des Raths.

«. Weil die IV evangelischen Städte wieder Gesandte in's Land Wallis geschikt haben und man besorgt,daß diese wenig Ersprießliches für die Katholiken und die katholische Religion daselbst schaffen möchten, wurdediese Tagsazung schleunigst ausgeschrieben. Nach Verdanknng dessen, was jedes Ort bereits in dieser Sachegethan hat, und nach Anhörung des Berichts der im Wallis gewesenen Gesandten, werden die ermunternde»Zuschriften verlesen, welche vom Nuntius, vom Herzog von Savoyen, vom Gubernator zu Moyland, voi»spanischen Ambassador Casale u. A. m. eingegangen sind. Inzwischen langt die Nachricht ein, daß die Gesandtender IV Städte und der Bündner wieder heimgekehrt seien. Nichtsdestoweniger wird die gegenseitige Versicherungerneuert, daß man brüderlich zusammenhalten wolle und zwar nicht nur unter sich, sondern auch mit den gut-herzigen katholischen Wallisern, daß man auf der Hut sein, bei den protestirenden Orten und in Bünde»Kundschaft erhalten und, was sonst noch zur Sicherung des Vaterlandes und der Pässe nöthig ist, anordnen wolle-Lucern und Uri insbesondere sollen in Erfahrung zu bringen suchen, was in Zürich und in den obern Zehnte»im Wallis, Solothurn und Freiburg dagegen, was in Bern und im untern Wallis vorgeht und in der VllOrte Namen das Nöthige verfügen. Man will überhaupt in der Sache nicht nachlassen, bis das Land Wallisgänzlich vom Unkraut gereinigt ist, und sich auch nicht mehr, wie früher vorgekommen, mit guten Worte»abtädigen" lassen. Alles das soll möglichst geheim gehalten werden; inzwischen will man abwarten, was dieSpäher ans Wallis berichten, was Bischof, Domcapitel und Landrath ans das lezte ernstliche Schreiben a»bWorten und wie die Sachen in den protestirenden Orten und Bünden sich gestalten werden. Dem Nuntinswird mündlich gedankt, die andern Zuschriften soll Lncern nach Einlangung der Berichte beantworten. Fer»elwird beschlossen, es solle jedes Ort vier bis sechs Petarden bereit halten. Dabei werden den einzelnen Orte"folgende Aufträge in den Abschied gegeben: 1. Solothurn soll nochmals den französischcin Ambassador, Her""von Vic, ermahnen, beförderlichst die schuldigen Zahlungen zu leisten. 2. Freiburg wird dein Gubernator i»>Burgund über den Stand der Dinge im Vertrauen, wenn möglich mündlich, Mittheilnng machen und «i^unterlassen, in Bern und Wallis fleißig zu kundschaften. 3. Uri soll dem Landschreiber Dürler im Rheins