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Januar IK93.
werde, da er dazu weder mit Proviant, noch Grschüz, noch anderm Bedarf versehen sei; sollte er aber widerErwarten zur Belagerung schreiten, so wisse man alsdann wohl, was man zu thun habe; und da Genf bereitsden König von Frankreich voin Vorgefallenen in Kenntniß gesezt habe und vorauszusehen sei, dieser werde sichder Sache mit Ernst annehme», und da der nach Genf begehrte kriegserfahrene französische Edelmann, Herrvon Billars, nächstens dort ankommen werde und die Genfer vor einigen Tagen alle Schisse am savoyischenUfer des Genfersees versenkt oder verbrannt haben, und also sich selbst Luft zu machen wissen, so sei vor derHand und bis man sehe, was der König thun werde, nicht nöthig, mit einer Armee ihnen zu Hälfe zu eilen;vielleicht wäre ihnen eine Unterstiizung an Geld lieber, um nach Gefalle» Kriegsvolk annehmen zu können;zudem sei vor Iahren (8. Mai 1579) zwischen dem König von Frankreich und den beiden Städten Bern undSolothurn ein Tractat iiber Beschirmung der Stadt abgeschlossen worden, durch welchen der König auf denFall, daß mau eine Bcsazung »ach Genf legen oder einen Feldzug dahin thun Wörde, an die Besoldung diesesKriegsvolks monatlich eine bestimmte Summe zu bezahlen verspreche; im Fall eines Zuges nach Genf müßteman mit dem König und Solothurn unterhandeln, damit es gemäß dieses Tractats ans Kosten des Königsgeschehe; aus verschiedenen Gründen glaube Bern nicht, daß der Herzog jezt die Landschaft Waadt angreifenwerde, außer etwa durch einen Streifzug; es habe indeß auf seinem Gebiete Anordnungen getroffen, um einemÜberfall begegnen zu können. — Die Gesandten von Basel und Schaffhausen bemerken, daß sie bezüglich derStadt Genf nur Vollmacht haben, zu deren Bestem angemessene Schritte, es sei durch Schreiben oder eineGesandtschaft, berathen zu helfen, daß ihre Obern aber zu thätlicher Hülfe nicht verpflichtet seien, da sie mitGenf in keinem Bunde stehen; bezüglich der wälschen Lande Berns dagegen wissen sie wohl, was sie versprochenhaben. Da inan demnach übereinstimmend nicht thunlich erachtet, vor der Hand sich weiter einzulassen oder denKönig um Hülfe für Genf anzusprechen, um dadurch nicht „in diß spil" gezogen zu werde», so will man vorerstgewärtigen, was der König auf den Bericht Genfs thun wird. Inzwischen wird ein Schreiben an Genf er-lassen, im Wesentlichen folgenden Inhalts: Aus den von Bern und von Genf schriftlich und mündlich erhaltenenBerichten habe man umständlich vernommen, wie der von Savohen unternommene nächtliche Überfall vereiteltworden sei, wie die Sachen jezt stehen und wie dringend Genf die vier evangelischen Orte um Hülfe und Rathersuche; man danke Gott für seinen Schuz. Da die Genfer bereits den König von Frankreich von: Hergangunterrichtet haben und man sich erinnere, wie derselbe sich bisher ihrer angenommen habe, so hoffe man auchjezt, er werde sich ihre Sache mit Ernst angelegen sein lasse» und durch die That zeigen, daß durch diesenAngriff von Seite des Herzogs der aufgerichtete Friede verlezt worden sei. In Würdigung der Sachlage undweil der Herzog seither nichts weiter wider sie unternommen habe, könne man gegenwärtig in der Sache nichtwohl „fürschießen", sondern müsse vor allen Dingen des Königs Antwort und Entschluß gewärtigen; danebenaber werde man nicht ermangeln, im Fall der Noth sich gegen sie zu erzeigen, wie cS getreuen BnndcSgcnossen,Nachbarn und guten Freunden gebühre; inzwischen sollen sie wachsam sein und die Gnade Gottes werde ihnenfernerhin ihren Schirm verleihen; schließlich bitte man um beförderliche Mitteilung der Antwort des Königs.I». Die Gesandten Zürichs berichten, daß in den III Bünden unter dem gemeinen Volk große Aufregungherrsche, die weitere Unruhen besorgen lasse, weßhalb Zürich bereits eine ernste Ermahnung dahin erlassenhabe. Es wird nun eine andere nachdrükliche Ermahnung in der IV Städte Namen an die III Bünde ge-richtet. Würden die beiden Schreiben ohne Erfolg sein und die Aufregung zunehme», so sollen dann die vierOrte auf ersten Bericht Zürichs unverzüglich Gesandte abordnen, um so viel möglich Unheil zu verhüten.