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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Juni 1K02.

die erst jezt ankommen, erklären, daß ihre Obrigkeit wohl schwerlich den Aufbruch bewilligen werde, bevor dieObersten und Hauptleute befriediget seien. Nach allen diesen Verhandlungen wird dem Ambassador versichert,daß seine lezte Erklärung nicht wenig zur Beförderung des begehrten Aufbruchs beitragen werde, und dannbeschlossen, es solle jedes Ort so bald möglich dem Ambassador darüber antworten.

Gemein-eidgenössische Jahrrechnungs-Tagsazung.

Aaden. 1002, 80- Auni (Sonntag nach Johannis Baptistä).

Staatsarchiv Lncrrn. Mg. Abschird« 4W. tiantonsarchi» in Aar«». Abschiidbd. X. lS.

Gesandte: Zürich. Konrad Großmann, Burgermeister; HanS Kambli, Sekelmeister und des Raths.Bern. Hans Rudolf Sager, Schultheiß; David Tscharner, des Raths. Lucern. Ludwig Schürpf, Ritter,Schultheiß; Hans Helmli, des Raths. Uri. Hans Jakob Troger, Ritter, Landammann; Kaspar Steffen, desRaths. Schwyz. Jost Schilter, Landammann; Vogt Heinrich Janser, des Raths. Unterwalden. KasparJakob, Landammann; Hans von Aa, Statthalter und des Raths, von Obwalden; Johann Waser, Ritter, alt-Landammann und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Beat Jakob Frey; Heinrich Meyenberg, beide desRaths. Glarus. Michael Bäldi, Landammann. Basel. HanS Jakob Götz; Sebastian Beck, beide desRaths. Frei bürg. Niklaus von Perroman, Ritter, Schultheiß; Heinrich Lamberger, alt-Burgermeister unddes Raths. Solothurn. Pctermann Sury, Venner; Hans Jakob vom Staat, beide des Raths. Schaff-hausen. Georg Mäder, Burgermeister; Heinrich Schwarz, Statthalter und des Raths. Appenzell. Johannvon Heimen, Landainmann, von Jnner-Rhoden; Sebastian Thöriug, Landammann, von Außer-Rhoden.

Abt von St.G allen. Hans Beat Frey, Obervogt zu Oberberg. Nottweil. Martin Wäber, Sekel-meister; Jakob Beck, Zunftmeister, beide des Raths.

». Die Gesandten von Zürich eröffnen, es sei abermals die Zeit gekommen, in der man den Landvögte»die Rechnungen abzunehmen, streitige Parteien anzuhören und auch noch andere eidgenössische Geschäfte zu be-handeln habe, und vermelden ihrer Obrigkeit Gruß und eidgenössische Treue. Wird von den übrigen Ortenmit gleich freundeidgenössischem Anerbieten verdankt. I». Der französische Ambassador meldet in längeremVortrage, der König hege die Zuversicht, die abgeschlossene Vereinung werde zu Ruhe und Erhaltung beiderTheile gereichen, troz der von den gemeinsamen Feinden dagegen versuchten Anschläge; er, der Gesandte, gebenochmals die Versicherung, daß er Allem nachkommen werde, was er in des Königs Namen versprochen habe,sowohl hinsichtlich der Million? Goldes, als der jährlichen Bezahlung von 4l)0,0(1l) Kronen bis zur gänzlichenTilgung aller Schulden; er bedaure dabei nur, daß er nicht sogleich allen Erwartungen entsprechen könne; wasübrigens die Eidgenossen etwa noch wünschen möchten, darüber enthalte das vom König eigenhändig unter-schriebene und mit dem großen Siegel versehene Patent (ausgestellt zu PoitierS am 23. Mai), das er schon zuSolothurn vorgewiesen habe, nähern Aufschluß; der König und der Delphin befinden sich wohl, zum großenÄrger derjenigen, welche der Christenheit und der Ruhe Frankreichs und dem Frieden mit den Eidgenossenabhold seien. Nachdem der Ambassador um die Erklärung angegangen worden war, wann er nunmehr mitden Obersten und Hauptleuten abrechnen werde, damit ihre Soldaten und deren Wittwen und Waisen endlichbefriedigt werden können, nachdem ihm auch verdeutet worden, daß man eine Gesandtschaft an de» König ab-