K04 Mai 1602.
und daß man sie an den Bettelstab bringen würde, wenn sie die Einschläge aufthnn müßten, werden unterRatificationsvorbehalt folgende Mittel vorgeschlagen: Alle jene, welche seit zwanzig Jahren ohne Wissen undWillen beider Obrigkeiten auf dem sensischen Rysgrund Einschläge gemacht und Häuser und Scheunen gebauthaben, sollen dieselben unverzüglich wieder aufthnn und wegschaffen, was aber früher eingeschlagen und gebautworden ist, soll der Obrigkeit, auf deren Seite es liegt, für eigen bleiben, nach Gefallen damit zu schaltenund walten; und weil auf bernischer Seite mehr solcher Einschläge sind, als auf der freiburgischen, sollBern Freiburg gestatten, auf seiner Seite gleich viel Jucharten einzuschlagen und damit nach Gefallen zu schaltenund walten, jedoch mit dem Borbehalt, daß es nicht mehr Hofstätten darauf erbauen dürfe, als den berni-schen Unterthanen bewilligt worden sind; weil aber diese ihre Einschläge, die auf der Sonnseite gelegen unddaher fruchtbarer sind, schon lange Zeit genossen haben, soll zu Ausgleichung Freiburg gestattet sein, auf seinerSeite einen Drittheil mehr einzuschlagen. Dieses Alles soll mit der Erläuterung beobachtet werde», daß derRysgrund auch fernerhin wie bisher zwischen beider Städte Unterthanen theil und gemein verbleibe, daß Nie-manden erlaubt sein solle, Einschläge ohne der Obrigkeiten Bewilligung zu machen, daß die von Mittelhäuserndie vier Jucharten und was sie etwa sonst noch auf dem Rysgrund möchten eingeschlagen haben, wiederumöffnen, daß auch die von Laupen vermöge ihres Riedrechts ihre eingeschlagenen dreizehn Jucharten nach Abflußder drei Jahre wieder öffnen und „im Gegentheil" die von Noflen drei Jahre lang ebensoviel einschlagenmögen. I». Die von Wiflisburg sollen angehalten werden, die von Rupertswyl in ihrem Feldgang ganz undgar nicht mehr zu hindern, sondern gemäß eines 1503 durch Amadeus von Montefalcone, Bischof von Lausanne,aufgerichteten Albergaments, sowie eines 1578 hierüber ergangenen Spruchs ruhig, zu gebührenden Zeiten undohne Mißbrauch weiden zu lassen. «. Die Gesandten von Freiburg wollen bei ihren Herren und Obernverschaffen, daß sie den durch Commissär Grobet wider die von Uverdvn vorgenommenen Zotthandel zu Tscherlizfallen lassen. «I. Alle in den obbenannten Spänen erlaufenen Kosten sollen aufgehoben und compensirt sein,jedoch werden die von Averdon gewisser Ursachen wegen zu Händen Berns 50 Florin bezahlen.
«<»8.
Conferenz der beiden Orte Schwyz und Glaruö.
Hlarus. 1K02, 1. Juni.
La»de»<>rchiv Schwy,.
Instruction sür die schwyzerischen Gesandten, Jost Schilter, Landammann, und Rudolf Neding, Ritter, alt-Land-ammann.
Nach Ausrichtung freundlichen Grußes sollen sie Glarus vorab für die Besammlnng des großen Gewalts danken undmit allem Fleiß und Ernst, auch in Freundlichkeit anhalten, daß es den in das Gaster erwählten Landvogt der neuenReligion abschaffe, zu Förderung der beidseitigen Ruhe und mit Rüksicht auf die vielen schriftlich und mündlich gemachtenVersprechungen; sie sollen insbesondere an die von Landammann Tschudi vor gemeinen Eidgenossen abgegebene Erklärungerinnern, daß Glarus, wenn beiderseits die damals vorgeschlagenen freundlichen Mittel angenommen und dem glaruerischcnLandvogt in das Gaster aufzureiten von Schwyz zugelassen würde, nach Abfluß dessen Regierung einen Landvogt der altenReligion dahin sczen werde, woraufhin Schwyz entsprochen und auch in andern Gelegenheiten sich der Landvögle halbergegenüber Glarus willfährig erzeigt habe, so daß es bei den übrigen Orten Unwillen erwekt habe.