Mai 1602.
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Der französische Ambassador in der Eidgenossenschaft und Bünden, Mery von Bic, Herr zu Morin,eröffnet, Gott habe dem König in den Sinn gegeben, den Eidgenossen die Erneuerung der uralten Bereinnnganzutragen, den Eidgenossen aber, dieselbe anzunehmen, daher sei auch zu hoffen, daß er seinen Segen dazugeben werde; denn das Werk sei allein darum unternommen worden, um mit einander in gutem Frieden unterseinen heiligen Geboten zu leben und einander Hülfe und Beistand gegen die Anschläge der Feinde zu leisten.Weil nun aber unter allen Völkern Übung sei, daß dergleichen Sachen durch Cercmonien und Eide bekräftigetwerden, so wünsche der König, daß dieses auch bei dieser Bundesernenernng geschehe, und habe diese Tagsazungausschreiben lassen, um sich mündlich über eine geeignete Zeit hiefür zu verständigen. Antwort: Weil denVersprechungen, welche durch den Marschall von Biron, den Herrn von Sillcry und ihn selbst laut der Ab-schiede von Solothurn und Baden in Betreff der Austheilung der Millione Goldes gemacht worden, noch nichtGenüge geschehen sei, so sei man auch über die Abordnung einer Gesandtschaft nach Frankreich und über Fest-sezung eines Tages für Besiegelung der Vereinnng nicht instruirt, sondern habe Auftrag, von ihm die derBesiegelung vorgängige Ausbezahlung der verheißenen Millione Goldes zu begehren. Die Nichterfüllung desVersprechens würde großen Unwillen erweken und man könnte die Siegel nicht nach Frankreich führen undnoch viel weniger Gesandte dahin abgehen lassen; sobald aber der König seinen Verpflichtungen nachgekommensein werde, werden auch die Eidgenossen Alles gutwillig thun, was ihnen zu thun gebühre; dann möge er aucheinen Tag für Besiegelung der Vereinung festsezen. Darauf erwidert der Ambassador, er habe nicht die Absichtgehabt, sie zu übereilen, sondern nur gewünscht, daß man sich über einen bestimmten Tag verständige; er seiübrigens mit ihrer Resolution wohl zufrieden und werde sie dem König anrühmen; wie er bereits bei Zürichangefangen, so werde er mit einem Ort nach dem andern tractieren und was versprochen worden sei bezahlen,und dann in gleicher Ordnung die Obersten und Hauptleute befriedigen; der Grund, warum die Bezahlung»och nicht geleistet worden, sei, weil noch nicht alle Orte das Vereinungsinstrument besiegelt haben und weiler nicht gern mit den lezten vor den ersten abkommen möchte, damit man nicht etwa glaube, er wolle ein OrtMehr als das andere begünstigen. — Das Alles wird all rvtvrenclum genommen.
Confercnz der Stände Bern und Freiburg.
An der Sense. 1602, 30. Mai (20. alt. Kal.).
Staatsarchiv Bern. Friiburgcr Al-Ichildc v. t27S.
Gesandte: Bern. Anton von Grafenried, alt-Venner; Vincenz Dachselhofcr, Sekelmeister; MarquardZehender, alle des Raths. Freiburg. Jost Vonderwcid; Heinrich Lamberger; (Wilhelm) Techtcrmann, alledes Kleinen Raths; Franz de Granges, Gcneralcommissär.
». Da sowohl durch die alten als durch die jüngst aufgerichteten Sprüche und Verträge den sensischenAulenten verboten worden ist, auf dem NhSgrund bei der Sense ohne Wissen und Willen beider ObrigkeitenEinschläge zu machen, oder Häuser zu bauen, nun sich aber aus dem eingenommenen Augenschein ergibt, daßdiese Anlente auf beiden Seiten, namentlich auf der bernischen, vielfältig wider diese Verträge gehandclt haben;da man ferner gefnnden hat, daß sie arm sind und meistens schon vor vielen Jahren sich da angebaut haben,