Juni 1602.
K05
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Bundeserneuerung zwischen Bern und Wallis.
AZern. 1K02, 10. Juni (den lesten Tag Mast» sali. Kal.s).
Kanto»«archiv tn Titten.
Unter obigem Datum wird durch Schultheiß, Näthe und Burger zu Bern, und Abgeordnete von Bischof,Domcapitel und der Landschaft Wallis, nämlich Adrian von Riedmattcn, Domdekan zu Sitten und Abt zuSt. Moriz; Junker Niklaus Wolf, Castellan der Stadt Sitten; Paulus Coschenot, als Abgesandter desZehntens Siders; Bartholome Allet, Pannerherr und Meyer des Zehntens Lenk; Joder Kalbermatter, alt-Landvogt zu Mouthey, voin Zehnten Naron; Hans Wiestcner, Castellan zu Visp; Georg Michael auf der Fluh,alt-Landeshauptmann des Zehntens Bricg; ÄkatthänS Schinner, alt-Landrshauptmann des Zehntens Gombs,das zwischen Bern und Wallis bestehende Biindniß erneuert, bestätiget und eidlich beschworen.
Pergamenlurkunde mit anhangend«»! Siegel Bern».
Confcreitz der katholischen Orte.
Lucern. 1KV2, 11. Juni.
Ttaat»ar«hiv Lucer». Sammlung der nicht gebundenen Abschiede. — Landcbarchiv Tchwyz.
Gesandte: Lucer». Ludwig Schitrpf, Ritter, Schultheiß; Christof Kloos; Kaspar Pfyffer; HanS Helmlin,alle des Raths. U ri. Hans Jakob Troger, Ritter, Landammann; Kaspar Steffen, des Raths. Schwyz.Jost Schilter, Landammann; (Ulrich?) Ceberg, Statthalter. Unterwalden. Konrad Wirz, Landainmann,von Obwalden; Johann Wascr, Ritter, Landainmann und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Beat JakobFrey, des Raths. Freiburg. Hauptmann Jost Bögelin, Ritter und des Raths. Solothurn. HanS Jakobvom Staat, Ritter und des Raths. Appenzell J.--NH. Johann von Heimen, Ritter, Landammann undPannerherr.
«, (S. u. Thurgau). I». (S. u. Rheinthal), r. Die Gesandten sollen an ihre Obrigkeiten berichten,wie die Angelegenheiten wegen Biel stehen und daß es allein noch auf den Entschluß der beiden Städte Freiburgund Solothurn ankomme. Auf die Tagsazuug zu Baden sollen die Gesandten bevollmächtiget werden, die Sacheendlich abzuthun. «I. Da die VII katholischen Orte leztes Jahr den Bundcsschwur mit Wallis erneuert haben,die von Wallis dagegen ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind, indem sie die Sache sizen ließen; da man über-dieß Kunde erhalten hat, daß sie jüngst mit Zürich und Bern unter großen Festlichkeiten ein Biindniß abge-schlossen (d. h. nur mit lezterm das alte erneuert) haben, was den katholischen Orten bedenklich vorkommt, so wirdbeschlossen, wenn binnen vierzehn Tagen kein Bescheid von Wallis einlange, soll Lucern in Aller Namen dahinschreiben und Festseznng von Ort und Zeit für den BundeSschwur begehren, v. Der französische Ambassadorwird erinnert, sich beförderlich mit den eidgenössischen Creditoren abzufinden, indem man sich sonst an den beiBesieglnng des Vereinnngsinstrnmcnts gemachten Vorbehalt halten würde, t Weil alle Orte über Landstreicherund Gesindel sich beklagen, sollen den Gesandten nach Baden dießfallS hinlängliche Vollmachten crtheilt werden.
(S. u. Rheinthal). I». Die Orte werden an das Gesuch des CommissärS Riscr von Unterwalden um