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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Mai IK02.

das Lob bezahlt haben und noch jährlich 3 Schillinge HerrenzinS an Bern entrichten, bei ihrer Rechtsaineverbleiben zu lassen. Da aber die von Villarepos sich hierüber mit denen von Wiflisbnrg in einen Rechts-handel eingelassen haben, so tritt Bern auf die Sache nicht weiter ein. t Die Gesandten Freiburgs tragenvor, Freiburg habe schriftliche Mittheilung des iin verflossenen Januar zu Murten von den bernischen Depu-taten gehaltenen ziemlich scharfen Vortrags in Betreff des Bischofs zu Lausanne begehrt, aber bisher umsonstdarauf gewartet, nun könne es aber, da in jenem Vortrage der Bischof sowohl als Freiburgtaxirt" werde,die Sache nicht länger liegen lassen; der Bischof sei Freiburgs geistlicher Hirt und von päpstlicher Heiligkeit,deren Autorität in allen Bündnissen vorbehalten werde, dazu erwählt; zur Zeit des angezogenen Vertragsseien beide Städte noch Eines Glaubens und daher der Bischof nicht ausgeschlossen gewesen, zudem sei derselbekein Fremder, sondern sein Burger, so wie auch Bern Fremde und Wälsche nach Belieben in seine Stadtaufnehme; derselbe führe einen so stillen und frommen Wandel, daß er von Jedermann geachtet und geliebtwerde, und habe weder mit Worten noch mit Werken Jemanden beleidiget; den Titel Bischof zu Lausannekönne er wohl führen, weil er ihm vom Papst gegeben worden sei, gleichwie Einer sich Bischof zu Genf, einAnderer zu Basel, ein Dritter zu Straßburg schreibe; deßhalb habe man keine Ursache, ihn als Feind auszu-schreien; wenn man ihm den Paß versperrte, so wäre das gerade so viel, als wenn man Freiburg an derÜbung seines Glaubens verhindern wollte. Freiburg bitte daher, einen allfällig gegen den Bischof gefaßtenUnwillen fallen zu lassen und gemäß Verträgen und Bündnissen demselben sichern Paß zu gestatten; geschehedas, so werde man es mit Dank anerkennen, wenn nicht, so müßte es mit Solothurn, welches die Sache eben-falls berühre, Rath darüber Pflegen; inzwischen werde Freiburg in seiner brüderlichen Gesinnung gegen Bernverharren und wider alte Bünde und Verträge nichts thun. Die Gesandten Berns nehmen diesen Vortrag inden Abschied, mit Versicherung gleicher freundschaftlicher Gesinnungen. ^ i (S. u. Murten).

Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenheiten:

Bogtei Grandson. I» Art. bvv.

Bogtei Murten. « I Art. 76S-7U7.

tiiti.

Tagsazung der mit Frankreich verbündeten Orte.

Sokotyur». 1002, 22. Mai.

Staatsarchiv «iirern. «llgem. Ablchi-d« R«.

Gesandte: Lucern. Ludwig Schürpf, Ritter, Schultheiß und Pannerherr. Uri. Gideon Stricker,Statthalter. Schwyz. Oberst Rudolf Rcding, Ritter, Landammann; Sebastian Büeler, alt-Landammanu.Unterwalde n. Konrad Wirz, Landammann; Peter Jmfeld, Sekelmeister und des Raths, von Obwalden;Ulrich Mettler, Ritter, Landammann, von Nidwalden. Zug. Sebastian Etter, des Raths. Glarus. Mel-chior Marti, des Raths. Basel. Hans Jakob Götz, deS Raths. Freiburg. Niklaus von Perroman,Ritter, Schultheiß; Johann Python, Sekelmeister und des Raths. Solothurn. Wolfgang Degenscher,Schultheiß; Oberst Laurenz Aregger, Ritter, alt-Schultheiß. Schaphausen. Georg Mäder, Burgermeister.Appenzell. Johann von Heimen, Landammann, von Jnner-Rhoden; Paulus Gartenhauser, Landammann,von Außer-Rhoden. Abt von St. Gallen. David Studer, Hofmeister. Wallis. Pannerherr Allet.