März 1502.
Conferenz der die Vogtes Murten regierenden Orte Bern und Freibnrg.
Murten. 1502, 1». März (9. alt. Kal.).
Staatsarchiv Bern, Fnibu>g«r Abschiede lZ. ZK5.
Gesandte: Bern. Hans Jakob von Dicßbach; Hans Späting, beide deS Kleineu Raths. Freibnrg.Niklans von Dießbach, Herr zu Prangins; Peter Reynold, beide des Kleinen Raths.
Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschaftsangclegenhciten:
Bogtei Murten. ' Art. 764.
Tagsazung von zehil Orten.
Wern. 1602, 21. bis 25. Aprik (13. bis 15. April alt. Kal., Montag nach Misericordia).
Staatsarchiv d'neern. Aliens Biel.
Anwesend: Zürich, Lucern, Uri, Schwyz, Unterwalden ob und nid dem Wald, Zug, Glarns, Basel,Schaffhausen und Appenzell. (Die Gesandten sind nicht genannt).
Bezüglich der Angelegenheit wegen Biel ist Bern nunmehr damit einverstanden, das Meyeramt mit einertauglichen Person aus der Stadt Biel zn besezen, begehrt aber, dieser Meyer soll im Namen der Stadt Bernregieren, die fallenden Bußen und andere Gefälle einziehen und darüber gehörige Rechnung ablegen. Hinwiderverlangt es, daß die vermittelnden Orte die Einwilligung des Bischofs auswirken, den Vertrag ratificiren unddie nöthigen Briefe aufrichten, die von Biel bei den Bünden, Burgrechten und bei der Eigenschaft als zuge-wandtes Ort fernerhin wie bisher verbleiben lassen und sie zur gebührenden Huldigung ermahnen. Nachdemdurch einen Ausschuß, bestehend aus Landammann Pfäudler und Burgermeister Mäder, der Rath von Bernum einige Erläuterungen angegangen worden war, worauf derselbe in schriftlicher Replik antwortete, wird mitgegenseitiger Zustimmung ein Vergleich abgefaßt und obbenannte Gesandte nach Freibnrg, Solothurn und Bielabgeordnet, um sie zu ermahnen, diesem Beschlüsse nun auch beizutreten und den Vertrag zu ratificiren, damitdie gewöhnlichen Instrumente ausgefertigt werden können. Über die freundschaftliche Aufnahme in Bern solljeder Gesandte referiren.
„Überkhomnus vnd Vertrag der zehen Ortten mit der Statt Bern wegen des Biellischen Tausches."
„Fürs Erst, Ob wol ein Statt Bern durch den mit Jr Fürstl. Gnaden dem Bischofs zu Basel vorangezogenen ge-troffenen tusch derselben Jr F. Gn. vff der Statt Biel vnd bestimbten Limiten gehepte gerechtigkheit, Herrligkheit vnd Juris-diction ertuschet vnd an sich gebracht, So solle doch solche Handlung den genanten von Biel an Iren Fryheitten, Rechtenvnd gerechtigkheitten, wie sie die von Kaysern, Königen, auch vß gnaden von Herren Bischosfen empfangen vnd erlangt, vn-nachtcylig sein. Darbey sich auch die genanten vnsere getrüwen lieben Eidtgnossen von Bern ferner anerbotteu vnd erklärthabent, daß sie nit gesinnet, Sy die von Biel daruon zutrybcn, sonders sie darby verplibcn zelasse», vnd auch geneigt sigcu,Inen dieselbigen ehe zemehren da» zemindern, wie dan. albereit beschechen vnd in vssvotu gespürt worden.
Zum Andern, So söllent die von Viel by dem mit den zweyen Stetten Fryburg vnd Solothurn, vnsern getrüwenliebe» Eidtgnossen, habenden Pundt vnd dem gantzen innhalt desselbigen verplibcn. Waß aber den Sitz der Zugewandtschafftantrifft, habent vnser getrüwen lieb Eidtgnossen von Bern zugelassen, wan ein fach vor gemeinen Eidtgnossen zuberahtschlagen