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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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März 1K02. 597

sie wieder i» das Bündniß aufzunehmen, in welches gemeine Eidgenossen vor siebenundachtzig Iahren sie ein-stimmig aufgenommen haben. Wenn die Eidgenossen mit fremden Fürsten Bündnisse abschließen, fremden undheimische» Supplicanten geneigtes Gehör leihen, so werden sie dasselbe wohl auch gegen Mühlhansen thun.Sie mögen berüksichtigen, wie diese Stadt nicht allein ein bedeutendes Bollwerk gegen das lothringische Ge-birge und andere benachbarte Herrschaften, sondern auch zu Zeiten von Mißwachs und Thenrung ihnen vonBortheil sei. Wenn mazi ihnen diese große Wohlthat erweise, so werden die ganze Bürgerschaft und ihre Nach-kommen zu ewigen Zeiten daS nie vergessen, sondern zu stetem Dank verpflichtet sein. Sie ersuchen, diese ihredemüthige Bitte in den Abschied zu nehmen. Dieses Gesuch wird von den Gesandte» der IV evangelischenStädte sowie Glarns eindringlich unterstüzt. Die Gesandten der katholischen Orte nehmen es in den Abschied,mit der Bemerkung, daß sie das nicht wegen der Bitte derer von Mühlhausen, sondern den evangelischen Ortenzu Gefallen thnn, was lcztere verdanken. «I. Eine Abordnung gemeiner Kauf- und Handelsleute führt aber-mals Beschwerde, daß nicht nur die neuen Zölle zu Lyon und Bersoix nicht aufgehoben, sondern vielmehr zuLyon abermals ein neuer Zoll, Pancard genannt, errichtet, und daß in Folge dieser Verordnung ihnen neuer-dings Waaren verarrestirt worden seien. Da dieses gegen den ewigen Frieden und die neue Bereinung sei, sobitten sie um Verwendung, damit diese neuen Lasten abgeschafft werden. Auch die Kauflentc Stnder vonSt. Gallen, denen lezthin in Gemäßheit dieses pancardischen Zolls 2000 Kronen verarrestirt worden waren,bitten um Verwendung beim König, damit ihnen ihre geleistete Caution znrükgestcllt nnd sie von diesem Zollbefreit werden. Bern endlich klagt ebenfalls über den hohen Zoll zu Versoip und schlägt vor, bei Besieglungder Vereinung den König »in Abschaffung desselben anzugehen. Alle diese Beschwerden werden in den Abschiedgenommen. «Ii. (S. u. Thnrgau). I. (S. n. SarganS). It. Da sich Frankreich anerboten hat, dieLandstreicher und Gardeknechte, welche man an den Ambassador nach Solothurn schike, auf die Galeeren zubefördern, so soll jede Obrigkeit Mandate erlassen, daß man besagte Leute, welche sich nicht binnen Monats-frist ans dem Lande entfernen, festnehmen und auf die Galeere» schike» werde. I. (S. u. Freiämter).>»». Zürich macht die Mittheilung, daß es, weil die Krenzdiken, Dncatonen und andere groben Münzsorteneingeschmolzen werde», eine Verordnung erlassen habe, damit dergleichen Münzen im Lande verbleiben. Wirdin den Abschied genommen, damit jedes Ort seine Meinung darüber »ach Zürich melde.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenhciten:

Art 832. Kirchliches u. Glaubenssachcn. ir- Art. 8. Beamte.

I'. S00. Stifte und Klöster. I,. . 383. Kirchliches u. Glaubcnssachen.

l. Art. 77. Handel und Verkehr ».

I. Art. 125. Gottcshänser.

Landgrafschaft Thnrga».

Grafschaft SarganS.Laiidvogtei Freiämter.