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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
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596
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März 1602.

der Zugewandtschaft und des Beisizes der Stadt Biel aussprechen. Da nun Freiburg und Solothurn sichdarüber erst dann erklären wollen, wenn man ihnen angezeigt habe, daß und in welcher Weise Bern sich mitBiel verglichen habe, so drükt Bern seine Berwunderung über diese Zumuthung aus, indem allgemein bekanntsei, daß es nie einen Span mit Biel gehabt habe, auch dieser Stadt an ihren Freiheiten, Rechten und Ge-rechtigkeiten keinen Abbruch thun, sondern vielmehr deren Freiheiten mehren wolle; übrigens habe es mit demBischof und nicht mit Biel verhandelt, und einen freien Tausch getroffen, bei dem es verharren werde; wennman dieses Spiel näher betrachte, so sehe man deutlich, daß es darauf abgesehen sei, die Sache von vorn an-zufangen ; gemäß ihrer Instruction müssen sie aber erklären, daß sie sich in keine fernere Disputation einlassen,sondern bei dem verbleiben werden, was bereits auf der Jahrrechnung gutgeheißen worden sei. Sie bittendaher, Bern dieses Handels halb in Ruhe zu lassen und es bei den erlangten Briefen zu schirmen, indem essonst die Sachen anders an die Hand nehmen müßte, dessen es aber lieber überhoben sein möchte. DieGesandten von Biel eröffnen, daß ihre Obrigkeit nichts Anderes begehre, als in einen freien Stand gestelltund zu der Wiederlosung gegen Bern zugelassen zu werden, oder dann, daß man ihr das Meyeramt laut derArtikel der Jahrrechnung von 1600 zustelle und sie bei diesen Artikeln schirme. Nachdem sich nun gezeigt, daßder ganze Streit noch über die Frage walte, ob der Meyer aus den Burgern der Stadt Bern, oder ans derStadt Biel genommen werden soll, und nachdem die Gesandten Berns einem an sie abgeordnete» Ausschußder X Orte erklärt haben, daß sie bei hoher Strafe und Ungnade nicht weiter gehen dürfen, als ihre bereitseröffnete Instruction laute, so wird beschlossen, es soll jedes der X Orte einen Gesandten auf den 21. Aprilnach Bern schiken. Diese Gesandtschaft soll dann Bern bitten und ermahnen, den Eidgenossen zn Gefallen seinevorgefaßte Meinung fallen zu lassen und in Zukunft keine» seiner Bürger ans das Mcyeramt zn sezen, sondernstets Einen aus der Stadt Biel, welcher das Amt, so lange er sich ehrlich und wohl halte, in Berns Namenversehe, auf daß die von Biel beim Bund, Bnrgrecht und bei der Zugewandtschaft verbleiben können. SollteBern wider Erwarten abschlägige Antwort geben, so sollen alsdann die von Biel sowie Freiburg und Solo-thurn Bern das Recht darschlagen; in diesem Falle soll dann Bern bei den geschwornen Bünden ermahntwerden, gegen die von Biel nichts UNgütliches vorzunehmen, sondern das Recht entscheiden zu lassen. I». Derfranzösische Ambassador, Herr von Vic, eröffnet, er sei beauftragt, des Königs freundlichen Gruß und geneigteAffection zu vermelden und dessen Dienste zn Allem anzubieten, was der Eidgenossen Wohlfahrt, Ruhe undEinigkeit und ihren Freiheiten förderlich sein könnte. Der König hege die Zuversicht, daß die neue Vereinungbeiden Theilen zur Wohlfahrt gereichen werde; wenn die eidgenössischen Gesandten bei Besieglung der Vereinnngihre Zusage erstattet, werde ihnen der König dann mündlich bezeugen, wie sehr er der Eidgenossen Kühnheitund Tapferkeit schäze, wie hoch er ihre Freundschaft achte und wie er durch die That seine Wohlmeinung gegensie zu erzeigen begehre. Gemäß Zusicherung sei bereits ein bedeutender Theil der versprochenen Summe inSolothurn angekommen, bis Ende dieses Monats werde der Rest folgen; er werde auch des Königs Decla-ratio« über Bezahlung der jährlichen 400,000 Kronen noch vor ihrer Abreise ihnen zustellen; er wünsche, daßsie die andern Geschäfte gegenwärtiger Tagsazung glüklich zu Ende führen mögen, und anerbiete seine bereit-willigen Dienste, wenn sie nöthig würden. Wird verdankt mit der Erinnerung, daß er nunmehr den ge-machten Versprechungen beförderlich statt thue und die Eidgenossen und ihre Angehörigen zufrieden stelle,e. Eine Gesandtschaft von Burgermeister und Rath und ganzer Burgerschaft der Stadt Mühlhausen bittet ineindringlichem Vortrage die katholischen Orte, ihnen, was sie etwa gefehlt haben möchten, zu verzeihen und