Druckschrift 
5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
Seite
595
Einzelbild herunterladen
 

März 1K02.

595

für das bewilligte Jubiläum, uud drükt darin seine innige Freude aus über deren Glaubensriser und Fröm-migkeit. Wird n<1 rvtervnkium genommen, ßx. Auf nächste Tagsaznng zu Baden soll jedes Ort seine Ge-sandten über den Jnqnisitionshandel und über den für die ennctbirgischen Unterthanen entworfenen Vertraginstrniren; auch hält man fiir nöthig, gegen die daselbst überhand nehmenden Kezereien, Unglauben und aber-gläubischen Sachen einzuschreiten, damit sie nicht welter um sich greifen. Ii. Das Dankschreiben der StadtRottweil, für die Verwendung der katholischen Orte für seine Aufnahme in die Vereinnng mit Frankreich, wirdin den Abschied genommen. I. Für Mittheilimg der Wunderzeichen, welche durch den verstorbenen CardinalBorromäns zu Mayland stets geschehen, wird dem Domcapitel von Mayland gedankt. It. Der Nuntiuswird abermals an die gewünschteErhebung" des seligen Bruders Klaus erinnert. I. Dem Gesandten nachMayland wird Auftrag gegeben hinsichtlich des Salzhandels des Statthalters Donada von Vnggarus, worüberman die Antwort abwarten will. «». Bis zu nächster Tagsaznng soll sich jedes Ort über das Begehre» deSCominissärs Riser, umBefreiung" der Lumpen für seine Papiermühle zu Unterwalden, entschließen. 11. (S.n. Freiämter). «» »Z (S. u. Thurgau). i», «. (S. ». Engelberg).

Man sehe auch in den Abschnitten Herrschafts- und Schirmorlsangelcgenheiten:

Luidgrafschaft Thiirga».

Laiidvogtci Rhcintlial.Lnndvogtel Frciämter.Bern-freili. Vogt, libcrh-Schirmvogtcl Engelberg.

Art. 258. NM.«>. Art. 160.

«».

»

Art. 12-1.Art. 28.

M. Art. 182, 188.

Ehesachen.

Kirchliches n. GlaubcnSsachcn.

Verschiedenes.

Gotteshäuser.

I»I

Art. 381.. 4NN.

Kirchliches u. GlaubcnSsachen.Stifte und Klöster.

Ki<».

Tagsaznng der XIII Orte.

Baden. 1KU2, 17. März (Sonntag Lätare zu Mitterfasten).

Gtaatsarcliiv Vncer». ANgemcine Abschiede 0,1». ZiX.

Gesandte: Zürich. Konrad Großman», Burgermeister; HanS Escher, Sekelmeister und des Raths.Bern. Hans Rndolf Sager, Schultheiß; Vinccnz Dachselhofer, Sekelmeister und des Raths. Lncern.Ludwig Schürpf, Ritter, Schultheiß; Kaspar Pfyffer, des Raths. Uri. Walther Jmhof, Landammann;Gideon Stricker, Statthalter und des Raths. Schwyz. Sebastian Büeler, Landammann; Rudolf Reding,Ritter, alt-Landaininann. Unterwalden. Kaspar Jakob, Landanimann, von Obwalden; Johann Waser,^iitter, Landammann und Pannerhcrr, von Nidwaldcn. Zug. Peter Staub, Aminann; Kaspar Heinrich, desRaths. Glarns. Michael Bäldi, Landanimann. Basel. Hans Jakob Göh; Sebastian Beck, beide desRaths. Freibnrg. Hans Python, Sekelmeister; Heinrich Lambrrger, Bürgermeister, beide deS Raths.Solothurn. Laurenz Aregger, Ritter, Schultheiß; Petcrmann Snry, Sekelmeister und des Raths. Schasf-hausen. Georg Mädcr, Bürgermeister; Heinrich Schwarh, Statthalter und des Raths. Appenzell.Johannes von Heimen, Landammann, von Jnnerrhvden; Sebastian Thöring, Landamniann, von Anßcrrhoden.

»» Zu Solothurn war beschlossen worden, gegenwärtige Tagsaznng abzuhalten, damit sich Freiburg undSolothurn in Betreff ihres Bundes und Burgrechts mit Biel, und die übrigen V katholischen Orte bezüglich