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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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582 October 1K01.

300,000 Kronen werden abbezahlt werden, und bitten, mit diesen Erklärungen sich zu begnügen. Auf Ge-nehmigung hin der Obern gibt man sich mit diesen Eröffnungen zufrieden, in der Erwartung, die französischenGesandten werden dafür sorgen, daß die Millione in Solothurn hinterlegt werde, auf daß man desto eher überdie Vereinung tractiren könne, und in der Zuversicht, die Kosten, die man dnrch die vielen, der Zahlungenwegen gehaltenen Tagsazungen erlitten, werden nach bisheriger Übung von dem König getragen werden. Dieköniglichen Gesandten drüken ihre Freude über dieseu Entschluß ans und finden das leztere Begehren ganzbillig. In gegenseitigem Einverständniß wird eine gemein-eidgenössische Tagsazung auf den 25. November nachSolothurn angesezt, um über den Abschluß der Vereinung sich zu verständigen. Das Alles wird in den Ab-schied genommen, damit jedes Ort sich bis dorthin entschließe, ob und wie es in die Vereinung treten wolle.I». Auf lezter Jahrrechnung hatte die Mehrheit der Orte dem Tauschhandel um Biel ihre Zustimmung er-theilt, nur hinsichtlich des künftigen Beisizes der Stadt Biel hatte man sich noch nicht verständigen können.Bern stellt nun die Bitte, man möchte die von Biel beim Beistz auf Tagsazungen und bei ihrem Bunde mitden drei Städten bleiben lassen, damit dieses Geschäft endlich erlediget sei. Freiburg und Solothurn habensich dieses Anzugs nicht versehen und daher keine Instruction, ob sie Biel beim Bunde und Beisiz wollenbleiben lassen oder nicht. Der Gesandte von Biel stellt die dringende Bitte, man möchte die Stadt bei ihrenFreiheiten und ihrem alten Herkommen und beim Bund und Beisiz schüzen und schirmen. Der Bischof vonBasel endlich läßt vorbringen, daß er den lezten Beschluß mit Vergnügen vernommen, und daraus die bundes-genössische Gesinnung der Eidgenossen ersehen habe; daher müsse er bedauern, daß der angeregte Anstand derErledigung der Sache hindernd in den Weg trete; er sehe übrigens die Sache nicht so schwer an, daß nichtein geeigneter Ausweg gefunden werden könnte; die Fälle seien sehr selten, in welchen die zugewandten Orteauf Tagsazungen eingeladen werden; bei solchen Zusammenkünften werden auch nur Geschäfte verhandelt, dieder ganzen Eidgenossenschaft Nuzen und Wohlfahrt betreffen und bei denen keine Spaltung entstehe; er könneauch nicht einsehen, wie die Bieler in solchem Stande den katholischen Orten mehr Schaden und Nachtheil,als zuvor, zuziehen könnten, u. s. w. — Die Sache wird allseitig wieder in den Abschied genommen. «. HansLudwig von Heideck zu Gurtwil, Schultheiß von Waldshut und Landvogt der Grafschaft Hauenstcin, begehrtAntwort über den Vortrag, welchen er und Bonaventura Bodecker im Namen des Kaisers auf lezter Jahr-rechnung gehalten, damit sie an den .Kaiser darüber berichten können. Antwort: Man bedaure, daß der Kaiserstets durch den Erbfeind heimgesucht werde; es sei aber den Eidgenossen nicht möglich, ihn durch Geld oderMannschaft zu unterstüzen; wenn er jedoch in Zukunft wieder Hülfe, und zwar auf seine Kosten begehren undeinen den Eidgenossen genehmen Feldobersten und einen Fürsten oder Zahler, an den man sich halten könnte,anweisen würde, so möchten die Eidgenossen Wohl in Unterhandlungen sich einlassen; denn es sei ihnen nichtmöglich, Truppen auf ihre eigenen Kosten im Feld zu unterhalten. Das mögen die Commissaricn dem Kaiserberichten. «I. Zürich beantragt, die Landstreicher mit ihren Mezen, von denen man immer mehr belästigetwerde, irgendwohin auf die Galeeren zu schiken. Daher werden durch einen Ausschuß die beiden Ambassadorenvon Frankreich und Spanien angefragt, ob sie solche Personen abnehmen wollten und wohin man sie liefernmüßte. Ihr günstiger Bescheid wird in den Abschied genommen, damit auf nächster Tagsazung zu Solothurndas Weitere beschlossen werden kann. v. Nachdem der langwierige Rechtsstreit zwischen Macarins Keller vonund zum Steinberg und Junker Hans Konrad von Schwartzach auf gegenwärtiger Tagsazung erlediget wordenist, sind die sieben Orte dahin übereingekommen, den erstern dieser Sache wegen nicht mehr anzuhören, weil