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alt-Schultheiß; Kaspar Pfyffer, des Raths. U r i. Hans Jakob Troger, Ritter, Landammau»; Melchior Megnet,des Raths. Schwyz. Sebastian Büeler, Landammann; Jost Ulrich, Landcsfäbnrich und des Raths. Unter- ^walden. Kaspar Jakob, Landaniinan», von Obwaldcn, Johann Waser, Ritter, Landammann und Pannerhcrr,von Nidwatden. Zug. Sebastian Etter; Hauptmann Hans Nußbanmer, beide des Raths. Glarus. MichaelBäldi, Landammann; Melchior Hässi, alt-Landammann. Basel. Hans Jakob Götz; Sebastian Beck, beidedes Raths. Freiburg. Hans Meyer, Schultheiß; HanS Python, Sekelmeister und des Raths. Solothurn.Laurenz Aregger, Ritter, Schultheiß; Pctermavn Sury, Sekelmeister und des Raths. Schaffhausen.Georg Mädcr, Bürgermeister; Heinrich Schwarz, Sekelmeister und des Raths. Appenzell. Johann vonHeimen, Landamman», und Konrad Tanner, alt-Landammann, von Jnner-Rhoden; Paulus Gartenhanser,Landammann, und Sebastian Thvring, alt-Landammann, von Außcr-Rhoden.
Abt von St. Gallen. David Stnder, Hofmeister; Georg Jonas, Kanzler. Stadt St. Gallen.Kaspar Rotmnnd, des Raths; Hans Jakob Widenhuber, Stadtschreiber. III Bünde. Hartmann de Hart-mannis, des Raths. Wallis. Hanö in Alben, Landeshauptmann und des Raths. Rottweil. (Abwesend).Mühlhausen. Hans Klötzli, Bürgermeister. Biel. Hans Aprcl, Sekelmeister und des Raths.
Die Gesandten von Zürich eröffne», es sei Allen bekannt, was auf lezter Tagsazung zu Solothurndurch den französischen Ambassador, Herrn von Bic, wegen der Zahlungen vorgebracht und was darüber ver-handelt worden sei; sie haben nicht ermangelt, gegenwärtige Tagsazung zu besuchen und vermelden nun ihrerObrigkeit freundlichen Gruß und eidgenössische Treue. Auf die an den Dolmetsch der französischen Gesandt-schaft, Herrn Bigier, gerichtete Frage, ob der Ambassador vom König keine weitern Bollmachten erhalten habe,antwortet er,, daß dieser nur Auftrag habe anznhören, was die Eidgenossen über jenen Bortrag beschließenwerden; nach Empfang dieses Beschlusses werde er ferner» Bescheid geben. Demnach läßt man durch einenAusschuß den Ambassadoren Folgendes eröffnen: l . Man habe erwartet, daß die Entrichtung einer viel größcrnSumme, als zu Solothurn geschehen sei, zugesichert würde, indem jene zu der großen Schuld in keinem Ver-hältnis; stehe. 2. Ria» wünsche eine Erklärung, wann und wie die zugesicherten Summen werden ansgetheiltwerden. 3. Wünsche man zu vernehmen, wie viet jährlich an den Rest der bedeutenden Schuld solle abbezahltwerden, und erwarte, daß dem Versprechen des Herrn von Sillery, bis zu gänzlicher Tilgung jährlich 3(10,000Kronen entrichten zu wollen, nachgelebt »verde. 4. Würde die zu Solothurn verheißene Summe nicht erhöht,so wäre zu besorgen, daß dieses den Abschluß der Bereinigung verhindere; man hoffe jedoch auf bessern Bescheid.Der hierauf gegebene Bescheid der französischen Gesandten befriedigt nicht, weßwegen das Begehren wiederholtwird, sich näher zu erklären. Darauf geben sie am folgenden Tag diese Erklärung ab: Da der König dieAbsicht habe, die Vereinung und Freundschaft mit den Eidgenossen zu erneuern, so sei er auch entschlossen, allesMögliche zu ihrer Befriedigung zu thnn; die Millione Goldes, die er zu entrichten versprochen habe, sei immerhineine namhafte Summe und jedenfalls ein Beweis von des Königs gutem Willen. Ein Theil der Summe liegeschon in der Eidgenossenschaft, ein anderer zu Lyon, der Rest werde eben durch besonders damit beauftragteCommissarien zusammen gebracht und hergeschikt, sobald die Bcrcinnng abgeschlossen sei; daher mögen die Eid-genossen erklären, auf welchen Zeitpunkt sie hoffen, die Bcreinnng abschließen zu können. DaS Geld soll theilsfür die verfallenen Friedgclder und Pensionen, theils für die ihm und seinen Vorfahren gemachten Anleihen,das übrige zu Befriedigung der Obersten und Hanptlcnte verwendet werde»; ein Verzeichnis; darüber aufzn-stellen, würde nur Verwirrung erzeugen; dabei geben sie die Versicherung, daß an dem Rest jährlich mehr als