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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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September 1V0l.

Conferenz der VI katholischeil Orte sammt Appenzell Jnner-Rhoden.

^5ucer«. IKlll, 25. September (Zinstag vor Michaelis).

StaatOarekiv Lueer». Sammlung nicht gebundener Abschied«.

Gesandte: Lucern. Jost Pfyffer, Ritter, Schultheiß; Ludwig Schürpf, Ritter, alt-Schultheiß; ChristofKloos, Statthalter; Kaspar Pfyffer, des Raths. Uri. Hans Jakob Troger, Ritter, Landaininann; LieutenantMelchior Megnet, des Raths. Schwyz. Sebastian Biieler, Landammann; Jost Ulrich, Landesfähnrich unddes Raths. Unterwalden. Kaspar Jakob, Landammann, von Obwalden; Johann Waser, Ritter, Land-ammann und Pannerherr, von Nidwalden Zug. Kaspar Schell, Statthalter. Freibürg. Johann Python,Sekelmeister und des Raths. Appenzell J.-Rh. Johann von Heimen, Ritter, Landammann.

In Betreff der Erneuerung der Vereinung mit Frankreich, nnd besonders des angefochtenen Artikelswegen des spanisch-mayländischen Bündnisses verständigt man sich zu folgender Instruction auf nächste Tag-sazung zu Baden: Wenn die französischen Gesandten diesen Artikel nicht annehmen wollen, soll ihnen vorgestelltwerden, daß man ohne Schimpf vor der ganzen Welt nnd ohne Beeinträchtigung der Ehre dieses Bündnißnicht aufgeben könne noch wolle; sollten sie sich mit dieser Erklärung nicht begnügen, so soll man ihnen vor-schlagen, alle Lande und Herrschasten deS Königs von Frankreich, die sich seit Abschluß der lezten Vereinung,besonders seit dem Frieden mit Savoyen, bedeutend vermehrt haben, in des Bundes Schuz und Schirm auf-zunehmen. Hinsichtlich der schuldigen Zahlungen will man von den königlichen Gesandten Auskunft begehren,wie jedes Ort bei der Bertheilung gehalten werden soll, und dabei erklären, daß die angebotene Summe inkeinem Verhältniß zur Schuld stehe. Weil die protestirendeu Orte dießfalls schon besonders mit den könig-lichen Gesandten unterhandelt haben, so sollen die Gesandten der katholischen Orte dasselbe thun. I». An denHerzog von Savoyen wird abermals wegen der ausstehenden Pensionen geschrieben, v. (S. u. Luggarus).«I. (S. u. Thurgau). «. Wenn Zürich in Zukunft an eines der V Orte besonders schreibt und Antwortbegehrt über Sachen, welche gemeine Orte angehen, so soll kein Ort ohne der andern Vorwissen und Zustim-mung antworten, t (S. u. Engelberg). Der Vortrag des spanischen Ambassadors Casale, worin erüber das projectirte Bündniß mit Frankreich sich ausspricht und zu Festhaltung am Bündniß mit Spanienmahnt, wird jedem Gesandten in den Abschied gegeben.

Man sehe auch in den Abschnitten Herrschasts- und Schirmortsangelegenheiten:

Landgrafschaft Thurgan. «I Art. !!26. Kirchliches u. Glaubenssachen.

Landvogtei Luggarus. «. Art. 237. Polizeiliches.

Schirmvogtei Engelberg. r Art. 173.

i «».

Verhandlungen in dem Anstände zwischen Mühlhausen und der vorderösterreichischen Regierung.

Hnstsheim. 1. bis !t. Actober (21. bis 23. September alt. Kal.).

«antoiiOarchiv Sekaffliause».

Eidgenössische Gesandte: Zürich. Äonrad Großmann, Burgermeister. Bern. Anton von Grafen-