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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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October IkiOl.

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rieb, Venner und des Raths. Glarus. Jost Tschudi, alt-Landammann. Basel. Andreas Ryfs, des Raths.Schaffhausen. Georg Mädcr, Bürgermeister. Asterreichische Commissarien: Hans Konrad vonRamstein; I >r. Streit; Junker Hans Jakob Siegelmann. Miihlhausische Raths gesandte: Alt-Burgermeister Klötzli; Stadtschrciber Georg Zichle; Simon Andreas Grynäus und Anton Hartmann, beidedes Raths.

Die Hauptpunkte der Verhandlung waren: Die Angelegenheit der mühlhansischen Banditen Ins-gemein und Insonderheit. Hierüber haben sich die österreichischen Commissäre rund erklärt, daß man diesenin dieser Nachbarschaft unter der vorderösterreichischen Regierung keinen Aufenthalt, als etwa durchzureisen, ge-statten werde. Wüßte etwa Mühlhausen, daß ihnen dennoch irgendwo in diesen Landen Unterschlanf gewährtwerde, so soll es das und den betreffenden Ort der Regierung namhaft machen, die dann nicht ermangelnwerde, sie wegzuweisen. Wenn selbe dann schon ans ihr Vorgeben hin vom Kaiser eine andere Bewilligungausbringen würden, so würde die Regierung demselben der Sachen Beschaffenheit in der Weise berichten, daßdiese Banditen keinen weitern Bestand finde» sollen. I». Belangend Bläst Schallers Erbforderung „vm syncrHußfrouwen zweyer ohne Lybs(-erben) abgestorbnen Schwöstern Kunigunda vnd Anna Friesinen seligen Ver-lassenschaft", welche ans erzählten Ursachen vor sechs oder mehr Jahren durch die Obrigkeit zu Mühlhauscnconfiscirt worden war, will Mühlhausen, zwar nicht ans Pflicht, sondern ans Gnaden und den österreichischenCommissarien und den eidgenössischen Gesandten zu Gefallen, dem genannten Schaller Namens seiner Haus-frau für alle Ansprache 200 Gulden geben, dagegen hat er eine Quittung auszustellen; jede Partei soll dieerlittenen Kosten an sich selbst haben, auch ist der Arrest aufzuheben, der ans mühlhansisches, im Asterreichischenliegendes Eigenthum gelegt worden ist. Schaller hat sich mit dieser Abfindung zufrieden erklärt, e. Dervon Valentin Fries gegen zwei Bürger von Mühlhansen, Simon Andreas Grynäus und Adam Rotacker, zuDornach angehobene Proceß „vm etwas abgehauenen Holzes", wobei Mühlhansen selbst auch betheiligt ist, in-dem es des Fpiesen dritten Theil confiscirt hat, wird nach dem Anerbieten Mühlhausens cassirt und das andas Gericht »ach Dornach und Wittenheini mitgethcilt, mit dem Beifügen, daß jeder Arrest in dieser und inSchallers Sache aufgehoben sei. «I. Bezüglich der Beschwerde Mühlhauscns gegen den neuen kaiserlichen Zollzu Dessenheim und Battenheini, wo ihm, wie es behauptet, gegen seine Freiheiten und die Erbeinung, in deres auch begriffe» sei, vom Centncr 3 Kreuzer, und nach jüngster Straßburger Messe vom Wagen 0 BazenZoll abgefordert worden seien, erwidern im Beisein der obgenannten Commissäre zwei Herren der vorder-österreichischen Kammer, daß laut der Zolltaseln Mühlhausen wie andere hagenauische Städte diesen Zoll zuentrichten schuldig sei, lassen aber auf gemachte Vorstellung hin der eidgenössischen Gesandten z», daß eS seinebeanspruchte Freiheit in einer schriftlichen Eingabe an die Regierung erweisen möge, die dann dem Kaiser, alsjezigem Landesfürsten, zur Entscheidung werde unterstellt werden. Inzwischen soll Mühlhausen mit diesemneuen Zoll nicht beschwert werden, v. Neben diesen vier Hauptpunkten haben die eidgenössischen Gesandtenden österreichischen Commissarien noch folgende Beschwerden der Stadt Mühlhausen vorgebracht, mit der Bitte,dieselben abzuschaffen: Daß 1. innerhalb vierzehn Jahren die vorderösterreichische Regierung allerlei fremdesKriegsvolk in deren von Mühlhansen Fleken Jltzach, ohne ihr Vorwissen und Bewilligen, in's Quartier gelegthabe, den armen Unterthanen zu unwiderbringlichem Schaden an Leib und Leben, Hab und Gut. 2. Daßder Stadt Mühlhauscn alter Span mit Mottenheimer Geeren in der Harb zu keinem Austrag gefördertwerden wolle. 3. Daß der Landwcibel zu Othmarsheim im Jahr k!>94 eine gute Anzahl Rinder den Mühl-