Mai Isittl.
Mailands Wachen an seine Glänzen zu stellen, oder dessen Feinden den Durchpast zu wehren genöthigi wäre, alsdann derKönig verpflichtet sein soll, in seinen Kosten 500 spanische oder italienische Schiizen ihm zu Hülfe zu senden, oder statt derMannschaft so viel Geld zu senden, als deren Unterhalt erforderte, und insonders für jeden Mann fünf Pistoletkronen, nachWahl derer von Wallis.
Zun» achten gewährt Wallis dem Gudernntor und den Regenten zu Mailand jederzeit durch sein Gebiet nach Savoycn,Burgund, de» Niederlanden und andern Orten, oder umgekehrt von da nach Mailand, freien Paß „für alle vndt jede Koufs-manswahren, essige Nahrung, Kriegsmunition, Wehr, Waffen, Potten, Pottschafftcn vndt andere Personncn vndt Gütter, wzQnalitet vndt Ansechen oder ouch ihn wellichcr Zaal dz were". Sollte der Durchzug für Kriegsvolk begehrt werden, so istWallis ein Monat vorher davon zu benachrichtigen, und von den anstoßenden Herren und Obrigkeiten, über deren Gebietder Weg ebenfalls führt, die Bewilligung des Passes auszuwirken, damit das Kriegsvolk nicht im Wallis bleibe oderwiederum zurükziehen müsse. Auch ist ein Gras oder sonst ein vornehincr Herr als Geisel in die Stadt Sitten zu stellen.Ein Durchzug soll nicht mehr als 1800 Mann oder 9 Fähnlein in sich begreifen und so geschehen, daß je zwei Fähnleinzusammen marschiren, je eine Tagereise auseinander. Die Schüzen haben das Feuerseil abgelöst und unangezündet zu tragen.Der König verspricht, die 000 Mann, welche Wallis zur Sicherheit des Landes während des Durchzuges aufstellt, in seinenKosten zu erhalten, und zwar für einen jeden monatlich 5 Pistoletkronen, oder nach Marchzahl, zu entrichten. Für das, wasdas Kriegsvolk aus seinein Durchzuge verzehrt, ist volle Entschädigung zu leisten. Für diese Paßbcwilligung wird Wallisunter gleichen Bedingungen das Gegenrecht gestattet über das Gebiet der Stadt Mailand.
Wenn neuntens „Mischen der K. Mayestät wegen des Hertzogthumbs Meylandt, oder der Landtschasft Wallis, oder ouchseine Ampts vndt Befelchslüth ahn ein vndt gedachte Herren vohn Wallis ander theills" Stöße und Späne erwüchsen, sosollen dieselben durch Schiedleutc, von jedem Theil zwei, vertragen werden. Zerfielen die vier Schicdrichter in ihren Aus-sprüchen, so daß ein Mehr nicht zu Staude käme, so sollen von beiden Theilen zwei andere bezeichnet werden, die durch dasLaos einen Obmann erwählen, der dann das Mehr machen und über die spänigcn Sachen richten möge, bei dessen Er-kanntniß es beide Theile zu belassen haben.
Zehntens wird denen von Wallis, Landleuten und Unterthanen, der Ankauf und Transport von jährlich dritthalb TausendSaum Mcersalz durch das Herzogthum Mailand gestaltet, sonne auch der Handel mit andern Waaren und KausmannS-gütern, soweit nicht die beiden Theile sich hierin mit „heitern Worten" beschränken, wobei der von Alters her gebräuchlicheZoll nicht gesteigert werden darf.
Eilftens ist beredet worden, daß wegen der vielfachen „Difficultäten", so sich zutragen, wenn im Wallis die Pest ein-gerissen, sürderhin diejenigen, welche von der Obrigkeit Boleten besizen, daß sie aus nicht inficirtcn Zehnten oder Ortschaftenkommen, im Mailändischcn frei und ungehindert passiren mögen.
Während der Dauer gegenwärtigen Bündnisses, das sich aus Lebenszeit des Königs und bis drei Jahre nach seinemHinschcid erstrckt, verpflichtet sich derselbe, aus eigene Kosten vier Studenten aus dem Wallis aus der Hochschule zu Mailandoder Pavia zu unterhalten, aus jeden 50 Goldkronen gerechnet.
„Ist mahn ouch, im Fahl dise angesetzte Pnndtnuß solt ein Fortgang gwinnen vohn Ihr k. Mayestät wartcnt ei»stattliche Pension."
Kanionkarchiv Basclstadt, Abscheide tSvl.
Confcrcnz der beiden Stände Bern und Freiburg.
An der Sense. 1K01, 4. Anni (25. Mai alt. Kal.).
Ttaa»»arcl>iv Bern. Freiburg. Abschiede 15. SIg.
Gesandte: Bern. Bincenz Dachselhofer, Sekelmeister; David Tscharner, beide des Kleinen Raths. Frei-burg. Jost Bonderweid; Heinrich Lamberger; Hans Wild, alle drei des Kleinen Raths; Anton von Monte-nach, Stadtschreiber; Franz de Granges, Generalcomniissär.