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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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April 1C.01.

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Briefen eintrifft. »». An die III Bünde wird geschrieben, sie möchten ihre katholischen Unterthanen im Beltlinin Religionssachen nicht also einschränken, nnd de» Priestern und Predigern die ihnen angenmthete Bürgschaft u. a. m.erlassen, gemäß der leztes Jahr den katholischen Orten gemachten Anerbieten. «. Den Gesandten ans nächsteTagsaznng zu Baden soll Polln,acht gegeben werden, dem neuen Bischof von Constanz, Johann Georg vonHallwyl, z» gratulircn. >». (S. u. Engelberg).

Man sehe auch in den Abschnitten HerrschaftS- und Schirmortsangelcgenheitcn:

Landgrafschaft Thnrga». «I. Art. 008. Stifte und Klöster. Art. !>07. Stifte und Klöster.

Bcrii-frcib Bogt- iibcrh. I. Art. 26.

Schirnwogtei Engelberg. i» Ar». 166.

I» aus dem Schwyzer Exemplar.

Abordnung der IV evangelischen Städte an Bischof und Nach nach Wallis.

Sitten. IK01, 22. Mai (12. alt. Kal.).

«antonsarcki» Baselstad». «»scheide MI.

Gesandte: Zürich. Konrad Großmann, Burgermeister; Hans Georg Grebel, Stadtschreiber. Bern.Albrccht Manuel, Schultheiß; Marquard Zehcnder, des Raths. Basel. Hieronymus Menteli; AndreasNyff, beide des Raths. Schaffhausen. Georg Schwarz, ,1. II. II.

Da die vier Städte in Erfahrung gebracht, wie der König von Spanien nnd die Kammer zu Maylandihre Gesandten nnd Anwälte in die Landschaft Wallis abgefertigt haben, um dort die Erneuerung eines uraltenBündnisses oder Vertrags zwischen dem Hause Mayland nnd Wallis zn betreiben, wobei aber unter diesemVorwande stark um freie» Paß für das spanische Kriegsvolk durch die Landschaft Wallis bei der Obrigkeitgeworben worden sei, und da die Umtriebe nnd Versprechungen des spanischen Legaten auch wirklich einigeArtikel (allerdings unter Vorbehalt der Genehmigung durch Räthe und Gemeinden) zu Stande gebracht haben,namentlich auch den freien Durchpaß, dieses Übereinkommen aber von Seite der Landschaft noch nicht gut-geheißen sei, so haben sich die vier Städte und besonders Bern, als Nachbar, dessen Schreiben in dieser Sachean Bischof, Landeshanptmann und Rath bisher unbeantwortet geblieben, veranlaßt gesehen, aus bnndesgcnössischemWohlmeinen gegenwärtige Botschaft hieher zu senden, nnter Entbictung freund-nachbarlichen GrußeS und gutenWillens. Sodann soll die Gesandtschaft vorstellen, was Gutes oder Böses von jeher die Bündnisse nnd Verträgemit fremden Fürsten nnd Herren, die nnscrer Nation nicht günstig, sondern unserm freien Stand und Wohlergehenaufsczig seien, gebracht haben. Insonderheit aber sei wohl zu erwägen und zu beherzigen, aus welchem Grunde umdiese Vcrtragsernenerung geworben werde, doch wohl nicht aus Wohlmcinen gegen Wallis, sondern lediglich umunter dem Vorwande freien Handels und Wandels Paß und Durchzug zu erlangen. Nun sei aber der freieVerkehr bisher Niemanden verwehrt worden, so daß cS also eines besonder,, Vorkommnisses nicht bedürfe. Wolleder König Kriegsvolkach Burgund und den Niederlanden senden, so möge das, wie bis dahin, anderswoseine» Weg nehme». Man mache aus die Gefahr aufincrksam, die sowohl für Wallis selbst, als auch für Bernnnd Genf und die ganze Eidgenossenschaft aus den, Zugcständniß dieses Begehrens entstehen müßte, und auf daSMißfallen des der Landschaft Wallis jederzeit wohlgcwogcnen Königs von Frankreich. Immerhin könnte nicht

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