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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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April 1K01.

Conferenz der VII katholischen Orte.

Lucern. 1K0Z, 27. April.

Staatsarchiv Lixeril! Sammlung der nicht gebundenen Abschiede. b'andeSarchiv Schwy».

Gesandte: Lucern. Jost Pfyffer, Ritter, Schultheiß; Ludwig Schürpf, Ritter, alt-Schnltheiß; ChristofKloos; Kaspar Pfyffer, alle des Raths. Uri. Sebastian Beroldinger, Ritter, alt-Landainmann und Landes-hauptmann; Vogt Martin Schick, des Raths. Schwyz. Sebastian Biieler, Laiidaminann; Balthasar Kyd,Sekelmeister und des Raths. Unterwalden. Kaspar Jakob, Landammann, und Felix Burrach, Sekelmeisterund des Raths, von Obwalden; Niklaus Leu, Ritter, Landainmann, von Nidwalden. Zug. Beat JakobFrei, des Raths. Freiburg. Johann Python, Sekelmeister; Heinrich Lamberger, alt-Bnrgermeister unddes Raths. Solothuru. Hans Wagner, Stadtschreiber und des Raths.

». Der Bischof von Basel stellt schriftlich und durch Gesandte das Gesuch um Beendung des Geschäftswegen Biel. Wegen Ungleichheit der Instructionen aber wird es auf nächste Jahrrechnnng verschoben undinzwischen Ziirich schriftlich ersucht, Bern dazu zu vermögen, daß es bis dorthin den Handel auf sich beruhenlasse und seine Gesandten mit Vollmacht abfertige zu erklären, ob es die jiingsthin vorgeschlagenen Mittel an-nehmen wolle oder nicht. Hievon wird dem Bischof Mittheilung gemacht. Dabei meint man, daß vom EntschlußBerns der ganze Erfolg des Handels abHange; denn nimmt es die Mittel an und wollen Freiburg und So-lothurn die Bieler beim Burgrecht und beim Beisiz auf den Tagsazungen bleiben lassen, so werden auch dieandern Orte sich dazu verstehen, gibt es aber abschlägige Antwort, und würden dann die beiden Städte denBielern das Burgrecht und den Beisiz abkünden, so müßten die übrigen Orte auch folgen. Den Tausch zuhindern hält man sich übrigens nicht mehr für befugt, nachdem der Papst, der Kaiser und das Capitel dieBewilligung dazu ertheilt haben. I». Auf den Bericht der Gesandten, welche des Collegiums wegen jüngst zuMayland gewesen sind, wird für nöthig erachtet, daß die betheiligten Orte ihre Pläze fleißig besezt halten undman einige erledigte Pläze der alt-Emstschen Stiftung zu erwerben suchen müsse. Darüber wird an den CardinalBorromäus geschrieben, e. Die schon längst projectirte Bundcserneuerung mit Wallis will man unfehlbarbis St. Jakobstag in Vollziehung sezen. Schwyz und Unterwalden sind aber in Betreff der Kehrordnungungleicher Meinung, indem ersteres seinen Theil schon gethan zu haben behauptet, lezteres dagegen einwendet,daß Schwyz dazu verpflichtet sei, weil der lezthin nach Schwyz für den Bundesschwur angesezte Tag nichtstattgefunden habe. Die beiden Orte werden ermahnt, binnen vierzehn Tagen sich freundschaftlich zu verstän-digen. «I u. v. (S. u. Thurgau). Landammann Büeler soll z» Aufrichtung der Marchsteine zwischenLucern und Bern am 12. Mai zu Münster sich einfinden. An den Gubernator zu Mayland wird umbeförderliche Einsendung der verfallenen Pensionen geschrieben, indem man einen längern Aufschub nicht gestattenkönne. Ii. Zürich wird ersucht, den französischen Ambassador an Bezahlung der Ansprachen zu erinnern. I. Manbleibt bei der Verordnung gegen Umtriebe für Ämter und Vogteien; daher soll Zug, wenn Vogt Meycnbergden betreffenden Eid nicht leisten oder sich nicht sonst ausweisen kann, einen andern Vogt für die Freiämtererwählen, Auf nächste Jahrrechnungstagsazung sollen die Gesandten über Maßregeln gegen das fremdeBettelgesindel instruirt werden. I. (S. n. bern-freib. Vogt, überh.). i«. Man soll sich auf die Besiegelungdes Bundesbriefs mit Appenzell gefaßt halten, damit dieselbe statthaben kann, wenn der Gesandte mit den