September 1000.
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wird, wen» immer möglich auch Genf darin eingeschlossen werde. Die Gesandten Genfs verdanken diese wohl-wollenden Gesinnungen und bitte», die Stadt stets für befohlen zu haben. I». Bei diesen, Anlaß kommt auchzur Sprache, daß Genf als ein Schlüssel gemeiner Eidgenossenschaft in keines Fürsten Hand kommen dürfe.Wenn man sich auch zum gegenwärtigen König von Frankreich nichts Böses zu versehen hat, so ist er dochsterblich und kann man nicht voraussehen, wie ein anderer gesinnet sein werde. Käme Genf in eines „böß-mütigen" Fürsten Hand, so würde es „ein recht Naubhuß wider Vilser gantz vattcrlandt" und man hätte einensteten Krieg, weßhalb man vorsichtig sein muß. — Diese Verhandlung soll ans wichtigen Gründen ganz geheimgehalten werden, „dann so das Wibrecht gemacht, were doran nit wenig gelägen." Man zweifelt nicht, eswerden bei nächster Tagsaznng zu Baden alle evangelischen und zugewandten und vielleicht auch einige andereOrte einverstanden sein, im Namen gemeiner Eidgenossen eine Gesandtschaft abzuordnen, um zu begehren, daßin dem abzuschließenden Frieden Bern und Genf eingeschlossen werden. Auf den Fall aber, daß einige Ortedazu nicht stimmen wollte», sollen die Gesandten der evangelischen Orte Vollmachten mitbringe», wie man sichferner in dieser Sache verhalten und ob man einen Frieden zu vermitteln versuchen wolle oder nicht, r. Bernlegt eine Zuschrift des Königs von Frankreich an es vor, worin er begehrt, zu Belagerung der FestungSt. Katharina ihn, thätliche Hülfe zu leisten, oder aber eine namhafte Summe zu leihen, in welch' leztermFalle er in seinem und Berns Namen die Belagerung unternehmen wolle. Da es ohne Vorwissen der ander»drei Städte sich nicht erklären wolle, bitte es um Rath. Das Begehren wird, weil man darüber nicht instruirtist, in den Abschied genommen, damit jedes Ort mit aller Beförderung seinen Entschluß nach Bern schike.«I. Es wird die Frage aufgeworfen, ob man bei den Beschlüssen, wonach die französischen Zahlungen gemeinsambetrieben werden und kein Ort hinter dem andern handeln solle, bleiben müsse, oder ob die IV Städte ohneVerleznng ihrer Ehre den in der Nähe befindlichen König um Bezahlung der ihm geliehenen 70,000 Kronen u. a. m.,die den andern gemeinen Ansprachen billiger Weise vorgehen sollten, ansuchen dürfen; denn vom frühern Am-bassador hat man vernommen, daß aus der nächsten Zahlung nur die Zinsen für die 70,000 Kronen entrichtet,nicht aber das Capital abgelöst werden solle, weil die Stände in Burgund dafür verschrieben seien; auch weißman ans Erfahrung, daß die Tresoriers immer bestimmte Weisungen haben, wem »ni> wie viel sie bezahlensollen, daher, wenn man etwas haben will, es zuvor beim König ausgebracht werden muß. — Wird >i<I ms-trnvlninm genommen.
i22.
Gemein-eidgenössische Tagsaznng der XIII und zugewandten Orte.
Waden. 1t»00, I. Oktober.
Staatsarchiv vncer». ANg. Abschiede IHK 2N.
Gesandte: Züri ch. Johannes Keller, Bürgermeister; Hans Escher, Sckelmcister und des Raths. Bern.Anton Gasser, Venner; David Tscharner, beide des Raths. Lncern. Ludwig Schürpf, Ritter, Schultheiß;Jost Pfyffer, Ritter, alt-Schnltheiß. Uri. Emanncl Beßler, Landammann. Schwyz. Sebastian Büelcr,Landammann; Rudolf Reding, Ritter, alt-Landammann und Panncrherr. Unterwalden. Marquard Jm-feld, Landamman», von Obwalden; Kaspar Lnssi, Ritter, Landammann, von Nidwaldcn. Zug. HauptmannMartin Brandenberg, Sekelmeister; Hauptmann Hans Nußbaumcr, beide des Raths. Glarns. Jost Tschudi,