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Juni 1600.
leute in bedeutenden Schaden kommen, wird mit dem Ambassador Casale das Nöthige darüber verhandelt.I». Uri wird aufgefordert, dem Sekelmeister Kyd die 8 Kronen, welche er wegen der Geschäfte mit Wallisnoch zu fordern hat, nach Schwyz zu schiken, oder dann allfällige Gegenforderungen zu Baden geltend zumachen. (S. u. bcrn-freib. Vogt, tiberh.). i». Mit dem spanischen Ambassador wird das Nöthige ver-handelt in Betreff der Hülfe, welche der König den verbündeten Orten im Nothfall zu leisten verpflichtet ist.Über die vertraulichen Anerbieten, welche der Herzog von Savoyen jüngst dem Schultheiß Schürpf von Lucernzu Händen der verbündeten Orte in ähnlicher Sache gemacht hat, kann jeder Gesandte an seine Ober» refe-riren. «. Die Gesandten Appenzells beschweren sich über Eingriffe, welche die zwinglischen Appenzeller i»Außer-Rhoden ans die Einkünfte der Liebfrauenpfründc zu Thal im Nheinthal zu inachen sich herausnehmen,und über Beeinträchtigung ihrer zwei Gemeinden Hirschberg und Oberegg. Den Gesandten nach Baden sollVollmacht gegeben werden, solchem Einhalt zu thun. t. Zug wird aufgefordert, einen andern Vogt nachMendris zu ernennen, indem der jüngst erwählte Heinrich Nußbaumer seine Ernennung durch Umtriebe erlangthabe. Auch wird es ermahnt, seinen Gesandten mehr Vorsicht anzuempfehlen, damit sie ihre Instructionennicht wieder den Gesandten der evangelischen Orte zu lesen geben, wie schon mehrmals gesehen sei. ,i. (S. u.Thurgau). v. Auf nächste Tagsazung zu Baden soll jedes Ort seine Gesandten instruiren, was zu thun sei,„wo vff disem tag Franckrychs halb nüt käme." »v. (S. u. Engclberg). An den Cardinal Borromänswird in Betreff des Collegiums in Moyland geschrieben; zugleich wird verordnet, es sollen einige der ennet-birgischen Gesandten oder der Landschreiber zu Lauis nach Moyland gehen und im Verein mit dem ProcuratorAmbrosius Fornaro das Collegium Visitiren und die Rechnung abnehmen. An Freiburg wird ein Dank-schreiben erlassen für die vielfachen Ehren und die Freundschaft, welche es zu Stadt und Land den Gesandtender katholischen Orte nach Wallis erwiesen hat. (S. u. Thurgau).
Man sehe auch in den Abschnitten Herrschasts- und Schirmortsangelegenheiten:
Landgraffchaft Thurgau. ? Art. 319. Kirchliches u. Glaubenssachen. Art. 604. Stiste und Klöster.
i». „ tiSti. Locales. , 320. Kirchliches u. Glaubenssachen.
Landvogtei Luggarus. I Art. 313. Stiste und Klöster.
Bern-freib. Bogt, liberh. «i Art. 21.
Schirmvogtei Engelberg. sv. Art. 157.
» aus dem Ennetbirg. Abschiedbd. VI; « Inhalt des Schreibens und « aus dem Schwhzer Exemplar.
tl».
Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu
Lauis 1600, 24. Juni.
Staatsarchiv Lurrrn! Ennetbirg. Abschiede Vl, 7. — Staatsarchiv Zürich. Abschiedband i!>l. — «antonsarchiv Schaffhausen.
Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Holzhalb. Bern. Wolfgang Michel. Lucern. Heinrich Kloos,Venner. Uri. Anton Schmid, Sekelmeister. Schwyz. Sebastian Büeler, Landweibel. Unterwalden.Bartholome von Deschwanden, von Obwalden. Z ng. Peter Wickart. Glarus. Rudolf Zay, Landesfähnrich.Basel. Hieronymus Mäntelin. Freibnrg. Jost von der Weid, Generalcommissär. Solothurn. UrsFrölicher. Schaffhausen. Heinrich Schwarz. — Alle des Raths.