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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Juni 1600.

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daß der Ambassador von Mprtefontaine am 28. Mai nach langer Krankheit zu Solothnrn gestorben sei.«I. Der Landvogt zu Franenfeld wird angewiesen, den Sebastian Bachmann von Kyburg, der wegen Scheltnngder Capnziner und wegen Lästerung der katholischen Religion verhaftet worden ist, ernstlich, doch ohne Marter,zu verhören, um allfällige Mitschuldige zu erfahren; dann soll er ihn vor Recht stellen, sich aber, wenn Je-mand sich fiir ihn verwenden sollte, zu einem milden Urtheil bewegen lassen; er soll ihm eine Geldstrafe nachVerhältniß des Vermögens auferlegen, einen öffentlichen Widerruf leisten und eine Urfehde schwören lassen.Uri nimmt das in den Abschied, v. Der spanische Ambassador Casale vermeldet des Königs, des Condestabilesvon Castilien und des neuen GubernatorS zn Moyland, des Grafen deFontes" (FuenteS), Gruß und An-erbieten und erläutert die Gesinnungen des Königs bezüglich der Prätensionen der beiden Regimenter Pfyfferund von Bcroldingen, ferner betreffs des Beistandes, welchen der König in Fällen der Roth den katholischenOrten gemäß Bündniß zu leisten verpflichtet sei, und endlich hinsichtlich des Salztransits. Wird verdankt undin den Abschied genommen, I (S. u. Thurgau). ß?» Die Gesandten auf die Tagsazung zu Baden sollenüber die Beschwerde der Domstift Constanz gegen Zürich wegen Eingriffen in die Pfarre Altnau instrnirtwerden. Ii. Betreffs des Gesuchs der Stadt Gens um Aufnahme in den eidgenössischen Bund, haben nichtalle Gesandte Instructionen, jedoch ist man einig, sich mit den Genfer» nicht einzulassen,alldiewyl sy in demstand, darin« sy jezt sind, verharrend." I. Die Gesandten auf nächste Tagsazung zu Baden sollen Instruc-tionen mitbringen wegen gemeinsamer Maßregeln gegen die Landstreicher, k. Die Gesandten Jnner-RhodenSdanken für die Geneigtheit, ihren Stand auch in diechristliche Bruderschaft" (Bündniß von 1586) zu Schir-mung und Erhaltung der katholischen Religion und des Vaterlandes aufzunehmen, und bitten um Zustellungeines förmlichen Beschlusses; sie wünsche» zugleich, daß ihr Stand zu allen katholischen Coufcrenzen überBündnisse mit fremden Ständen und Fürsten und über Kriegsausbrüche eingeladen werde. Diese Wünschewerden mit besonderem Gefallen vernommen; man kann aber nichts beschließen, weil einige Gesandte überden zweiten Punkt des Begehrens nicht instruirt sind; es wird jedoch angenommen, daß Appenzell in dasBündniß anfgcnommen sei, weßwegen zwei gleichförmige Instrumente »ach dem Inhalt des BundbricfS derVII Orte von 1586 zu Lucern ausgefertigt »nd auf nächste Tagsazung nach Baden gebracht werden sollen,woselbst die Gesandten der VII Orte und Appcnzells diese Instrumente nach zuvor geleistetem Eidschwur inaller Stille im Capuzinerkloster einander angeloben sollen; Appenzell soll dann die beiden Instrumente zurBesieglung mitnehmen und sie dann nach Lucern schiken, damit sie auch von den VII Orte» besiegelt werden.Zu Verhandlungen mit fremde» Ständen und Fürsten über Bündnisse u. dgl. soll Appenzell auch bcigczogcnwerden, hingegen bei Kriegsausbrüchen können die VII Orte sich zn nichts verpflichten, weil die Ambassadorcn,die solche Aufbrüche begehren, selbst darüber zu disponiren Pflegen und bisher für solche Sachen eine bestimmteOrdnung nicht festgesezt worden ist. Was sodann den Wunsch Appenzells betrifft, auf alle Tagsaznngen derkatholischen Orte eingeladen zn werden, so kann man es versichern, daß seine Anwesenheit stets angenehm seinwerde, indeß werden solche Tagsaznngen oft über Dinge abgehalten, die einzig die V oder VII Orte angehen;man werde ihm aber jedesmal solche Tagleistungen unter Angabe der Ursache deren Abhaltung z» wissen thun,und dann seinem Ermessen heimstelle», ob es sie besuche» wolle. I. (S. n. Luggarus). i». Die Gesandtennach Baden sollen instruirt werden, dein Sohn des Oberst Krieg von Zürich, der seiner Schwester im Klosterzu Steinen ihre Heimstener vorenthält, seine Einkünfte zu Bellikon zu verarrestire». i». (S. u. Thurgau).«». Da die Mayländer bisweilen die Viehmärktc in den ennetbirgischen Vvgteien abrufen, wodurch die Kauf-