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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Mai 1600.

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gegenwärtige» Ärgerniß tragen, besonders zu Sitten und Umgegend bis nach Lenk hinauf, namentlich bei denPersonen,so ettwas gwallts vnd gstndiert Hand." Der Bischof sei wiederholt ermahnt worden, mehr Ernstanzuwenden, und im Land selbst sei über ihn geklagt worden; aber noch heftiger klage der Bischof selbst, ersei dermaßen eingeschränkt und gebunden, daß er seine Autorität und Jurisdiction nicht ausüben könne nochdürfe, ja daß er schon öftersin gfaar Lybs vnd Lebens gstanden"; man anerkenne ihn nicht mehr als Ober-haupt, wie es noch vor sechszig Jahren der Fall gewesen, bevor der leidige Unglauben überhand genommen;damals habe man den Bischof noch als Vater, als Haupt und Fürst des Landes anerkannt, und die Landleutehaben ohne seine Zustimmung keine wichtige Sache verhandeln können; nun aber vernehme man schon Stimmen,daß sie nach Ableben des gegenwärtigen Bischofs keinen Bischof mehr haben wollen, nebst Drohungen gegendie Priesterschaft und den katholischen Glaube». Die Gesandten sollen ferner vorbringen, wie durchreisende»Katholiken durch Bücher,Mappen," Gemälde und Worte viel Troz begegne; wie solche verbotenen Dingeallenthalben im Land, außer im obersten Zehnten, verbreitet werden; wie die jungen Leute an sectische Ortezur Schule geschikt werden; wie man sectische Prädicantcn dnlde und ihnen sogar die Söhne zum Unterrichtübergebe; wie geradedie vom Gwallt" an hohen Festen weder zur Messe noch Predigt gehen; wie man inSitten, wo 1200 Cominunicanten sein sollen, zu Zeiten kaum drei oder vier Personen,ettwan schlechte alltefröwlin," in der Messe sehe; wie man bei großen Festen niehr Verachtung den» Andacht verspüre, ja schongesehenzu der Orgel den Galiarda in der Kilchen tanzen mitt deckten» Kopff vnd spöttlichen Geberden"; wiebeim Bad ob Lenk von Unkatholischen allerlei Schmähen und Troz gegen die Katholischen verübt werde, wofürjene ungestraft bleiben, während man gegen die Katholischen beiin geringsten Versehen garwatz" und strengverfährt; wie bei frühern Gelegenheiten, wenn die katholischen Orte wegen des Bnndesschwurs oder wegenRcligionssachen Botschaften nach Wallis sandten, die Schreibereienargwänigen" Personen übergeben worden,welche das Verhandelte nach ihrem Sinn und nicht der Wahrheit gemäß niederschrieben; wie sie ferner inihren Schreiben und Acten einenso seltzamen, vngwonlichen vnd- sophistischen stylum bruchent, wytt von derallten vnd Jrer Vordren Manier, daS es alles vff zwyffclhafft verstand vnd man kein rechten Concept darußsaßen mag"; wie endlich den Gesandten der VII Orte, welche in aller Liebe und Freundschaft zu ihnen ge-kommen, mit Troz und Drohungen begegnet worden, ja wie man ihnen Geleit und Sicherheit abgekündet habe, undzwar nur dcßwegen, weil sie in ihren Begrüßungen und Reden den katholischen Styl gebraucht; das Allessei noch in frischem Gedächtnis;.

Endlich hatten die Gesandten noch eine besondere Instruction für ihrevertraulichen" Unterredungen mitdem Bischof, deren Hauptpunkte folgende sind: Der Bischof werde angeschuldigt, daß er das bischöfliche Amtund seine landesfürstlichc Autorität in geistlichen und weltlichen Sachen nicht genügend wahre, zu langmüthigsei und keinen Ernst brauche. Obschon man das nicht glaube, so werden doch so starke Argumente als Beweisvorgebracht, daß es bei Vielen Verdacht crweke, es möchte etwas an der Sache sein. Deßhalb sehe man sichveranlaßt, iin Vertrauen ihm dieses mitzutheilen, damit er sich zu verhalten wisse. Vorerst nämlich werdegeklagt, daß er bei den Geistlichen, besonders den Domherren, ihres ärgerlichen Lebens wegen keine Refor-mation vorgenommen habe, ja daß die Sachen immer schlimmer werden, indem sie mit ihren Concubinenöffentlich durch das Land reisen, dieselben auf dem Pferd hinter sich haben, oder sie allein zu Roß sizcn lassenund zu Fuß neben ihnen hergehen und ihnenlagkcyent"; die geistlichen Pfründen werden durch Simonie ver-liehen und es werden schlechte Priester um eine geringe Besoldung, wie Taglöhner, angestellt, während die

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