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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Mai 1600.

Sache sich haben bewegen lassen und mit neuen unbekannten Freunden sich zu verbinden für nöthig fanden,sie tief geschmerzt habe, indem es den Schein habe, als hätten sie Mißtrauen gegen die, mit welchen ihrefrommen Altvordern so viel Lieb und Leid getragen und von daher sie so viel Glük und Ehre mit einandererlangt haben. Wenn dem gemeine» Mann vorgegeben wird, das projectirte Biindniß sei kein neues, sondernnur eine Erfrischung des vor dreihundert Iahren zwischen beiden Bischöfen von Wallis und Chnr abgeschlossenen,so ist dieses nur ein Vorwand, indem damals noch ganz andere Verhältnisse gewesen, auch »och kein Biindnißmit den VII Orten bestanden habe, und dazu auch dieseleydige nüwe Sect vnd vnglauben" noch gar nichtexistirte. Zum Schluß bitten die VII Orte ihre Mitbrüder von Wallis, sie möchten dieses Alles wohl zuHerzen führen und überzeugt sein, daß ihre Ermahnungen ans gutherzigem Eifer entspringen, da zwischenwahren Freunden kein Mißtrauen walten dürfe, und möchten offen erklären, ob sie gegen die VII Orte etwasaus dem Herzen haben, damit sich diese verantworten können; sie wünschen in dem alten brüderlichen Ver-hältniß der Voreltern fortzuleben und werden der Landschaft mit Leib, Gut und Blut in allen Zufällentreulich beistehen.

Außer dieser allgemeinen Instruction hatten die Gesandten noch ein Memorial bei sich als Instructionfür ihre Verrichtungen vor den Räthe» und Gemeinden, worin sie angewiesen werden, die Originale der altenBündnisse mitzunehmen, um sie nöthigenfalls vorlegen oder vorlesen zu können, ferner insgeheim den Ver-trauten und Gutherzigen auszureden, als hätten gemeine Eidgenossen ihnen die Matze» verboten, da das Verbotsich nur auf bürgerliche Landessache» beziehe, nicht aber auf Religionssachen, welche in den Abschieden von1556 und 1560 deutlich vorbehalte» seien. Die von Wallis sollen dabei freundlich erinnert werden, die zumSchirm des katholischen Glaubens aufgerichtete» Sazungen zu halten. Die Gesandten sollen ferner auf den großenUnterschied aufmerksam machen zwischen den VII Orten und den III Blinden, namentlich dem Zehngerichte-bunde; sie sollen daran erinnern, wie vielen Erfolg und Glük man mit einander seit langer Zeit in fremderFürsten und Herren Dienst, besonders Frankreichs, erworben habe, und sollen ihnen den Argwohn ausreden,als ob die Walliser von den VII Orten nicht mit der gehörigen Achtung behandelt würden, während sie dochstets gut gegen sie gesinnt gewesen seien und auch fernerhin besorgt sein werden, daß ihnen in solchen Fällenund Kriegsdiensten die erforderliche Anzahl Obersten- und Hauptmannstellen zu Theil werden. Da die Ge-sandten sich mit dem Bischof und Doincapitcl über Einführung des neuen Kalenders besprechen werden, sollensie diese Sache auch vor den Rächen und Gemeinden vorbringen und durch Vermittlungder Verthruwtcnouch zewegen zebringen versuchen"; sie sollen nicht eher abreisen, als bis ihnen nicht die Acten über die statt-gehabten Verhandlungen zu Händen gestellt worden, daniit sie sich überzeugen können, ob alles der Wahrheitgetreu niedergeschrieben und nichts verfälscht worden sei,wie dann etwa» vormalen beschehen"; im Übrigensollen sie sichim Conversieren slyssig Hütten" und sich vorsehen, mit wein sie unterhandeln,dann der ver-argwoneten eben vil sind, denen nüt zethruwen, besonder in der vndersten dryen Zehenden"; endlich sollen siemit dem Bischof und dem Abt zu St. Moriz Rüksprache nehmen, damit dein Emanuel Philibert Pfyffer dasversprochene Heirathsgut seiner Gemahlin, Margaretha Ambüel, laut derEetädnng" verabfolgt werde.

Ferner führten die Gesandten noch ein geheimes Memorial (Sonderbare Dcnckpnnkten, mit den ver-thruwten Catholischen im Land zereden") bei sich, welches im Wesentlichen Folgendes enthält: Wenn denGesandten wieder, wie vormals, vorgegeben werden wollte, es sei bezüglich der Religion Allesglaßluter,"so mögen sie einwenden, es sei allerdings wahr und bekannt, daß die Geistlichen leider viele Schuld am