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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Februar 1K00.

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Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangelegenheitcn!

Landgrasschaft Thnrgau >» Art. VW. Locale«.

Conferenz zwischen Schwyz und Unterwaiden.

Brunnen. 1600, 26 Aebrnar.

«andcsvrchiv Rtdwalden.

Gesandte: Schwyz. Ulrich Ausdernianer, Landammann; Rudolf Neding, Ritter und Pannerhcrr, undJost Schilter, beide alt-Landammann. Unterwalden. Wolfgang Schönenbiihl, Ritter, Landammann, vonObwalden; Niklans Leu, Ritter, Landammann; Andreas Lussi, Ritter, alt-Landammann, von Ziidwalde».

Fähnrich Walther Jmhof, Lieutenant Stricker, Fähnrich Andreas Jmhof und sein Bruder führen Be-schwerde, daß sie bezüglich ihres Spans mit Ammann Troger ein unparteiisches Gericht nicht erlangen könne»,und bitten und ermahnen bei den Blinden, ihnen dazu zu verHelsen. Darauf wird beschlossen, auf künftigenDonnerstag eine zweifache Botschaft von jedem Ort nach Uri abzuordnen, mit dem Austrag, in dieser Sacheso viel möglich zu vermitteln, und es inzwischen durch ein Schreiben zu ermahnen, den angesezten Rechtstagauf den Montag zu verschieben, in der Hoffnung, daß derselbe unnöthig sein werde.

Conferenz zwischen Lucern und dein Abt von St. Gallen.

Luccrn- 1660, 1. bis 3. März (Mittwoch vor Oculi).

Staatsarchiv Lucer». Acten: Avt von St.Gallen.

Gesandte: Lncern. Ludwig Schürpf, Ritter, Schultheiß; Jost Pfyffer, alt-Schultheiß; Leopold Feer,Pannerherr; Christof Kloos. Abt von St.Gallen. Ulrich Hengartner, Dekan; Jost Kraft von Lucern,Hauptmann zu Wyl.

Der Abt hat die jüngst zu Lichtcnsteig vorgeschlagenen Bertragsartikel zwischen ihm und seinen evan-gelischen Unterthanen im Tvggenbnrg nicht angenommen und die Gründe in einem einläßlichen Memorial ein-gereicht. Seine Gesandten stellen nun mündlich das Begehren, es möchten diese Artikel entsprechend abgeändertwerden. ES werden nun folgende Verbesserungen entworfen: Dem 8. Artikel, welcher von den geistlichen Lehenund Besezung der Pfründen handelt, solle beigefügt werden: Wenn aber ihnen das auch abgeschlagen würde,mögen sie es ihren Mitlandlenten von Schwyz und Glarus vorbringen, die ihnen beholfen und berathen seinsollen. Der Artikel, handelnd vom Psalmensingen, soll gemäß des Wylervertrags verbleiben. Da der 0. Artikel(Annahme von Landleuten) dem Abt beschwerlich und der katholischen Religion nachtheilig ist, weil diese An-nahme mir ihm, als dein natürlichen Oberherrn, zusteht und er sich nicht binden könnte, fünfzehn Jahre langkeine Landleute mehr anzunehmen, so soll auch dieser Artikel im Wortlaut verbleiben, wie er im Vertrag zuWyl steht. Der 11. Artikel, die unehelichen ledigen Kinder betreffend, war zu Wattwyl dahin näher erläutertworden, daß ledige Kinder, die in der Grafschaft geboren werden, sowie deren Kinder zur katholische» Religiongehören sollen. Obschon die Evangelischen diesen Artikel angenommen haben, fassen sie ihn nun so, als habe