52k Februar 1600.
daß die von Biel sich nun über diesen Tausch so beschweren, während sie doch früher keine Einwendungen da-gegen gemacht haben. Sie versichern, daß Bern keineswegs beabsichtige, der Stadt Biel an ihren Freiheitenund Rechtsamen Abbruch zu thun, sondern daß es dieselben eher vermehren werde und, im Fall der Bischofzu viel hingegeben habe, stets der Gebühr gemäß sich zu verhalten wissen werde. Sie sprechen ihre Über-zeugung aus, daß weder Freiburg und Solothurn, noch andere Orte über diesen Handel sich zu beschwerenhaben, oder daß die Stadt Biel ihr altes Burgrecht und den eidgenössischen Bund dadurch verwirke; denn habeman Biel geduldet, während es einem fremden Herrn und Fürsten des Reichs unterthan gewesen, so werdeman es, da es nun zu einem ehrlichen Ort der Eidgenossenschaft gehöre, um so eher dulden und von gemein-eidgenössischen Tagen nicht ausschließen, dabei aber in Sachen, welche Bern betreffen, es billiger Weise denAusstand nehmen lassen. Der Bischof habe erklärt, er könne, im Fall Bern sich Biels nicht annehme, „Inenwol ein Katz vff den Keffi setzen, das sy erfahren sollint, ein Herren haben"; die Ausführung dieser Drohungwäre für Biel gewiß das Härteste, und Bern könnte einen solchen Nachbar nicht dulden. Sie erklären sichschließlich bereit, allfällige, Bern nicht nachtheilige Vorschläge anzuhören. Die Gesandten der übrigen Orteaber, nur beauftragt, die Antwort Berns anzuhören, können dermalen keine Mittel vorlegen, und finden an-gemessener, daß das auf der bevorstehenden Tagsazung geschehe, erinnern inzwischen, was für Unheil aus dieserSache entstehen könnte, wenn sie nicht durch gebührliche Mittel hingelegt würde. Die bernischen Gesandtenaber finden es überflüssig, die andern Orte noch einmal mit dieser Sache zu behelligen; könne man keineMittel vorlegen, so solle man es bei dem geschehenen Tausch verbleiben lassen und Biel anweisen zn thun,was es schuldig sei; Bern habe bei diesem Geschäft nur ehrlich und mit voller Befugniß gehandelt und werdeeher, als nachzugeben, gewärtigen, wer es mit Recht oder auf andere Weise davon verdrängen wolle. Da manwahrnimmt, daß Bern glaubt, man habe Mittel bei Händen, wolle sie ihm aber nicht eröffnen, wird denbernischen Gesandten versichert, daß dieses durchaus nicht der Fall sei, man jedoch bestrebt sein werde, Alleszu befriedigender Lösung dieser Sache zu thun; Zürich werde in der evangelischen Orte Namen nochmals anBern darüber schreiben. — Der Landeshofmeister des Bischofs erläutert hierauf nach vorgewiesenem Creditiv,wie und warum dieser Handel vor sich gegangen, verliest einen weitläufigen Bericht (s. Kantonsarchiv Frei-burg, Abschiedbd. 68), was für Rechtsame der Bischof an der Stadt Biel habe, behauptet, daß die Bielerkeinen Brief auflegen können, daß sie ein zugewandtes Ort der Eidgenossenschaft seien, sondern nur ein Burg-recht mit den drei Städten haben, und begehrt, daß man diesen Tausch als einen ausgemachten anerkenne,da er durch Übergabe Biels an ein freies Ort der Eidgenossenschaft dieser leztern einen Gefallen zu erweisengeglaubt habe. Unter Verwunderungsäußerung, daß Biel die Eigenschaft als zugewandtes Ort abgesprochenwerden wolle, während es doch immer so genannt, laut der eidgenössischen Bünde in Kriegsnöthen aufgemahntworden sei und mit den Eidgenossen Vereinungen eingehen konnte, wird dieses in den Abschied genommen.Worauf der bischöfliche Gesandte ersucht, seinen Vortrag so aufzufassen, wie er es gemeint habe, indem erdarüber nicht disputiren wolle, ob Biel ein zugewandtes Ort sei oder nicht. Schließlich stellen die GesandtenBerns die Bitte, man möchte dieses Geschäft, bei welchem seine Reputation und Ehre betheiliget sei, wohl zuHerzen fassen und für empfohlen haben, da es diesen Tausch nicht aus Hoffart oder um sich mächtiger zumachen eingegangen sei, sondern um den guten evangelischen Leuten im Münsterthal bezüglich der Religion zuhelfen, und auch um der Ruhe Witten derer von Biel. I». (S. n. Thnrgau).