Januar 1000.
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tischen Religion und zur Erhaltung der Ruhe und Einigkeit im Paterland ersprießlich ist; weil aber gegen-wärtig noch andere die Religio» berührende Angelegenheiten »«erörtert sind, z. B. der Handel mit Toggenburg,wobei Zürich, und jener mit Biel, wobei Bern interessirt ist, endlich jener mit den Evangelischen von Dießen-hofen, so wird für das Beste gehalten, diese Sache auf eine gelegenere Zeit zu verschieben und einstweilenSchultheiß Pfyffer und Landammann Jmhof zu beauftragen, mit Bürgermeister Keller alle Acteir über diesenHandel zu erdaucrn und die gewünschte Moderation zu Stande zu bringen. Dem Bogt Zweyer werden über-dieß die nöthigen Weisungen über Besezung der Vogtei Arbon und Ernennung eines tauglichen Pfarrers ertheilt.«I. Landschreiber Stulz von Nidwalden macht im Ramen des Landammanns Lussi, des älter», Anregung inBetreff der Canonisation des sel. Bruders Klaus und der Erbauung des Capuzinerklosters zu Luggarus. Dasgewünschte Schreiben nach Rom über den ersten Punkt wird bewilligt und beiden Schultheißen von Lucernaufgetragen, mit dem päpstlichen Nuntius nach dessen Anerbieten zu procediren. In Betreff des zweiten Punkteswerden die Orte, welche die 40 Kronen Beisteuer noch nicht bezahlt haben, erinnert, sie dem LandammannLussi, dem jünger», zuzustellen; über den Beginn des Baues werden die nöthigen Weisungen ertheilt. v. (S.u. Thurgau). t". Zug wird aufgefordert, für Ausrechthaltung der Verordnung gegen Wahlumtriebe für Ämterund Vogteien zu sorgen, indem man sonst in den Fall kommen könnte, weder bereits Erwählte noch künftigzu Erwählende aufreiten zu lassen. Ferner wird es erinnert, dein Sekelmeister Kyd von Schwyz die 10Kronen für seinen Ritt nach Wallis zu bezahlen. I». (S. u. Luggarus). l. (S. u. Thurgau). k,. (S. u.bern-freib. Vogt, überh.). I. Über den Arreststreit zwischen Hauptmann Jäger und dem Grafen von Emssollen die Gesandten auf nächste Tagsazung zu Baden instruirt werden.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenheiten -Landgrafschaft Thurgau. Art. 662. LocaleS. I. Art. 661. Stifte und Klöster.
Landvogtei Luggarus. >» Art. 193. Justizsachen.
Berii-freilnirg. Vogt, iiberh. ^ Art. 17.
Zu ». Schon am 24. November hatten die VII Orte an Wallis das Gesuch gerichtet, den Abschluß des projectirtenBündnisses mit den Vündnern wenigstens so lange zu verschieben, bis sie, die VII Orte, Gesandte nach Wallis werden ge-schikt haben, was nächstens der Fall sein werde.
Stadtarchiv Ettten. Bitndntg« »nd Briese der eidg. Orte, Bd. I.
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Conferenz der Orte Zürich, Schwyz und Glarus.fachen. 1K0V, 14. Aeßruar (4. alt. Kal., Montag nach der Herren Fastnacht).
Staatdarchtv Altrich! «blchi-dbd. l»4, S. t.
Gesandte: Zürich. Heinrich Bräm, Statthalter und Pannerherr. Schwyz. Rudolf Rcding, Ritter,alt-Landammann und Pannerherr. Glarus. Fähnrich (Josua?) Vogel, des Raths.
». Zwischen denen von Nichterswyl, in der Herrschaft WädenSwyl, und ihren Nachbarn im Hof Pfäffikonund denen zu Lacheil hat sich jezt, da der Zürichsee zugefroren ist, ein Streit erhoben. Erstere haben sichnämlich erlaubt, bei der Ufnan Waaren aufzuladen und bis »ach Lachen zu führen, während die im Hof Pfäf-fikon und zu Lache» meine», es dürfen solche Waaren nicht weiter als bis nach Bächi, auf Schwyzergcbiet,geführt werde», und cS sei kein Theil befugt weiter zu fahren, als sich seiner Obrigkeit Gebiet und Gericht