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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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513
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August lSW.

schrieben, er möchte bis auf weitern Bescheid keine Titel ausstellen. Appenzell wird beauftragt, an den gegen-wärtig in Feldkirch befindlichen Nuntins darüber z» berichten. Lncern soll im Namen der katholischen Ortean Zürich schreiben, daß es Bern nochmals ermahne, bis zur nächsten Tagsaznng nichts Thätlichcs gegen Bielvorzunehmen. I». Der Tag für den Bnndesschwur mit Wallis zu Schwyz wird auf den 17. October angesezt.Bei diesem Anlasse will man Wallis ernstlich vom projectirtcn Bündniß mit den Bündnern abmahnen und denBnndesschwur von Zehnten zu Zehnten vornehmen, damit auch der gemeine Mann erfahre, was man einanderverspricht. «. Da die nach Baden ausgeschriebene Tagsaznng auf den 111. October verschoben worden ist undman die Versicherung erhalten hat, daß bis dahin unfehlbar Zahlungen ans Frankreich eintreffen werden, sohält man nicht für nöthig, jezt darüber einzutreten. «I. Auf den Bericht, daß Herr von Bellicwre (Johannesvon Belliövre, Herr von Hautefort), der stets der Eidgenossen Angelegenheiten bei de» Königen von Frank-reich gefördert hat, zum Großkanzler erwählt worden sei, wird Solothur» beauftragt, im Namen der katho-lischen Orte ihm dazu zu gratuliren. Da Bern über Werbungen geschrieben hat, welche vom König vonSpanien, vom Erzherzog von Österreich und vom Herzog von Savohen in den katholische» Orten betriebenwerden sollen, so wird ihm geantwortet, t*. Auf nächsten Tag zu Baden sollen die Gesandten bevollmächtigtwerden, mit den protcstirenden Orten, namentlich mit Zürich, zu rede», daß sie an Orten, wo sie nichts zugebiete» haben, sich aller Einmischung enthalten und spänigc Parteien nicht in ihrer Widcrsezlichkeit bestärken,wie jüngst im Toggenbnrg geschehen, ferner daß sie, wenn sie an die katholischen Orte schreiben, den rechtenTitel gebrauchen möchten, endlich daß sie und ihre Unterthanen nicht mehr ncngläubig, sondern evangelischwollen genannt werden. Da indeß seit Änderung der Religion dieser Ausdruk in allen Vcrkomnmissen undVerträgen, ja selbst im Landfrieden gebraucht worden ist, so geziemt es den katholischen Orten, dieses wohl zubedenken, damit nicht jene sich ans diesen Verträgen ziehen können, als ob dieselbe» sie nichts angehen. Auchsollen Vorsorgen getroffen werden, damit bei Abordnung von Gesandten in die Landschaft SarganS nicht stetsUnkatholische von Zürich und Glarns geschikt werden, indem das bei den Unterthanen nur Verdruß crwckenund Zürich endlich allein für den Herrn gehalten würde.' Über alle diese Dinge sollen sich die katholischenGesandte» zu Baden vor Beginn der Tagsaznng verständigen. (S. u. Luggarns). I». Die Gesandtenvon Uiiterwalden ziehen abermals die angebahnte Canonisation des Bruders Klaus an. Da Landamniann Lnssians das Jubeljahr nach Rom reisen wird, so will man sich auf nächster Tagsaznng zu Baden über die ihn,mitzugebende Instruction bcrathen. l. (S. u. Nheinthal). Solothur» spricht die Überzeugung aus, eswürde der Eidgenossenschaft zur höchsten Wohlfahrt gereichen und ihr bei allen Fürsten der Christenheit daSfrühere Ansehen verschaffen, wenn man sich freundschaftlich verständigen und die Bünde neuerdings beschwörenwürde. Der Anzng wird in den Abschied genommen. >. Da der Freiherr von Montrichier die schuldigenZahlungen stets zu hintertreiben weiß, so will man auf nächster Tagsaznng berathen, was dagegen zu thunsei. 1»». Weil nächstens die dritte savoyische Pension verfallen wird, so wird Herr von Tournon ermahnt,für Bezahlung innert Monatsfrist zu sorgen. 1». Ebenso wird auch der spanische Ambassador an Bezahlung derverfallenen Pension erinnert. «. Da die beiden Landammänner von Heimen und Tanner über neue Bc-drüknngen der Katholiken in Anßcrrhodcn durch ihre evangelischen Mitlandlente klagen, so werden lezterc ernstlichaufgefordert, die Katholiken gemäß des leztcn Abschieds zu Baden ruhig und unangefochten zu lassen. >». (S.u. LuggaruS).

KS