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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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August 1599.

Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastöangeleftcnhciten:

Landvogtci Nheinthal.Landvogtei Lnggarus.

>. Art. 2. Beamte.«. Art. 192. Justizsachen.

I». Art. 329. Verschiedenes.

Conferenz der V katholischen Orte.Hersau. 15»99, 1. Hctover.

StixittaeciUv t'ucer». Acten^ WalN».

Gesandte: Lucern. Niklaus Pfysfer, Pannerherr; Nenward Cysat, Stadtschreiber. Uri. EmanuelBeßler, Landammann; Sebastian von Beroldingen, alt-Landammann. Schwyz. Ulrich Aufdermauer, Land-ammann; Balthasar Kyd, Sekelmeister. Unterwalden. Felix Burrach, des Raths, von Obwalden; NiklausLeu, Landammann, von Nidwalden. Zug. (Allein Jr schriben da gsin").

». Dieser Tag war von Uri ausgeschrieben worden, um sich über Mittel zu Verhinderung des zwischenWallis und den III Bünden unterhandelten Bündnisses zu besprechen. Weil nun de» katholischen Orten nichtwenig an dieser Sache gelegen sein muß, indem dieses Bündniß dem katholischen Glauben zum Nachtheil ge-reichen und eine böse Consequenz veranlassen möchte und zudem in Kriegsnöthen den katholischen Orten zuAbbruch und Trennung ihrer Macht ausschlagen würde, so wird beschlossen, an den Bischof, Landcshauptmanttund Rath nochmals ein ernstliches Schreiben zu erlassen, worin ihnen an's Herz gelegt werden soll, wie sienicht befugt seien, ohne der katholischen Orte Wissen und Willen sich in ein Bündniß einzulassen, wie dasprojectirte Bündniß ihrem Bund mit den katholischen Orten nothwendig »achtheilig sein würde, und man siedeßhalb nochmals ermahnen müsse, die Unterhandlungen abzubrechen,wo nit, werde man sie rechtens »ikerlassen." Ferner will man an den Landrichter und die katholischen Gemeinden des Obern Bundes schreibenund sie bitten, von dem Bündnisse abzustehen, indem die Walliser zu demselben nicht befugt seien und dadurchVeranlassung gegeben würde, daß die katholischen Orte mit Wallis in Span gerathcn; iin Übrigen werde ma»ihnen jegliche eidgenössische Treue, Hülfe und Beistand erzeigen. Da man zudem in Erfahrung gebracht hat,daß künftigen Dienstag drei Gesandte aus Wallis über Ursern nach Chur reiten werde», um hier zuarticn-lieren," so wird Landammann Beßler beauftragt, mit einer im Namen der VII katholischen Orte ausgestelltenInstruction und Credenz ebendahin zu reiten, um den Gesandten nochmals dringende Vorstellungen zu machenund ihnen nicht entsprechenden Falls das Recht in Aussicht zu stellen, sowie das Bedenken der katholische»Orte, in Zukunft den Bund mit ihnen wieder zu erneuern. I». Der Anzug Uri's, daß die Lutherischen imLinththal eine Kirche zu erbaue» beabsichtigen, was wider den Vertrag der katholischen Orte mit Glarus wäre,wird in den Abschied genommen, damit ans künftigen Tag zu Baden darüber instruirt werde, v. (S. ».Luggarns). «I.Bericht, so man vff disem tag empfangen. Der Matzen halb sol man yngcdenck syn, dasdie gutthertzigen Catholischcn Wallisser sich erklagent, das Inen die Matz abgstellt oder verbotten von denEydtgnossen, das aber sin vnderscheid hatt, dann die Matze» allein in bürgerlichen Landssachc» abgestellt aberin glonbcns fachen endtlich vorbehallten, das aber die sectischen Schryber vnd fürgsetztcn Im Land allso ver-felscht vnd dem gmeinen man solches vff Iren vortheil boßhafftigklich allso yngebildet, da sy aber nachmalenInen zugelassen verhofft, vnd sh vil fruchtbars da vßzerichten für die catholische Religion." «. Bezüglich des