Mai 1599.
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von den übrigen Orten sich nicht zu sonder» und an Bern zn schreiben, es möchte seinen Unterthan, denMontrichier, wegen seiner so schädlichen Umtriebe ans Frankreich heimmahnen. Da dieser Montrichier durchböswillige Vorgaben beim König und seinen Rüthen den Angelegenheiten der Eidgenossen sehr hinderlich ist,und da man vernommen hat, daß an des Herrn von Mortefontaine Stelle, der die Negotiationcn gut be-gonnen hat, ein anderer „hugenottischer" Ambassador hergesendet werden soll, so will man einen Gesandten anden König abordnen, um die unbegründeten Vorgaben des Montrichier beim König und dem den Eidgenosse»sehr günstig gesinnten Herrn von Bellivvre zn widerlegen, die Verhandlungen der lezten Tagsazung zu Badenund die Instruction und Deklaration zur Rettung der eidgenössischen Reputation und des Credits des Herrnvon Mortefontaine vorzulegen und überhaupt Alles zn thu», was den Eidgenossen und ihren Angelegenheitenersprießlich sein möchte, endlich dem König zu Herze» zu legen, was aus der Sendung eines hugenottischenAmbassadors erfolgen möchte, indem die katholischen Orte mit einem Ambassador, der nicht ihrer Religion sei,nichts zu schaffen haben werden. Als Gesandter wird Herr vom Staal von Solothurn, der in der franzö-sischen Sprache und den Hofsachen sonderlich erfahren ist, ernannt und ihm Landammann Beßler beigegeben.Uri, Schwyz und Unterwalden, die dieses in ihren Abschied nehmen, sollen bis zum 28. Mai ihren Bescheidnach Lucern melden, damit es die Instructionen und die Credenzbriefe ausfertige und die Gesandten am4. Juni abreise» könne». I». Der spanische Ambassador Casale übergibt dem Gesandten Appenzells die könig-liche Bestätigung über dessen Beitritten», spauisclpmapländischen Biindniß und versichert die katholischen Orteder gnädigen Gesinnungen des Königs und dessen Eifer für Erhaltung des katholischen Glaubens. Wird ver-dankt und in den Abschied genommen. Über die langwierigen Händel zwischen den rebellischen evangelischenUnterthanen zu Arbo,, und Horn und dem Bischof von Constanz, und zwischen de» evangelischen Toggenburgernund dem Abt von St. Gallen ist schon auf vielen Tägsazungen verhandelt worden. Weil nun die Beförderungder katholischen Religion und der gemeine Friedstand in der Eidgenossenschaft dabei wesentlich interessirt sind,und beide Prälaten nur die Ehre Gottes und den Gehorsam ihrer Unterthanen suchen, so wird für nöthigerachtet, zusammen zu halten, also daß man, wenn die Anstände nicht gütlich verglichen würden und ans ge-meinen Tagen wieder in Behandlung kommen sollten, alsdann die beiden Prälaten bei ihren Rechten schirmenwolle. «I. Jedes Ort soll seinen Gesandten Vollmacht geben, denen von Obwalden an ihre St. Beatencapellezu Lungern eine Beisteuer zu verabfolgen wegen des daselbst aufbewahrten Heiligthums und wegen der Wall-fahrt. Der spanische Ambassador eröffnet verschiedene Beschwerden iibcr Ausräume» des Flusses an derTreis durch die von Lauis, dahcrige Verlezung des mahländischcn Gebiets und begangene Frevel. Nach Vcr-dankung deS Grußes wird ihm geantwortet, daß man seinen Vortrag in den Abschied nehmen und den Ge-sandten auf die ennetbirgischen Jahrrechnungen Vollmacht geben werde, in der Sache zu handeln. Inzwischenwird den, Landvogt zu Lauis befohle», die angefangenen Arbeiten an der Treis bis zur Jahrrechnung ruhenzu lassen und die Unterthanen zn ermahnen, sich ruhig gegen die Mayländer zu verhalten; den, Landvogt vonLuggarns wird geschrieben, man habe an dem eingeklagten Benehmen der Lnggarner keinen Gefallen, er solldie nöthigen Untersuchungen anstellen, damit er den Gesandten ans der Jahrrechnung über Alles berichtenkönne. Davon wird dein Ambassador Kenntniß gegeben, t Dem spanischen Ambassador wird auf seine»Wunsch eine Bescheinigung ausgestellt, daß er die Ratification des Bündnisses mit Appenzell übergeben habe,ix. (S. u. Lauis). I». Die nach Appenzell Abgeordnete» haben die Anstände wegen Verfolgung der Katholikenin Außer Rhoden nicht beilegen können, vielmehr haben die Evangelischen auf ihrer Landsgcmeinde, zuwider