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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Mai 1599.

allen Versprechungen und dem Vertrag von 1597, noch eine strengere Verordnung gemacht, wodurch die Ka-tholiken vollends unterdrükt und genöthigt werden, ihren Glauben oder das Land innert Monatsfrist zu ver-lassen. Daher werden die von Außer-Nhoden bei den Blinden ermahnt, alle Verfolgungen gegen die Katholikeneinzustellen, der Ermahnung der XII Orte und ihren eigenen Versprechungen nachzukommen und auf derIahrrechnung der Eidgenossen Entscheid zu erwarten. An Zürich wird davon Mittheilung gemacht mit demBegehren, ein gleichförmiges Schreibe» an selbe zu erlassen. I. Auf nächster Tagsazung zu Baden will manAnzug machen über die unwahrhaften Gerüchte, die seit einiger Zeit ausgebreitet worden, woraus große Un-ruhen hätten erfolgen können; ferner will man rügen, wie unwahrhast die V katholischen Orte bei den andernOrten verklagt worden seien, als ob sie 35 Fähnchen in die Niederlande haben schiken wollen, und beantragen,daß die Verbreiter solcher Lügen hart bestraft werden und daß jedes Ort, zu Vermeidung von Mißtrauen,auf freundliche Weise es melde, wenn es gegen ein anderes Ort etwas auf dem Herzen habe. k. (S. u.LuggaruS). I. Der Gesandte von Zug berichtet, daß die Anstände zwischen der Stadt Zug und den äußernGemeinden auf gütliche Weise beigelegt seien, n». Die vier katholischen Orte schreiben an Stadt und AmtZug, daß sie mit Verwunderung vernommen haben, wie Zug die alte nüzliche Einrichtung, nämlich den Ge-heimen Rath, aufgehoben, und daß sie die Wiedereinsezung desselben wünschen müssen, damit man bei wichtigenGeschäften, die verschwiegen bleiben sollen, desto vertraulicher mit einander verhandeln könne, n. Auf dasBegehren des Gesandten von Appenzell werden folgende Titulaturen fest^esezt, nämlich Briefe an die Kirchhöreund Inner-Rhoden sollenan Landammann und Rath zu Appenzell", Briese an die äußern Rhodenan Landammann und Rath der äußern Rhoden des Landes Appenzell," endlich Briefe an beide Theile zu- .sammenan Landammann und Rath der innern und äußern Rhoden des Landes Appenzell" überschriebenwerden.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenheiten:

Landvogtei Lanis. « Art. 330. Unterrichtswesen.

Landvogtei LuggaruS- St Art. 135. Justizsachen.

in auS dem Allg. Abschiedbd. Uli. S 128.

»7«.

Conferenz zwischen beiden Ständen Bern und Freiburg.

Murten 1599, 31. Mai (Montag den 21. alt. Kal.).

Gtaattarchiv Bern. Frelburg« Abschiede v. ras«.

Gesandte: Bern. Vincenz Dachselhofer, Sekelmeister; Marquard Zehender, beide des Kleinen Raths.Freiburg. Jost Vonderweid, des Kleinen Raths; Franz de Oranges, Generalcommissär.

». (S. u. Murten). I». (S. u. Grandson). r. (S. n. Murten). «I. Die Beschwerde Berns über dieZollerhöhung zu Stäfis, indem jezt von jedem durchgeführten Faß Wein '/, Bazen, statt früher I Groß ge-fordert werde, nehmen die freibnrgischen Gesandten reskremlum, mit der Versicherung, daß ihre Obrigkeitdie Neuerung abschaffen werde. «. Dagegen bringen die Gesandten Freiburgs vor, daß, ungeachtet durch denSpruch an der Sense von 1597 der neue Zoll zu Oron und an andern Orten dieses Amtes aberkannt wordensei, einigen freiburgischen Burgern und Unterthanen daselbst der Zoll abgefordert werde. Die Gesandten Berns