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Februar 1599.
daran mangle; Ursache, daß die Gelder so schlecht eingehen, sei die Verarmung der Unterthanen; jezt, da derFriede hergestellt sei, wetteifern die Unterthanen in Ergebenheitsbezeugungen gegen den König, der bald besserim Stand sein werde, den treuen Beistand der Eidgenossen gebührend anzuerkennen; er erwarte jeden AugenblikNachricht; dabei sei er angewiesen, nach Kräften für Erhaltung der Nuhe und Einigkeit und Beilegung der Zer-würfnisse in der Eidgenossenschaft zu wirken; das gute Verständniß unter den eidgenössischen Orten habe ihre Nationgroß und angesehen gemacht und den Frieden, den sie genossen, während beinahe ganz Europa in Zwietracht ge-standen, haben sie vorzüglich dieser Einigkeit zu verdanken. Da diese Antwort nicht befriedigt, wird ein Ausschuß anihn abgeordnet, um ihn an die seit Iahren gemachten und nie gehaltenen Versprechungen zu erinnern und einedeutliche Erklärung zu verlangen, wie viel Geld und wann dasselbe erfolgen werde, indem man sonst weiter sichdarüber berathen und auf Mittel denken müßte, wie dieser Sache zu begegnen sein möchte. Weil aber der Ambassadorkeine weitern Erklärungen geben kann, wird einstimmig beschlossen, nochmals an den König zu schreiben, daß er An-ordnungen treffe, damit bis Ostern die versprochene Summe von 500,000 Kronen bezahlt werde, und daß er Abge-ordnete schike, welche mit den Obrigkeiten sowohl als Privatpersonen über Bezahlung des Restes sich abfinden, indemman sonst sich veranlaßt sähe, die Truppen heimzumahnen und ihm keine mehr zu bewilligen, bis Alles bezahlt sei.Ferner will man den Ambassador ersuchen, diese Zuschrift sammt einer Deklaration von seiner Seite dem König zuübermitteln, ansonst man ihn für die Folgen verantwortlich mache. Er will anfänglich sich diesem Geschäftnicht unterziehen, verlangt, ihm zuvor die Instruction mitzntheilen, und stellt die Bedingung, daß man währendseiner Abwesenheit nichts wider den König vornehme. An jene, welche am französischen Hofe die Bezahlungihrer Ansprachen betreiben, wird geschrieben, sie sollen bis Ostern ihre Sollicitationen einstellen und nach Hausekehren, bei Vermeidung der Eidgenossen Ungnade. Für die Zukunft wird als Grnndsaz festgestellt, es soll keinOrt ohne- das andere in dieser Sache etwas thnn, viel weniger einen Aufbruch erlanben, sondern es soll stetsgemeinsam gehandelt werden; auch wird beschlossen, bis zum 24. Juni keinen Aufbruch zu bewilligen, soferndas Geld auf Ostern nicht bezahlt würde. Auf die Jahrrechnnngs-Tagsazung soll man Vollmachten mitbringen,um diesen Beschluß zu bestätigen, «l. Schon öfter war besprochen worden, daß häufig Winkelregimenter er-richtet werden, was nicht nur der Ordnung der Altvordern zuwider sei und die Bezahlung der Ansprache»erschwere, sondern auch den Eidgenossen zur Unehre und Schmach gereiche, indem die Betreffenden sich rühmen,sie können mit einer Hand voll Geld so viel Eidgenossen bekommen, als sie wollen, man könne hinter jedemHag mit wenig Geld ein Regiment aufrichten, n. dgl. Daher wird nun einstimmig beschlossen, es soll jedeObrigkeit das Werben für Winkelregimenter abschaffen und bei Ehre, Leib und Gut und bei Verlust deSVaterlandes verbieten. Ansuchen um Aufbrüche sollen auf allgemeinen Tagsazungen vorgebracht werden. Undda der französische Ambassador sich hat verlauten lassen, daß er vielleicht einen Aufbruch veranstalten werde,so sollen, damit dieses nicht wieder ohne Wissen und Willen der Obrigkeiten geschehe, die Gesandten auf nächsteIahrrechnung instruirt werden, gegenwärtigen Beschluß zu bestätigen, v. Abgeordnete des Abts von St. Gallenbitten, seine widerspänstigen Unterthanen im Toggenbnrg dahin zu weisen, dem Spruche der beiden Orte Schwyzund Glarus sich zu unterwerfen. Es wird nun in dieseni Sinne ein Schreiben an die Toggenbnrger erlassen,mit der weitern Ermahnung, ihr Landrccht, alte und neue Sprüche und Verträge zu halten und sich gegen ihreObrigkeit gehorsam zu erzeigen, t Es wird neuerdings beschlossen, daß in Zukunft „welsche Sachen" (An-gelegenheiten der ennetbirgischen Herrschaften) nicht mehr auf hierseitige Tagsazungen gebracht, sondern zurük-gewiesen werden sollen, und daß „deutsche Händel", wenn sie nicht ganz wichtiger Natur sind, nur auf de»