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December 1698.
Konferenz der beiden Städte Bern nnd Solothnrn.
Arauvrunnen. l5»08, 4. Decemöer (24. November alt. Kal.).
s»aa»«ar»iv Bern. Solothurn-Mcher Nr. Z, S. »W.
Gesandte: Bern. Hans Rudolf Säger, Schultheiß; Anton Gasser, alt-Ben»er; Anton von Grafenried,Benner. Solothnrn. Wolfgang Degenscher, Schultheiß; Ludwig Grimm, Benncr; Petermann Sury, Sekel»nieister; Hans Jakob zum Staal, des Raths; Hans Georg Wagner, Stadtschreiber.
Solothnrn beklagt sich gegenüber Bern, daß seine Angehörigen an den bernischen Zollstätten vielfach mitZoll beschwert werden, was gegen das Bnrgrecht, Verträge und Abschiede sei; daß seinen Geistlichen »ndGotteshäusern in ihrem Borhaben, ihre Einkommensurbare z» erneuern, von denen im Amte Bipp, woher siezu gutem Theile ihre Einkommen beziehen, Schwierigkeiten in den Weg gelegt werden; daß die Seinen vonKienberg im Genüsse ihres Antheils am Rathholz durch den Vogt zu Biberstein gehindert werden; daß der-selbe Vogt sich Eingriffe in "die Gerichte zu Erlisbach erlaube, indem er Frevel, welche daselbst begangen wer-den, statt, wie bisher gebräuchlich, vor den Meyer zu Erlisbach, an ein besonderes Gericht „fergge." Diedarüber gepflogenen Verhandlungen und die Gegenreden Berns werden im Abschied an die Obern gebracht-Bei diesem Anlaß ertheilt Solothurn an Bern den gewünschten Aufschluß, wie Berns Unterthanen mit ihre»Forderungen bei Geldstagen im Solothurnischen gehalten werden.
Konferenz der Städte Freiburg und Solothurn.
Solothnrn. 15, 00, 22. bis 25,. Aannar (In der Wuche» nach Sancti Anthony.
Kantonaai'ciiw Hreibnrg. Ablchicdband 07.
Gesandte: Freiburg. Heinrich Lamberger, Burgermeister und des Raths. Solothurn. OberstLaurenz Aregger, Ritter, Schultheiß; Wolfgang Degenscher, alt-Schultheiß; Ludwig Grimm, Vcnner;
Sury, Sekelmeister; Hans Jakob vom Staal, Ritter, alle des Raths.
Auf die von Statthalter Tschisfeli, Schaffner Thellung und Mithaften von Biel jüngst vorgebrachte Klage,daß Burgermeister und Rath ihnen das Bürgerrecht abgekündet und einen Bürger in VerHaft gesezt habe»,weil sie den neu aufgesezten Eid nicht schwören wollen, hatten die Gesandten im Rainen ihrer Herren u»dObern ein Ermahnungsschreiben an Burgermeister, Rath und ganze Gemeinde erlassen, mit dem Begehtbis auf fernern Bescheid keine thätliche Handlung vorzunehmen noch einigen Zwang auszuüben. Nack)lesung der darauf eingelangten Antwort und nach Anhörung der Bieler, denen das Bürgerrecht abgekündctworden, ersuchen des Bischofs und der Domstift Dcpntirte, Landeshofmeister Hans Wilhelm Reutener u»dSecretär Hans Balthasar Widenkeller, man möchte nach Mitteln trachten, wie den vertriebenen Burgern, vo»denen einige Handwerksleute und bedürftig seien, wieder zur Heimkehr verholfen werden könnte, und zu Heb»"llder Uneinigkeit nnd Beseitigung des Haupthandels nochmals an Burgermeister, Rath und Gemeinde schreibe»-In Beantwortung der an sie gerichteten Anfrage, ob der zwischen dem Bischof und Bern verabredete Taus^mit den auf der vorjährigen Tagleistung zu Solothurn von den katholischen Orten corrigirten Eonditioiw"