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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
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483
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September 1598.

Jahrrechnung der die Vogtcicn Grasburg, Orbe mit Tschcrlitz, Grandson und Murtcn regierenden

Orte Bern und Freiburg.

Areivnrg. 1598, 7. September.

Staatsarchiv Bern. Freiburgerabschicde v, 48«.

Gesandte: Nicht angegeben.

»III. (S. u. die betreff. Vogt.), Itkk Da in dem Conccpt des sensische» Vertrags über den Spanam Berg Naya,' welches zur Ausfertigung dem Stadtschreiber Cysat zugeschikt worden, aus Mißverständnißein Zusaz wegen des Bergs les Places aufgenommen worden ist, soll die Sache remedirt werden. III. ZurErledigung des Wyttenbachischen Spans bei Wallenbuch soll am 20. dieß ein Augenschein aufgenommen werden.NIININ Die Beschwerde Freiburgs, daß dem Schiffmann Claude Fragnibre von zwei Centnern Unschlitt,die er in Bern zahlungsweise empfangen, dort am Thor 6 Bazen und 2 Haller Zoll abgenommen wordenseien, nimmt Bern in den Abschied. i»i»i» Gemäß des sensischcn Ausspruchs ist Bern gehalten, die Gewahr«samen wegen des Berges la Naya Freiburg zu behändigen. Weil diese aber den gemeinen Erkanntnißbücherneinverleibt sind und ohne deren Beschädigung nicht herausgenommen werden können, wird dem Generalcommissärbefohlen, sie ordentlich zu vidimiren und in den Erkanntnissen zu cancelliren und die vidimirten Copieen beinächster Gelegenheit nach Bern zu schiken. «»«»«. Im Frühling sollen die durch Sprüche und Abschiede aus-gemachten Märchen aufgerichtet werden. III» Freiburg begehrt, daß sein Burger Peter Keßler von allenKriegssteuern von den hinter Erlach besizenden Reben ledig gehalten werde, sowie auch die Berner im Frei-burgischen bisher von gemeinen Beschwerden stets frei ausgegangen seien; Zinse, Zehnten, Ehrschaz u. dgl.Pflichten aber werde Keßler nach Gebühr entrichten; denn wenn eine solche neue Auslegung des Burgrcchtsund Unterscheidung der Güter und Personen auf die Bahn kommen würde, würden beiderseits die Güterdienstbar sein und der Vorbehalt im Burgrccht ungültig werde». «I«!«! (S.u. bcrn-freiburg. Vogt, übcrh.).i'i'i'. Die Zusicherung Berns, den bei Oron seit einigen Iahren bezogenen Zoll abzuschaffen, verdankt Frei-burg und bittet, dieses beförderlich ins Werk zu richten, ««s. Das Begehren Freiburgs, seinen Angehörigenzu St. Martin de Band den Kirchgang und kirchliche Ceremonien über bernische Jurisdiction nicht zu ver-weigern, will Bern untersuchen.

Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangclcgenheiten:

Bern-freib. Bogt, übcrh- », 111 Art. 14, ik.

Bogtei Schwarzenbnrg. II i-i». Art. 158164.

Vogtei Tschcrlitz.»Iii,»,. Art. 328843.

Bogtei Grandson I» I<I< Art. 533566.

Bogtci Murtcn. Art. 730.