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September 1598.
»v«.
Tagsazung der XIII Orte.
Aaden. 1598, 1Z. September.
Staa»«ar«<>t» Lucern. All». Abschied- kiti». 72l. — «<i»eon»ar<i>iv Zug. — «»„»»»«archi» Solothurn. Adschi-dband!>i.
Gesandte: Zürich. Konrad Großmann, Bürgermeister; Hans Heinrich Holzhalb, des Raths. Bern.Anton Gasser, Venner, des Raths. Lucern. Jost Pfysfer, Ritter, alt-Schultheiß; Jost Holdermeyer, Sekel-meister und des Raths. Uri. Ambrosius Püntiner, Ritter, Landammann. Schwyz. Rudolf Reding, Ritter,alt-Landammann und Pannerherr. Unterwalden. Konrad Wirz, Landammann, von Obwalden; JohannWaser, Ritter, alt-Landammann und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Kaspar Heinrich, des Raths.Glarus. Jost Pfändler, Landammann. Basel. Melchior Hornlocher, des Raths. Fretburg. HeinrichLamberger, Burgermeister. Solothurn. Hans Jakob vom Staal, des Raths. Schaffhausen. GeorgMäder, Statthalter und des Raths. Appenzell. Sebastian Thöring, Landammann.
(S. u. LuggaruS). I». Johann Baptist Ciser von Como bittet um Erneuerung seines Geleitsbriefsfür Handel mit Tüchern in der Eidgenossenschaft. Entsprochen, e. Das Gesuch der fremden Kanflente, welcheForderungen haben an Hans Roman aus dem Augstthal, der sich zu Klingnau entleibt hat, ihnen die nochausstehenden Ansprachen des Roman an diese Schulden zu überlassen, wird in den Abschied genommen.«I u. v. (S. u. Baden), I. Der Graf von Zollern erklärt seine Geneigtheit, mit Schaffhausen betreffs derAnstände über das Dorf Merxhausen sich gütlich einzulassen, wofern Schasfhausen dazu einwillige, sonst abermüsse er gemäß Erbeinung das Recht begehren. Schaffhausen hält sich nicht für schuldig, dein Grasen zu ant-worten, und verlangt, daß man es bei seinen Freiheiten und erlangten Urtheilen schüze. Es wird nun ersucht,diesen Handel den Eidgenossen zu gütlichem oder rechtlichem Ausspruch zu überlassen, denn wen» es in dieReichsacht fiele, känie es in große Kosten. Die von Appenzell Außer-Rhoden erwidern auf die Beschwerdender bei ihnen wohnenden Katholiken, Hauptmann Tanner habe die Sache übertrieben; wenn sich jene nicht sotrozig benommen hätten, so würde man sich nicht also gegen sie verhalten haben; sie bitten, bei ihren Bündenund Verträgen sie zu schüzen. Hauptmann Tauner hält das auf lezter Jahrrechnung Vorgebrachte aufrecht,nämlich, daß die Katholiken nirgends Recht finden und verfolgt werden, aber bei dein Vertrag von 1588 ge-schirmt zu werden hoffen. Die Gesandten Anßer-Rhodens haben nur Auftrag, ihre Obrigkeit zu verantworten,bemerken aber, es sei sonst nicht üblich, daß Untcrthane» die Obrigkeit citircn, und da Jnner-Rhoden es durch-gesezt, daß die Evangelischen haben fortziehen müssen, so soll ihm nun ihr Verfahren gegen die Katholiken auchrecht sein. Die Parteien werden nun ersucht, nichts Unfreundliches gegen einander vorzunehmen, sondern wiebisher freundlich mit einander zu leben und den Handel bis auf künftige Tagsazung einzustellen. Ii. DieMehrheit bewilligt den von Glarus erwählten Landvögten, für dießmal von ihren Landvogteien Besiz zu nehmen.Dabei wird die Verordnung gegen die Umtriebe neuerdings bestätigt. I. (S. u. Vier ennetb. Vogt, überh.).k. Unter Ablehnung des Vorwurfs, als ob seine Schillinge die geringsten au Gewicht und Gehalt seien, ver-antwortet sich Lucern wegen dieser seiner Münze, unter Auflegung eines das frühere berichtigenden Gutachtensdes Münzmeisterö Hans Ulrich Stampfer in Zürich. Die Verantwortung befriedigt. I u. in (S. u.LuggaruS). »». (S. u. LauiS). «». (S. n. Rheinthal). >». (S. u. Thurgau). Auf das Gesuch vonBurgermeister und Rath der Stadt Biel wird der Bischof von Basel eingeladen (17. September), sich endlich