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August 159«.
Conferenz zu Vermittlung der Anstände zwischen dem Abt von St. Gallen und seinen evangelischen
Unterthanen im Toggenburg.
Wyk. 4508, 25. bis 27. August.
Staatsarchiv Lucer». Allein Abi von Si.Gallen.
Gesandte: Schwyz. Ulrich Aufdermauer, Landammann; Rudolf Reding, Ritter, alt -Landammann.Glarus. Jost Pfändler, Landamman»; Melchior Hässi, Ritter, alt-Landammann.
Der Abt von St. Gallen läßt durch seinen Kanzler vorbringen, daß er bereit sei, die Beschwerden derEvangelischen im Toggenburg anzuhören. Die Abgeordneten derselben entgegnen, sie haben sich, weil dem vorzwei Jahren abgeschlossenen Vertrage in einigen Artikeln nicht nachgelebt worden, veranlaßt gesehen, ihre Be-schwerden den beiden Orten mitzutheilen, und wünschen nun, daß diese Zuschriften abgelesen werden. Darauferwidert der Abt, er wolle diese Schreiben gerne anhören, müsse dagegen bestreiten, daß die Abgeordneten vonallen Genieinden gewählt seien, indem die von Bütschwyl, Lichtensteig u. a. in. nicht vertreten seien; zugleichdrükt er sein Bedauern aus, daß die toggenburgischen Abgeordneten nur Vollmacht habe» wollen, anzuhörenund zu referiren, während iin Ausschreiben von Schwyz gesagt werde, die Evangelischen werden mit Vollmachtsich einfinden. Nach diesen Vorverhandlungen werden die erwähnten Schreiben vom 7. März und 24. I»nlabgelesen, welche folgende Klagen enthalten: Seit dein Vertrag zu Wattwyl habe sich der Abt wiederholt gegenden Landfrieden und gegen alte und neue Sprüche und Verträge verfehlt, indem er denen von Henau, Nieder-glatt, Brunnadern n. a. in. bisher keine Prediger gegeben, indem ferner sein Landweibel trüglich einige Ge-meinden bearbeitet habe, so daß sie zu des Meßpriesters Ceremonien zum Theil gezwungen worden seien; eswerde ihnen vom Abt nichts gehalten, sie wollen aber beim Landfrieden und den Verträgen verbleiben undPrädicanten nach ihrem Gefallen haben; wenn sie beim Abt um Prediger anhalten, drohe man ihnen, sie vomLandrecht zu stoßen, wenn sie nicht wieder zur Messe gehen; in der Gemeinde Krina», welche ans Unwissenheitdie Lehen verwirkt habe, wolle man diese nur unter der Bedingung erneuern, daß sie wieder zur Messe gehe»;erst kürzlich habe der Abt daselbst vierundfünfzig Hintersäßen angenommen und denselben, zuwider dem wyl'sche»Vertrag, zu schwören anbefohlen, „Messisch zesynd vnd ze blyben"; man lasse alles über die Nengläubige»ergehen, den andern Geistlichen und Weltlichen aber gehe alles hin, „diß wttssends nit zu erlyden, gang es,wie es wöll"; das Annehmen von Hintersäßen können sie nur zugeben, wenn man den Glauben frei gebe;wenn man ihren Beschwerden abhelfe, werden sie sich im Übrigen alles Gehorsams befleißen. — Nach Ver-lesung dieser Beschwcrdeschriften kommen die Evangelischen noch mündlich auf die beiden Artikel wegen derverwirkten Lehen und der Aufnahme von Hintersäßen zu Krina» zurük. In seiner Antwort bemerkt der Abt,er habe gemäß Versprechen den Henauern einen Prediger erlaubt; daß aber die Katholiken daselbst daS nichtgestatten wollten und das Recht dargcschlagen haben, und daß die Gemeinde mit Mehrheit beschlossen, beimalten Glauben zu verbleiben, sei nicht seine Schuld; auch in Niedcrglatt haben beide Religionsparteien sichmit einander auf dieselbe Weise verständigt, übrigens sei noch nicht ausgemacht, ob es eine Pfarrei oder nureine Filiale sei; bei Brunnadern sei es gewiß, daß es nur eine Filiale sei, und gemäß des Landfriedens seiman nur verpflichtet, die Pfarrkirchen mit Predigern zu versehen, nicht aber die Filialen, und eS wäre eingroßer Mißbrauch, in jedem Winkel einen Prädicanten aufzustellen; gemäß Abschied von 1541 sollen zudem