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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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August 1598.

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Waser; Ritter, alt-Landanunann und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Ulrich Egli (Heggli?), des Raths.Freiburg. Heinrich Lamberger, Bürgermeister und des Raths. Solothurn. Oberst Laurenz Arcgger,Ritter, Schultheiß; Ludwig Grimm, Beuner; Peter Surh, Sekelmeistcr; Hans Jakob vom Staal, Ritter,alle des Raths.

». In bewilligter Audienz wird dem französischen Ambassador eröffnet, man bedaure, daß man vonder lezten Geldsendung aus Frankreich nichts erhatten habe, während denprotestirendcn" Orten samintBlinden gar viel Geld vertheilt worden sei und man doch glaube, gleich viel verdient zu haben wie jene. Dajedoch Geschehenes nicht wohl zu ändern sei, so ersuche man ihn um eine Erklärung, ob den katholischen Ortenihre Ansprachen auch bezahlt werden und ob er ihre Rechnungen abnehmen und gutheißen wolle, überhauptob und wie die Zahlungen erfolgen werden. -Antwort: Daß bei Vertheilung der zwei Sendungen einige Ortevergessen worden, sei des Königs Wille nicht gewesen, sondern es sei so gekommen, weil die Distribution amHofe angeordnet worden und er, der Ambassador, damals hier »och »»erfahren gewesen sei; in Zukunft aberwerde solches nicht mehr geschehen und jedes Ort gleich bedacht werden; er habe auödrüklichen Befehl, allfäl-ligen daherigen Zwistigkeiten unter den Eidgenossen möglichst zu steuern und sie gegen Frankreich in guterZuneigung zu erhalten; der Rechnungen bedürfe er nicht, da er sie schon in Händen habe. Diese Antwortwird in den Abschied genommen. I». Der Bischof von Basel stellt durch den Landeshofmeister Hans WilhelmReitener das Gesuch, in Berüksichtignug der angebrachten Gründe ihm endlich den projcctirten Abtausch derStadt Biel zu gestatten. Weil aber nicht gefunden wird, daß durch diese Tauschhandluug, wie sie vorliegt,die katholische Religion gefördert werde, so »verde» die Artikel, welche von der Religion und den Predigernim Münsterthal und von den Pannerleute» im Ergucl handeln, geändert und den Gesandten in den Abschiedgegeben, damit jedes Ort seine Erklärung darüber eiuscndc. Werden sie dann allseitig gutgeheißen, so soll derTausch dennoch erst dann vor sich gehe», wenn die Verhältnisse der beiden Städte Freiburg und Solothurn,die mit Biel verbündet sind, für die Zukunft geregelt sein »verde».

Jahrrechnung der Städte Bern und Freiburg über die Verwaltung ihrer gemeinsamen Vogteicn

Murten und Tschcrliz.

Vern. 1598, 24. August (14. alt. Kal.).

Staatsarchiv Bern. Instruction-»»»-»! U, S. 790.

Gesandte: Nicht angegeben.

Aogtci Tschcrlitz.Vogtci Murten.

Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Hcrrschastsangclegenheiten:» v. ,.I» ,1,1. Art. 304-327.,v Art. 722- 729.