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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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47k Juli 15S8.

Handel wegen Arbo« wird unverändert gelassen. Auf die Beschwerde der constanzischen Gesandten über einigemißbeliebige Ansdrüke ini Vortrag des Schultheiß Pfyffer wird geantwortet, Pfyffer habe nur gemäß Instructiongehandelt, daher man ihr Schreiben für unnöthig halte. I u. in. (S. u. Luggarus). i». (S. u. Bade»)-«». (S. u. Thurgau).

Man sehe auch in den Abschnitten Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten:

Landgrafschaft Thurgau. « Art. 599. Stifte und Klöster.

Grafschaft Baden- « Art. 171. LocaleS.

Landvogtel Luggarus. I. Art. .910. Stifte und Klöster. ,»». Art. 185. Justizsachen.

Schirmvogtei Gngelberg. Ii. Art. 147.

Conferenz der V katholischen Orte.

Hersau. 1598, K. Kuguft.

Staat«archtv Lueern. Mg. Abschied« »<z>. SM. Vandebarchtv ribwalden.

Gesandte: Lucern. Hauptmann Hans von Mettenwyl, Venner, Baumeister und des Raths. Uri-Oberst Sebastian Kuhn, alt-Landammann und Pannerherr. Schwyz. Ulrich Aufdcrmauer, Landammann!Landvogt Sebastian Büeler, alt-Sekelmeister und des Raths. Unterwalden. Hauptmann Niklaus Windli,des Raths, von Obwalden; Andreas Lussi, Ritter, Landammann, von Nidwalden. Zug. (Entschuldigt).

». Diese Tagsazung hatte Schwyz der unaufhörlichen Bitten wegen von Glarus, seinen Landvögten d>eBesiznahme der Landvogteien Lauis, Rheinthal und Gaster zu gestatten, ausgeschrieben. Nach Anhörung derVorträge wird nun beschlossen, an dem frühern Verkommniß über Umtriebe und Bestechungen um Landvogteic»unabänderlich festzuhalten, um künstige Unruhen allseitig zu vermeiden und Zerrüttungguter Pollicey" Z"verhindern. Zu dem BeHufe wird den gegenwärtig in Solothnrn befindlichen Gesandten aufgetragen, Freiburgund Solothurn zu veranlassen, daß sie in dieser Sache zu den katholischen Orten halten, auch wird an Zuö-das laut Zuschrift bereits nachgegeben hat, geschrieben, sich von den andern vier Orten nicht zu sönderü-I». (S. u. Freiämter). «. Was bezüglich deS Decanats auf- und angenommen worden ist, sollen diesandten ihren Obern hinterbringen, damit man sich dessen erinnere und der Sache nachgekommen und mit de»Geistlichen darüber geredet werde.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:

Landvogtei Freiämter. I» Art. 15. Residenz des Landvogts.

k und « aus dem Obwaldner Exemplar.

Conferenz der VI katholischen Orte.

Sokothurn. 1598, 7. Zugufl (Freitag vor St. Laurenz).

Staatbarcht« Vueern! Allgemein« Abschiede «>(>>. 7R.

Gesandte: Lucern. Jost Pfyffer, Ritter, alt-Schultheiß. Uri. Ambrosius Püntiner, Ritter, La»dammann. Schwyz. (Nicht genannt). Unterwalden. Konrad Wirz, Landammann, von Obwalden; Joha""