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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Juli 1598.

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«. Der Gesandte des Bischofs von Basel, Hofmeister und Landeshauptmann Reitener, stellt die dringendeBitte, die Angelegenheit des projectirten Tausches nochmals beherzigen und nicht allein dem Bischof diesenTausch bewilligen, sondern auch die nöthige Hiilfe angedeihen lassen zu wollen, damit die Sache endlich erledigtwerde. In Beriiksichtigung aber, daß Bern dadurch nicht allein Biel in seine Gewalt bekommen, sondern mitZeit auch das Miinsterthal und die Herrschaft Erguel durch Anstiften der Prediger und Empörung desLandvolks an sich ziehen möchte, was der katholischen Religion zum Nachtheil gereichen würde, kann man dieEinwilligung zu diesem Tausche nicht geben und nimmt den Handel wieder in den Abschied. Solothurn erhältAuftrag, die Bieler, wenn sie sich inzwischen unruhig erzeigten, zur Ruhe zu ermahnen. Der Bischof wirdeingeladen, bis auf weitern Bericht die Sache auf sich beruhen zu lassen. Bern wird auf seine Zuschrift kurzundvnvergriffenlich" geantwortet.*) k. (S. u. Engelberg), v. Auf den Vortrag des burgundischen Ge-sandten bernft man sich auf den lezten Abschied von Baden, glaubt jedoch, daß es endlich an der Zeit wäre,dwsen Handel zu erledigen, damit die burgundischen Gesandten nicht immer mit so großen Kosten her zuZinnien genöthigt seien. «>. Um zu endlicher Bezahlung der Anforderungen an Frankreich zu gelangen, wirdeine Gesandtschaft an den Ambassador beschlossen, nm einen endlichen Bescheid zu verlangen und sich zugleichZu beschweren, daß man gegenüber den Orten, welche sich doch um Frankreich weniger verdient gemacht, soZurükgesezt sei, und anzufragen, ob er die Rechnungen über das, was jedem Ort zukomme, annehmen wolle"der nicht; würde er mit Mangel an Vollmachten sich entschuldigen, so sollen sie auf sofortigen Bericht anden König dringen. Als Gesandte werden Schultheiß Pfyffer und die Landammänner Püntiner und Waserdezeichnet, und dabei jedem Ort freigestellt, auch einen Gesandten mitzuschiken; diese sollen am K. August zuSolothurn sich einfinden, v. Betreffs der Beschwerde der IV Städte über die Schmähungen des PfarrersZu Einsiedeln auf lezter Engelweihe wird nach Anhörung dessen Verantwortung an Zürich geschrieben, ansnächster Tagsazung werde eine ausführliche Verantwortung erfolgen. I Da Gesandte von Zürich, Bern,Glarus, Basel und Schasfhanscn die andern acht Orte wegen des den Mühlhausern aufgckündeten Bündnissesdenn Kaiser verunglimpft haben, so wird nun von den acht Orten eine Verantwortung an den Kaiser erlassen.

Das Gesuch des Gesandten von Appenzell, die Angelegenheit der katholischen Landleute, welche in denäußern Rhoden wohnen, für befohlen zu haben, damit sie in Religionssachen unangefochten bleiben, wird inden Abschied genommen, um auf künftiger Tagsazung einen Anzug darüber zu machen. I». Die LandammännerHässi und Tschudi von Glarus stellen das Gesuch, man möchte die drei nach Lauis, Rheinthal und Gastererwählten Landvögte, welchen von der Mehrheit der Orte der Aufritt verboten worden, begnadigen und auf-weiten lassen, weil sie seither von der ganzen Landsgemeinde wieder einstimmig zu diesen Vogteicn erwähltworden seien und bescheinigen können, daß sie sich hiebei aller Umtriebe enthalten haben. Der frühere AbschlagUürd bestätigt. I. Landammann Waser, der wegen der Unruhen der gräflich sulzischen Unterthanen an dieklagende Partei abgeschikt worden war, erstattet Bericht über den Sachverhalt, dahin gehend, daß die Parteiensich nicht verständigen können und man neuerdings den kaiserlichen Befehl erwarte. Der Handel wird in denAbschied genommen, um die Gesandten auf nächste Tagsazung mit den nöthigen Vollmachten zu einem gütlichenBergleich oder rechtlichen Spruch zu versehen. Ii.. Der auf lezter Tagsazung zu Baden gefaßte Beschluß im

*)Vnwidertrcibcnde nothtringende Vrsache» vnd Motiven, worumb wir Jacob Christoph, Bischoff zu Basel, in die vorstehendeTauschhandlung mit der Statt Bern vnst einlassen milchen", s. Mg, Abschiede tZ(U, 684. Ebendaselbst, S, 677: »Vergriff desThusches Müschen Hr, Bischosfen von Basel vnd der Statt Bern vmb Biel, wie ihn Bern begehrt."