Juni 1S98.
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vortheilt werde; sollte er es nicht thun wollen, so will man die Abrechnung selbst vornehmen und berathen,wie es an den König und seinen Rath zu bringen sei. 4. Für die Zukunft soll festgesezt werden, was jedesOrt bei Theilung einer Zahlung nach einem billigen Maßstab erhalten soll; jede Obrigkeit mag dann selbstdie Theilung der Betreffnisse für sie und ihre Angehörigen vornehmen; das will man dem Ambassador an-zeigen und verlangen, daß er jedesmal berichte, wie viel Geld vorhanden sei, damit man sich darnach zu richtenweiß. 5. Wenn auf der Tagsazung zu Baden die versprochene Terminzahlung nicht vorhanden ist, so willMan dem Ambassador erklären, daß man sofort die zugewandten Orte einberufen werde, um mit ihnen überdie zu treffenden Maßnahmen zu berathen. I». Die Gesandten von Freibnrg und Solothurn berichten überdie Händel zu Biel und den projectirten Tausch. Darüber soll jeder Gesandte an seine Obern referiren, damitman zu Baden dem Bischof zu seinem Rechte behülflich sein kann; inzwischen sollen Freiburg und Solothurnin der Sache Handel», was ihnen das Zwekmäßigste scheint. «?. (S. u. bern-freib. Vogt, überh.). <1. (S.u. Mcndris.) v. Schwyz theilt mit, daß man bei ihm Salpeter zu kaufen finde, das Pfund zu 10 Schilling.
(S. u. Thnrgau). Über das Gesuch Zugs um Fenster in die Kapelle zu Wenzingen und derer vonBeggenried in ihre neue Kirche soll nach Baden instrnirt werden. I». (S. u. Engelberg). I. Der neueAmbassador des Herzogs von Savoyen, Prosper Graf zu Tournon, übergibt sein Beglaubigungsschreiben,berichtet, daß der Friede zwischen Spanien und Frankreich abgeschlossen und die Vermittlung eines Friedenszwischen dem Herzog und Frankreich dem Papst übertragen worden sei, und dankt im Namen des Herzogsfür die ihm zu Hülfe geschikten Truppen. Wird verdankt; daneben wird er an die verfallene Pension erinnert.Zugleich wird an Oberst Lussi und die in savoyischen Diensten befindlichen Hauptleute geschrieben, sie sollendem Herzog im Namen der katholischen Orte zu dem abgeschlossenen Frieden gratuliren. k. Der spanischeAmbassador wird an Bezahlung der verfallenen Pension gemahnt. I. (S. u. Luggarus). in. (S. u. Thurgau).»». Da der Ambassador das zu Bellenz ergangene Urtheil in Sachen des Statthalters Donada von Luggarusund seines Salzhandels nicht anerkennen will, weil es nicht in ordentlicher Form ausgefertigt sei, so will mansich bei erster Gelegenheit bei ihm verwenden, daß dem Donada sein Recht werde, damit dieser die versprochenenZahlungen auch leisten kann. «. Um die Anstände zwischen Schaffhansen und Graf Karl von Zollern wegenMerxhausen endlich zu erledigen, findet man der Ehre des eidgenössischen Namens angemessen, auch einmalden Grafen anzuhören. >». Zu Vermeidung von Unrichtigkeiten in den badcn'schen Abschieden wird ans Ra-tification hin beschlossen, es sollen die Verhandlungen des einen TagS am folgenden Tage vor allen andernGeschäften verlesen werden. Lucern möchte darauf halten, daß der Landvogt immer selbst siegle und zu Ver-meidung von Cvnfusion alle wichtigen Urkunden zuvor verlese, q. (S. u. Bier ennetb. Vogt, überh.). r. (S.u. Rheinthal). ». Die Gesandten des Bischofs von Constanz, Doctor Johann Hager, Kanzler, und JohannWehrli, Obervogt in der Reichenau, bitten um Verwendung der katholischen Orte, damit der Bischof endlichzu einem Rechtsspruch in Betreff des Arboner Handels gelange. Es wird beschlossen, der Bischof soll die vonArbon und Horn auf nächste Tagsazung citiren, mit der Erklärung, daß ein Rechtsspruch erfolgen werde, er-scheinen sie oder nicht; begehrt der Bischof dann das Recht, so soll man diesem nach alter eidgenössischer Übungseinen Gang lassen, zuerst aber einen gütlichen Vergleich versuchen und, wenn dieses ohne Erfolg wäre, alsdanndurch einen Rechtsspruch des Bischofs Rechte und zuvor erlangten Urtheile zu Kräften erkennen und die vonArbon und Horn in die Kosten Verfälle»; auf diese Weise will man Zürich zeigen, daß eS sich nicht so eigen-mächtig in Angelegenheiten der katholische» Religion zu mische» habe. Bei Vollziehung des UrtheilS soll der