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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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September 1597.

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Conferenz der V evangelischen Orte.

Aara«. 1597. 29. September (19. alt. Kal.).

Staatsarchiv Ziirtch! Ablchteddd. tSZ, S. SS.

Gesandte: Nicht angegeben.

»». Laut einer Zuschrift des Kaisers an die XIII und die zugewandten Orte und laut dein miindlichcnVortrage seines Commissärs, Grafen Friedrich zu Fürstcnbcrg, ans leztem Tage zu Baden, stellt der Kaiserdie Forderung, daß die Stadt Miihlhansen dein Reich wider die Türken beisteuern und auch wieder an dasReich Heiingefallen sein solle. Nach Anhörung des Abgesandten von Mühlhausen, der dringend um Rath undBeistand bittet, sowie deS Vortrags des kaiserlichen Commissärs, und nach Ablesung eines Auszugs der Frei-heiten der Stadt Mühlhausen sowie ihres Bundbricfs, verständigt man sich dahin, entweder durch ein imNamen der fünf evangelischen Orte, die mit Mühlhausen noch verbündet sind, ausgestelltes Schreiben demKaiser auf seine Zuschrift und auf den Vortrag seines Gesandten zu antworten, oder aber durch eine Gesandt-schaft ihn erinnern zu lassen, wie die Sachen sich verhalten, und ihn zu ersuchen, von seiner Forderung abzustehenund Mühlhausen bei seineu Freiheiten und dem eidgenössischen Bund bleiben zu lassen. Dem AbgesandtenMühlhausens wird überlassen, sich für daS eine oder andere zu erklären. Da nun aber laut einem von Bürger-Meister und Rath eingelangten Schreibe» diese wünschen, daß man auf ihre Kosten eine Gesandtschaft an denKaiser nach Prag abordne und hiefür einen Gesandten von Zürich und einen von Basel erwähle, wird aufRatification hin die Instruction für diese Gesandtschaft entworfen. I». Auf die Zuschrift der VII „catholischgenannten" Orte an Zürich wegen des Arboner Handels hat dieses eine Antwort entworfen, welche abgelesenund in den Abschied genommen wird, damit jedes Ort seine Meinung, ob es dazu stimme, Zürich mittheile.Daneben finden die Gesandten der übrigen vier Orte angemessen, daß auch sie, nachdem Zürich dieses Antwort-schreiben erlassen habe, gemeinsam an die VII Orte ungefähr in folgendem Sinne schreiben: Man habe ver-uommen, wie scharf die VII Orte deS arbon'schcn Handels wegen an Zürich geschrieben haben, und nehme an,sie haben dessen Antwort bereits empfangen; damit aber diese Sache, deren sie sich mit solchem Ernst gegenZürich beladen, sich nicht zu noch größerer Uufreundschaft entwikle, so bitte man sie, die auf der badischcnTagleistnng im verflossenen Mai dieser Sache halber vorgeschlagenen Mittel wiederum auf die Bahn komme»zu lassen; die vier Orte hoffen, Zürich und die von Arbo» und Mithaften auch dazu bestimmen zu können.Sollte wider Verhoffen das abgelehnt werden, so ermahne man die VII Orte, die Sache einzustellen und denganzen Handel zu einem gleichen unparteiischen Rechten zwischen Zürich und ihnen kommen zu lassen. Glarus,Basel und Schaffhauscn sollen ihre Meinung über diesen Vorschlag beförderlich nach Bern schiken, damit diesesdas Schreiben in der vier Orte Namen erlassen kann. r. Da seit einigen Jahren aus Frankreich keineBezahlung von Friedgeld und andern Schulden erfolgt ist und auch die ab der badischen Tagleistnng im Maian den König und seineu Rath erlassenen Schreiben den gewünschten Erfolg nicht hatten und überdieß zubesorgen ist, es möchten wegen Aufbrüchen und auf andere Weise die versprochenen Zahlungen noch mehr inRükstand gerathen, so wird beantragt, dieser Sache wegen eine gcmeineidgenössische Tagsaznng mit Bciziehnngder Zugewandten abzuhalten, um sich zu verständigen, wie man sich in Betreff der besondern Aufbrüche ver-