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August 1597.
wegen ernstlich an Uri geschrieben, auch wird der Antrag, den Stricker auf Betreten an Leib und Gut zustrafen und seine Knechte nicht Passiren zu lassen, in den Abschied genommen.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenhettcn -Landg ra fschaft Thurga». t Art. 596. Stifte und Klöster, Art. 3 t 5, Kirchliches », Glaubcnßsache».
Zu l. DaS Schreiben, datirt 14. August, ist abgedrukt bei Zellweger: Urkunden zur Geschichte des appenz. Volkes III. 3. S, 566-
337.
Conferenz der Städte Bern und Freiburg.
Hrandson und Arve. 1597, 15. August.
tlantoiitarchiv ?r«td»rg. MuNinn Abschiede IL. lvs.
Gesandte: Bern. Albrecht Manuel; David Tscharner; NiklauS Moratel, Generalcommissär. Frei«bürg. Jost von der Weid; Heinrich Lamberger, Burgermeister; Franz des Granges; Stadtschreiber Ante»von Montenach.
Die weitläufigen Verhandlungen dieser Conferenz betreffen Märchen, Zehnten, Zölle, Angelegenheiten vonPrivatpersonen, Almosengesuche u. s. w. Der Abschied ist in französischer Sprache abgefaßt.
338.
Schiedverhandlung über die Theilung des Landes Appenzell.
Appenzell 1597, 31. August bis 8. September.
Staatbarchiv tiiicern Alle». Apptnz-ll.
Schiedboten: Johann Keller, Burgermeister der Stadt Zürich; Junker Niklaus Pfyffer, Pannerherr »nddes Raths der Stadt LucerN; Rudolf Rcding, Ritter, Landammann und Pannerherr zu Schwyz; Joh"""Waser, Ritter, Landammann und Pannerherr zu Unterwalden nid dem Wald; Jost Pfändler, Statthalter »nddes Raths zu Glarus; Or. Johann Konrad Meyer, Burgermeister der Stadt Schaffhausen.
Diese von beiden Parteien erbetenen Schiedboten vermitteln den Landtheilungsvertrag zwischen den inner"»nd äußern Rhoden des Landes Appenzell (Beilage 7).
Da auf der Jahrrechnung zu Baden ein Vergleich nicht erzielt werden konnte, hatte die Tagsazung verordnet, daß stl""Theil zwei oder drei Männer wähle, welche die Sache beizulegen versuchen sollen. Demzufolge hatten die innern Rhode»Lucern, Schwyz und Unterwalden, die äußern hingegen Zürich, Glarus und Schaffhausen gebeten, ihnen Vermittler zu sende»'Obbenannte Schiedboten trafen nun am 31. August in Herisau ein und beschieden nach einer Vorberathung die Abgeordnete»der äußern Rhode» auf den folgenden Tag nach Appenzell. Hier übertrugen ihnen beide Parteien die Entscheidung- R»Anhörung derselben wurde am 6. September von den Vermittlern ein Vertragsentwurs zur beiderseitige» Annahme vorgelcg^Den 7. September (28. August alt. Kal.) genehmigte die in Teufen versammelte Landsgemeindc der äußern Rhode»Trennung, ebenso ward der Vertrag von Landammann und den innern Rhoden durch ihre Ausschüsse angenommen.