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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
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Juni 1597.

Deutsche gem. Bogteien ttberh

I«

Art.

07.

Landgrafschaft Thurga».

,i

Art.

313.

,

314.

Landvogtei Rheinthal.

«

Art.

80.

Grafschaft Baden.

».

Art.

8.

Landvogtei Freiiimter.

i».

Art.

71.

Bier ennctb. Bogt, iibcrh.

is

Art.

09.

Landvogtei Lauis.

»

Art.

251.

Luggarus und Mainthal.

l

Art.

37.

Abtei St Galle».

«s

Art.

8.

Man sehe auch in den Abschnitten Herrschaft«- und SchirmortSangelcgenheite»RechnungSsachen ic.

Kirchliches u. Glaubenssachen.

Kirchliches u. Glaubenssachen.

Ewiger Verspruch.

Beainte.

Märchen -c.

Rechts- und Gerichtssachen.

Justizsachen.

Verschiedenes.

v. Art. 113. Leibeigenschaft und Fall.

Akt. 72. Märchen ,c.

? aus dem Zürcher Exemplar, H 21.

33».

Iahrrechnung der die IV eiiiietbirgischeii Vogteien vegierenden XII Orte zuLuggaruS. 1507, 2A. Juki.

Staatsarehiv Lueern. Ennetbtr». Abschied« V. m.

Gesandte: Dieselben wie auf der Jahrrechnung zu Lauis.

Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschastsangelegenhciten:

Luggarus und Mainthal. «I. Art. 11. Kammerrechnungen.

Landvogtei Luggarus. » Art. INS. Justizsachen. I». Art. 210. Justizsachen.

Landvogtei Mainthal. « Art. 340. Beamte.

33«.

Conferenz der VII katholischen Orte.

Lucern. 1507, Iii. Hugust.

Staatsarchiv ttueern. Lucerner Abschiede <>. »lg.

Gesandte: Lucern. Jost Pfyffer, Ritter, Schultheiß; Jost Krepsinger, Ritter, alt-Schultheiß; JostHoldermeyer, Sekelineister; Niklaus Schumacher; Kaspar Pfyffer; Niklaus Pfyffer, Ritter, Pannerherr, alledes Raths. Uri. Peter Gisler, Ritter, Landammann; Sebastian Heinrich Kuhn, Ritter, alt-Landammannund Pannerherr. Schwy z. Ulrich Ceberg, Statthalter; Balthasar Kyd, des Raths. Unterwalden. KasparJakob, Landammann, von Obwalden; Johann Waser, Ritter, Landammann und Pannerherr, von Nidwalden.Zug. (Hans?) Trinkler, des Raths. Freiburg. Christof Reiff, des Raths. Solothurn. WolfgangDegenscher, Schultheiß.

». Secretär Gebet eröffnet als Abgesandter des Bischofs von Constanz: 1. Der Bischof wünsche eineendliche Erklärung, ob Arbon und Horn im Landfrieden eingeschlossen seien oder nicht, und daß die Sachedurch einen Rechtsspruch erledigt werde, weil man bisher in Güte sich nicht habe vergleichen könne»; übrigenssoll man nicht besorgen, daß der Bischof zu Unruhen oder Tätlichkeiten Anlaß gebe, denn er werde in der