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Mai 1597.
Reichstagen und andern ausländischen Gerichten angehalten worden sei, so erwarte es auch mit Tiirkensteuer»und andern gemeinen Reichsanlagen verschont zu bleiben. Sie bitten daher um Verwendung beim Kaiser, daßer sie mit solchen scharfen Anforderungen und mit den angedrohten fiscalischen Processen verschone und beimeidgenössischen Bund, bei dem die ganze Burgerschaft zu leben und zu sterben entschlossen sei, ohne Schmälerungihrer Immunitäten, Freiheiten und Gerechtigkeiten bleiben lasse; sie richten auch an alle Orte, besonders a»die VIII katholischen, die dringende Bitte um Aussöhnung und Wiederaufnahme in den alten eidgenössischeBund, wogegen sich die Obrigkeit sammt der ganzen Burgerschaft erbiete, solche eidgenössische Liebe und Treuenach Kräften und im Fall der Roth mit Leib und Gut zu verdienen. Nach Verlesung beider Zuschriften desKaisers (vom 22. März) und der gleichartigen Verhandlunge» von 1543 und 1544 hält man fiir rathsain, anden Kaiser zu schreiben, entweder von seinen Anforderungen gegen Miihlhausen abzustehen, oder aber mit An-Hebung des Processes zu warten, bis man ihm ab nächster Jahrrechnung weitläufiger» Bescheid gegeben habenwerde. Diese Anträge werden in den Abschied genommen, damit alle Orte ihren Entschluß an Zürich mit-theilen. I». Oberst Wichser von Glarus berichtet, der König von Frankreich habe mit Bedauern der Eidgenossen Unzufriedenheit wegen Nichteinhaltung der versprochenen Terminzahlungen vernommen und ihn hicherabgeordnet, um ihn zu entschuldigen; übrigens werde der neue Ambassador auf nächste Jahrrechnung 30<1,l>t)0Kronen bringen. Nach Verlesung der Zuschrift des Königs wird an ihn und die königlichen Räthe und dasParlament zu Paris mit allem Ernst geschrieben, sie möchten Anordnungen treffen, daß den Obrigkeiten, de»Obersten und Hauptleuten endlich einmal eine „stattliche" Summe an ihre Forderungen abbezahlt werde,deni man sonst andere Mittel und Wege zur Bezahlung zu gelangen suchen würde. Die Gesandten von Bern,Basel und Solothurn können zu diesem Schreibe» nicht stimmen und nehmen es in den Abschied, eden Gesandten der XIII Orte eröffnen Gesandte der Grafschaft Burgund, es sei den Eidgenossen wohlbekannt, wie »nd ans welchen Gründen ihre frommen Altvordern die Freigrafschaft Burgund in Schirm gk'nomine» haben; diese werde die Wohlthaten in stetem Andenken haben, welche die Eidgenossen ihr durch Briefe,Gesandtschaften und zuweilen init thätlicher Hülfe erwiesen haben; es sei nicht zu bezweifeln, daß ihre beid-seitigen Vorfahren unter dem Wort, „trüw Bffsehen" thätliche Hülfe verstanden, wofür auch Burgund jährlicheine Geldsumme bezahlt habe; wenn daher die Eidgenossen, nachdem die Franzose» feindlich in die Grafschafteingefallen seien und alle Greuel verübt haben, der Grafschaft zu Hülfe kommen, so treten sie in die Fuß'stapfen ihrer frommen Altvordern, welche durch die Gnade Gottes zu so hohem Ansehen gelangten. Da n»nwieder ein starker Feind sich ihren Glänzen nähere, so bitten sie um die Bewilligung, in ihren .KostenEidgenossen zum Schuz der Grafschaft annehmen zu dürfen, ans daß der Feind sehe, daß die Eidgenossen ihrzur Seite stehen. Was den freien Paß und den feilen Kauf anbetreffe, so soll es bei dem alten Herkomme» ver-bleiben. Durch einen Ausschuß wird ihnen des Königs von Spanien, des Cardinals von Österreich und desGrafen von Champlyte Gruß und gnädige Gesinnung verdankt; über das Gesuch selbst aber hat die Mehrheitder Gesandten nicht genügende Instruction, daher es in den Abschied genommen wird. An den König vo»Frankreich und an den Herzog von Bouillon wird das Begehren um Einstellung der Feindseligkeiten gegenBurgund gestellt. «I. Der spanische Ambassador de Casale unterstüzt das Gesuch Burgunds. Dabei meldeter, daß der Gubernator von Mayland sich entschlossen habe, strenge Maßregeln anzuwenden gegen die Ban-diten, welche sich immer noch an den Glänzen des Langensees und der Landschaft Luggarus umhertreibc»,wozu er die Mitwirkung der Amtleute zu Luggarus nöthig habe. Da nun aber Graf Renatus Borromäus,