Mai 1597.
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Gcmein-eidgcuössischc Tagsazung der .XIII und zilgewandtcu Orte.
Baden. 15»7, 11. Mai (Sonntag vor der Bffart Christi).
StaatSarclnv Vncern. Allgcm. Avschiede I70.
Gesandte: Zürich. Johann Keller, Bürgermeister; Johann Kamdli, Sekclincister und des Raths;Hans Georg Grevel, Stadtschreibcr. Bern. Anton Gasser; Anton von Grafenricd, beide Benner »nd desRaths. Lncern. Jost Krcpsinger, alt-Schnltheiß; Kaspar Pfhsfer, des Raths. Uri. Sebastian von Bcroldingen, Landammann. Schwyz. Rudolf Reding, Ritter, Landammann und Panncrherr; Balthasar Khd,des Raths. Unterwalden. Kaspar Jakob, Landammann, von Obwaldcn; Johann Wascr, Ritter, Landaininann und Panncrherr, von Nidwalden. Zug. Hanptinann Paul Heinrich, Landcsfähnrich und des Raths.Glarus. Melchior Hässi^ Landammann; Jost Pfändler, Statthalter und des Raths. Basel. MelchiorHvrnlocher; Sebastian Beck, beide des Raths. Frciburg. Hans Meyer, Schultheiß. Solothurn. HanSJakob vom Staat, des Raths. Schaffhausen. Hans Konrad Meyer, Bürgermeister; Georg Mäder, Statt-halter und des Raths. Appenzell. Johannes von Heimen, Landammann; Hauptmann Konrad Tanncr;Hauptmann Ulrich Näsf, leztere beide des Raths, von Jnner-Rhode»; Paulus Gartenhäuser, Laiidammaun;Sebastian Thöriug, alt-Landammann; Sebastian Heß und Hans Schuß, beide des Raths, von Außcr-Rhoden.
Abt von St. Gallen. David Studer, Hofmeister. Stadt St. Gallen. Heinrich Keller, Panner-Herr und des Raths. Grauer Bund. Johannes von Planta, Herr zu Rhäziins, des Raths. Gottes-Hausbund. Johann Baptist Tscharner, Panncrherr und des Raths. Zehngerichte bund. JohannesGuter, Landammann. Wallis. Hans in Albon, Landeshauptmann; Hauptmann Martin Kuentschcn, desRaths. Rottweil. Wilhelm Armbruster, Bürgermeister; Sebastian Treycr, Znnftmcistcr und des Raths.Biel. Hans Hngi, Bürgermeister; NiklanS Wyttenbach, des Raths. Mühlhausen. Hans Georg Zichlc,Stadtschreibcr; Hans Klötzli, Baumeister und des Raths.
Zürich theilt mit, warum die auf Quasimodo angesezke Tagsazung ans gegenwärtigen Tag verlegtworden sei, und berichtet, daß vom .König von Frankreich noch keine Antwort eingelangt sei, dagegen eineZuschrift vom Kaiser wegen der Stadt Mühlhausen. Hierauf eröffnen die Gesandten Mühlhansens, voreiniger Zeit seien Bürgermeister und Rath durch ein gar scharfes und strenges Schreiben vom Kaiser ermahntworden, einige vor undenklichen Jahren der Stadt auferlegte Türkenstcuern und andere Reichsanlagen binnenMonatsfrist abzutragen, indem sonst der kaiserliche Kamnicrgcrichtsprocnrator unverzüglich den Proceß gegensie einleiten würde. Diese Mahnung sei ihnen um so mehr zu Herze» gegangen, als sie durch ihre Unruhenin eine fast unerschwingliche Schuldenlast gerathen und vor einiger Zeit von den katholischen Orten aus demeidgenössischen Bund gestoßen worden seien, laut welchem sie wie andere Glieder und Zugewandte der Eid-genossenschaft mit dergleichen kaiserlichen Anforderungen verschont geblieben wären, was auch ohne Zweifel derHauptzwek der frommen Altvordern bei Abschluß der Bünde gewesen sei; schon Kaiser Karl V. habe an Mühl-hansen und an Basel dergleichen Begehren gestellt, auf Verwendung der XII Orte aber erklärt, cS könne wohlsein, daß in der kaiserliche» Kanzlei etliche Schreiben nach den älter» Registraturen ausgefertigt worden seien,indeß werde sich nicht finden, daß Jemand wegen solcher Anforderungen jemals genöthiget worden sei. Danun Mühlhausen bereits über achtzig Jahre als zugewandtes Ort der Eidgenossenschaft betrachtet und zu keinen
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