April 1597.
nicht hat einigen können, verlangt Bern deren Austragung durch gleiche Säze, laut Burgrecht. Freiburg istdamit einverstanden, kann sich aber bezüglich Riverols in eine Rechtshandlung nicht einlassen, kk Diedurch Generalcommissär Moratel im Namen des Klosters Peterlingen angebrachte Forderung um das äo-minium elireotum auf den Lehen und Gütern zu Bruyere, „so Inen die Herrn Jesuiter als Inhaber desKlosters Marsens Gütter zusprechen," wird in den Abschied genommen.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:
Bern-freib. Bogt, iiberh. «>, Ik, UI« Art. 7-10.
Vogtei Graudson »», r« Art. 531, 532.
Bogtei Murten. U.. Art. 721.
»27.
Conferenz der fünf evangelischen Orte.
Aarau. 1597, 28. Zprit (18. April alt. Kal.).
«taatsarchiv Zürich. Abschi-dbd. 133, S. 1». — «aneonoarchti, Sslothürn. Abschi-dbd. b3.
Gesandte: Zürich. Johannes Keller, Bürgermeister; Johannes Kambli, Sekelmeistcr und des Raths-Bern. Anton Gasser, Venner; Marquard Zehcnder, beide des Raths. Glarus. Jost Tschudi, alt-Land-ammann. Basel. Melchior Horulocher, des Raths. Schaffhausen. Georg Mäder, Statthalter unddeS Raths.
Man ist zusammengekommen, um sich für nächste badische Tagleistung wegen der Evangelischen zu Arbo»und der Angelegenheiten Appenzells zu verständigen. Aus den vorgelegten Briefen*) derer von Arbo» ergibtsich, daß Arbo» zur Landeshoheit des Thurgaus gehört und des Landfriedens genössig ist, wobei es seit derReformation unangefochten gelassen worden sei und billigerweise auch fernerhin gelassen werden sollte, ^n»findet man rathsam, auf künftiger Tagleistung zu Baden den Gesandten der übrigen Orte vor Allem aus de»Auszug der Freiheiten und Rcchtsamen ArbonS vorzulegen und sie ernstlich und freundlich zu bitte», z» be»evangelischen Orten zu stehen und den Bischof von Constanz ersuchen zu helfen, daß er von seinem Vorhabe»abstehe. Dabei soll ihnen vorgestellt werden, ob sie nicht, wenn Arbo» ans des Bischofs Hand käme und diekatholische Religion daselbst verdrängt werden wollte, glaubten, es müsse beim Landfrieden verbleiben und vonihnen dabei geschirmt werden, und so sei es billig, auch im gegenwärtigen Falle dasselbe gelten zu lassen, ">»so inehr, da selbst der Bischof erklärt habe, er würde, wenn man nachweisen könne, daß Arbo» im Landfriedenbegriffen sei, auch nicht dagegen sein. I». Bezüglich der Appenzeller Angelegenheiten hält man für das A»!stmessenste, die Gesandten der übrigen sechs Orte freundlich anzufragen, ob sie glauben, die innern Rhode»seien befugt, das spanische oder mayländische Bündniß anzunehmen oder nicht, und ihnen die verschiedene»Gründe, welche dagegen sprechen, vorzustellen, mit der Bitte, jene von ihrem unbefugten Vorhaben abinah»^'
") „Bericht vnd vßzug »k der Statt Arbon vnd ihrer mithaMcn fr»beii,n . d,
Ob wall Arben an das Bistumb ffostan, erkhonsst vnd demselben »ndern. n 5 ^ »warsamm.nen, dardurch zu bewhstn. ^
„ehbrt ha« in dem zirck der eydtgnokschafft und deshalb auch der Aelinivn lw de. « zu der Landtgrassschafst «hurg-l